Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschließt,
die ehem. Gaststätte ‚Haus am Deich’, Niederlöricker Str. 48 in Meerbusch Büderich
entsprechend dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vom 7.11.2014 unter lfd. Nr. 162 in die
Denkmalliste der Stadt Meerbusch einzutragen.
Sachverhalt:
Gemäß Denkmalschutzgesetz NW sind Denkmale in die Liste einzutragen. Gemäß § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über die Eintragung von Denkmalen in die Denkmalliste. Das gem. § 22 (3) 1 DSchG NRW qualifizierte Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege vom 7. 11. 2014 stellt die Denkmaleigenschaften gem. § 2 DSchG NRW fest. An der Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse aus wirtschaftlichen, architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkung: Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt: keine
Alternativen: keine