In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vom 13. Mai 2014 trug die Verwaltung in Erläuterung der Drucksache FB3/257/2014 „Schulentwicklung; weiterführende Schulen“ vor, dass die Anmeldezahlen und die Entwicklung der Schülerzahlen kein Potenzial für die Errichtung einer zweiten Gesamtschule bieten. Schulorganisatorisch wäre allenfalls die Erweiterung der Zügigkeit mit Gründung einer Dependance in Osterath und Auflösung der Realschule denkbar.
Der Anmeldeüberhang an der Maria-Montessori-Gesamtschule wird durch folgende Zahlen belegt:
Schuljahr |
Anmeldungen |
Aufnahmen |
davon
Aufnahmen Auswärtiger |
Abweisungen |
davon
Meerbuscher Einwohner |
2012 / 2013 |
208 |
117 |
25 |
91 |
67 |
2013 / 2014 |
176 |
115 |
14 |
61 |
46 |
2014 / 2015 |
197 |
112 |
16 |
85 |
60 |
Soweit der Rat der Beschlussempfehlung folgt, an der städtischen Maria-Montessori-Gesamtschule keine auswärtigen Schüler aufzunehmen, solange ein Anmeldeüberhang besteht, wird sich die Zahl der abgewiesenen Meerbuscher Schüler reduzieren.
Unter Berücksichtung
a) der Übergangsquoten zum Gymnasium und zur Realschule (nur originäre Anmeldungen ohne Berücksichtigung von Anmeldungen aufgrund von Abweisungen von der Maria-Montessori-Gesamtschule),
b) ohne Aufnahme auswärtiger Schüler an der Gesamtschule,
c) des Wechsels Meerbuscher Grundschüler an auswärtige Gesamtschulen im Schuljahr 2014/15 (17 Schülerinnen und Schüler)
stellt sich aufgrund der Anzahl der Viertklässler, die in eine weiterführende Schule wechseln, der Bedarf an zusätzlichen Gesamtschulplätzen für Schülerinnen und Schüler aus Meerbusch in den künftigen Schuljahren wie folgt dar:
2015 /
2016 |
2016 /
2017 |
2017 /
2018 |
2018 /
2019 |
60 |
61 |
54 |
60 |
Soweit zusätzlich bei dem Bedarf für eine Gesamtschule auch die Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden, die sich im Schuljahr 2014 / 2015 für die Schulform Realschule entschieden haben, das waren 21 Schülerinnen und Schüler, ergäbe sich in der Schulentwicklungsplanung folgender Bedarf:
2015 /
2016 |
2016 /
2017 |
2017 /
2018 |
2018 /
2019 |
81 |
82 |
75 |
81 |
Insgesamt wird damit nicht der erforderliche Bedarf für eine zweite Gesamtschule begründet.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion die Verwaltung im Ausschuss für Schule, Sport gebeten, mit den Nachbarkommunen die Frage nach einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit zu stellen.
Angeschrieben wurden:
Oberbürgermeister, Schulverwaltung, 47798 Krefeld,
Oberbürgermeister, Schulverwaltung, 40213 Düsseldorf,
Bürgermeister, Schulverwaltung, 41456 Neuss
Bürgermeister, Schulverwaltung, 41564 Kaarst,
Bürgermeister, Schulverwaltung, 47877 Willich.
Bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage sind folgende Antworten eingegangen.
Die Stadt Krefeld hat mit Schreiben vom 7. Oktober 2014 mitgeteilt, dass das Elternwahlverhalten vom Schulträger nicht zu beeinflussen sei; es wird als unwahrscheinlich erachtet, dass eine relevanten Menge von Krefelder Schülern für einen Schulbesuch in einer Gesamtschule in Meerbusch zu gewinnen wäre. Auf der anderen Seite würden aufgrund bestehender Anmeldeüberhänge im eigenen Gesamtschulbereich keine Krefelder Gesamtschulplätze für Meerbuscher Schüler angeboten werden können. Von der Möglichkeit des § 46 Abs. 5 SchulG NW, keine auswärtigen Schüler aufzunehmen, hat die Stadt Krefeld allerdings bisher keinen Gebrauch gemacht.
Die Stadt Düsseldorf sieht aufgrund des Elternwahlverhaltens keine verlässliche Grundlage einer formalisierten interkommunalen Zusammenarbeit in Form eines Zweckverbandes oder in ähnlicher Form. Eine informelle Zusammenarbeit könne man sich hingegen vorstellen. Wegen der hohen Anmeldeüberhänge an den dortigen Gesamtschulen sieht die Stadtverwaltung dort allerdings keine Aufnahmemöglichkeit für Meerbuscher Schüler.
In dem Meerbusch benachbarten Stadtbezirk 4 – Oberkassel, Niederkassel, Heerdt, Lörick – besuchen aktuell 10 Schüler pro Jahrgang eine Gesamtschule. Diese Zahl könnte sich nach Ausführung der Stadt Düsseldorf in den kommenden Jahren auf 20 erhöhen. Aus dem Stadtbezirk 1 – Altstadt, Carlstadt, Stadt Mitte, Pempelfort, Golzheim, Derendorf – werden 40 Schüler / Jahrgang für die Gesamtschule prognostiziert. Allerdings, so schreibt die Düsseldorfer Schulverwaltung, müsse bedacht werden, dass eine Steuerungsfunktion nicht zur Verfügung steht und die Schulwahlentscheidung letztlich vom Elternwillen abhänge.
Die Stadt Neuss hat zwei Gesamtschulen neu errichtet, der Bedarf für eine weitere Gesamtschule könne nicht mehr nachgewiesen werden. Insofern bestehe auch kein Bedarf für eine formalisierte Kooperation nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit. Eine Steuerungsmöglichkeit der Schülerströme bestehe nicht, da die Schulwahlentscheidung letztlich vom Elternwillen abhänge.
Die Stadt Willich muss seit Gründung der zweiten Gesamtschule keine Schüler mehr abweisen, ein verstärkter Anmeldeüberhang sei in den künftigen Jahren nicht zu erwarten. Mit benachbarten Schulträgern bestünden bereits unförmliche Verabredungen über den Schulbesuch auswärtiger Schüler, der man auch weiterhin offen gegenüberstehe.
Die Stadt Kaarst steht in einer Umbruchphase der Schullandschaft und sieht sich insofern derzeit nicht in der Lage, sich abschließend zu positionieren. Im Rahmen eines Vorgespräches ist vereinbart worden, weitere Gespräch zu führen, sobald die dortige Schulentwicklungsplanung abgeschlossen ist. Dies wird in den nächsten Wochen der Fall sein.
Die schriftlich vorliegenden Antworten werte wie folgt.
Äußerst skeptisch bin ich, ob aus dem Stadtbezirk 1 der Landeshauptstadt Düsseldorf überhaupt Schüler den Schulweg nach Meerbusch antreten werden. Wenn wirklich alle Schüler aus dem Stadtbezirk 4 nach Meerbusch kommen würden, reichten selbst die prognostizierten maximal 20 Schüler / Jahrgang nicht hin, um die Notwendigkeit einer zweiten Gesamtschule zu begründen. Ein auswärtiger Schulbesuch aus Düsseldorf wäre auch nur für den Schulstandort Meerbusch-Büderich zu erwarten.
Schüler aus der Stadt Willich sind also nicht zu erwarten, da es dort keine Anmeldeüberhänge gibt. Die Antwort zeigt, dass dort eher noch Potenzial für Schüleraufnahmen an einer Gesamtschule besteht.
Für alle schriftlich vorliegenden Antworten gilt, dass ohne eine rechtlich verbindliche Form ( z.B. eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder ein Zweckverband nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit) auswärtige Schüler bzw. auswärtige Schülerprognosen nicht zur Begründung des Bedarfs einer neuen Gesamtschule herangezogen werden dürfen. Keine der Antworten zieht eine solche verbindliche Form der Kooperation in Betracht. Ich teile die insbesondere von den angefragten Schulverwaltungen beschriebene Auffassung, dass es keine schulorganisatorischen Instrumente gibt, die Schülerströme entsprechend zu leiten. Die Schulwahl wird eben durch den Elternwillen bestimmt.
Über die avisierten Gespräche mit der Stadt Kaarst wird der Ausschuss zeitnah informiert.
I
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin