Sachverhalt:
Die Förderrichtlinien für die Gewährung von
Zuschüssen im Rahmen der allgemeinen Sozialhilfe sind seit vielen Jahren ein
Instrument, mit dem die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Kirchen
und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts als Träger sozialer
Aufgaben, die die Arbeit der Stadt Meerbusch im sozialen Bereich in vielfacher
Weise mit ihren Einrichtungen und Diensten unterstützen, gefördert werden.
Die Höhe der nach den Richtlinien möglichen Zuschüsse ist abhängig von den im Haushalt für das jeweilige Jahr zur Verfügung stehenden Mitteln; eine gewährte Förderung – insbesondere Personalkostenzuschüsse – begründet in der Regel keinen Anspruch auf Förderung in der Zukunft. Die Richtlinien begründen – ebenso wie die Bereitstellung der Mittel im Haushalt – keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Teilweise existieren mit den Trägern jedoch zusätzliche Vereinbarungen, die das Zuschussverfahren konkretisieren.
Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt, können als allgemeine Zuschüsse (Pauschalzuschuss) oder als Zuschüsse zu einer Einzelmaßnahme gewährt werden und sind zweckgebunden. Allgemeine Zuschüsse werden nur dann gewährt, wenn die Einnahmen beim Zuschussnehmer für den jeweiligen Bereich geringer sind als die gesamten Ausgaben. Eine anteilige Bezuschussung (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben) ist möglich. Bei Einzelmaßnahmen muss die Gesamtfinanzierung der zu bezuschussenden Maßnahme gesichert sein. In der Regel ist eine angemessene Eigenbeteiligung durch den Antragsteller sicherzustellen. Dabei muss die Eigenleistung nicht nur im Einsatz von Geld bestehen, sondern kann auch durch Dienstleistungen ehrenamtlicher Mitarbeiter, durch Sachleistungen oder durch die Bereitstellung von Gebäuden, Sachmitteln u.ä. Maßnahmen erfolgen. Bundes-, Landes- und Kreismittel sowie andere zweckgebundene finanzielle Zuwendungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Das Verfahren für die Beantragung sowie
einen späteren Verwendungsnachweis sind in den Förderrichtlinien ausführlich
geregelt.
Die Förderrichtlinien für den Sozialen
Bereich traten erstmals im Jahre 2000 in Kraft und wurden 2007 sowie
hinsichtlich der „Offenen Altenarbeit“ nochmals 2009 und 2012 aktualisiert.
Die im Jahr 2013 an die Träger geleisteten
Zahlungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Verwendungszweck |
Empfänger |
Fördersumme |
2013 |
||
Geschäftskosten Wohlfahrtverband |
Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss |
5.115,00 € |
Diakonie Meerbusch |
5.115,00 € |
|
DPWV |
5.115,00 € |
|
AWO Meerbusch |
1.845,00 € |
|
Personalkosten sozialpäd. Betreuung |
Diakonie Meerbusch |
24.125,76 € |
Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss |
50.744,83 € |
|
Schuldnerberatung |
Sozialdienst Kath. Männer Neuss e.V. |
28.116,00 € |
Mobile Soziale Hilfsdienste |
Diakonie Meerbusch |
3.100,00 € |
Wohnungsnothilfe |
Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss |
25.781,00 € |
Ehrenamt-Forum Meerbusch |
Diakonie Meerbusch |
26.967,84 € |
Hospizarbeit |
Hospizbewegung Meerbusch e.V. |
0,00 € |
Interessenvertr. sozial Benachteiligter |
Sozialverband VdK |
0,00 € |
Behinderteninformationszentrum |
Verein f. Behinderte e.V. Meerbusch |
14.725,00 € |
Förderung der offenen Altenarbeit |
siehe gesonderte Tabelle unter Punkt 3 |
41.487,15 € |
Gesamt |
|
232.237,58 € |
Seitens der Hospizbewegung und des VdK
wurden bereits seit einigen Jahren keine Zuschussanträge gestellt. Es ist davon
auszugehen, dass infolge vorhandener Eigenmittel oder vorrangiger Zuwendungen
anderer Zuschussgeber derzeit eine Kostendeckung gegeben ist.
Im Folgenden sind die einzelnen Zuschüsse im
Detail erläutert:
1.
Förderung der Wohlfahrtsverbände
a) Geschäftskosten
In Meerbusch unterhalten folgende Wohlfahrtsverbände eigene Geschäftsstellen:
Caritas Sozialdienste in Meerbusch-Büderich,
Dorfstraße 1
Diakonie Meerbusch in Meerbusch-Büderich,
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 9
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband in Meerbusch-Strümp,
Xantener Straße 64
Zur Unterhaltung dieser Geschäftsstellen wird ein jährlicher Zuschuss von 5.115,00 € je Geschäftsstelle gewährt. Diese Summe beinhaltet die Mietkosten, die Unterhaltungskosten für einen Büroarbeitsplatz und die laufenden Geschäftskosten. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband beschäftigt zur Ausübung seiner Tätigkeit vorwiegend ehrenamtliche Helfer. In diesem Falle dient der Zuschuss auch als Honorarkostenpauschale für deren Schulungen.
Der Stadtverband der Arbeiterwohlfahrt Meerbusch unterhält keine eigene Geschäftsstelle, sondern übt seine Tätigkeit in der Altentagesstätte in Meerbusch-Büderich, Am Kapittelsbusch 29 aus. Zur Abgeltung der entstehenden Geschäftskosten erhält die AWO, Stadtverband Meerbusch, einen jährlichen Zuschuss von 1.845,00 €.
b) Maßnahmen und Projekte
Sozialpäd.
Betreuung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen
Die der Stadt Meerbusch zugewiesenen Aussiedler und ausländischen Flüchtlinge werden in Übergangswohnheimen untergebracht und je nach Verweildauer in Meerbusch in normale Wohnungen vermittelt.
In den Übergangswohnheimen ist es erforderlich, sozialpädagogische Betreuung für den untergebrachten Personenkreis zur Verfügung zu haben, um ein gedeihliches Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturkreise zu gewährleisten und den untergebrachten Menschen in allen Lebenssituationen Hilfestellung zu geben. Bei der Anmietung von Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt ist es je nach den Lebensumständen im Einzelfall erforderlich, den Personenkreis weiter zu betreuen.
Diese sozialpädagogische Betreuung erfolgt seit vielen Jahren durch 2 Fachkräfte der Diakonie Meerbusch mit 19,25 Wochenstunden und 1 Fachkraft des Caritas Sozialdienstes Rhein-Kreis Neuss mit ebenfalls 19,25 Stunden wöchentlich.
Die Wohlfahrtsverbände erhalten je eingesetzter Fachkraft einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 80% der tatsächlichen Personalkosten.
Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung des Sozialdienstes Katholischer Männer Neuss e.V. (SKM) in Meerbusch wurde zum 01.10.96 auf vertraglicher Basis auf Wunsch der Stadt eingerichtet.
Bei Ver- und Überschuldung ist die Schuldnerberatung bemüht, im Regelfall ausschließlich im Rahmen von langfristig angelegten Beratungen, Meerbuscher Bürger/-innen bei der Bewältigung der negativen Auswirkungen dieser Situation auch im persönlichen und familiären Bereich behilflich zu sein und die finanziellen Verhältnisse zu klären.
In einer Langzeitberatung werden gemeinsam existenzsichernde Maßnahmen getroffen, Haushaltspläne erstellt, Kontakte zu Gläubigern, Ämtern, Institutionen etc. aufgenommen und entsprechende Vereinbarungen getroffen. Das Ziel, das durch diesen ganzheitlichen Ansatz erreicht werden soll, ist, Ursachen und Auslöser der aktuellen Notsituation zu erkennen, den Ratsuchenden bei der aktiven Veränderung seiner Lebenssituation und des eigenen Verhaltens zu unterstützen und Lösungen zu erarbeiten.
Mit dem SKM besteht ein Vertrag, der beinhaltet, dass der SKM wöchentlich für insgesamt 25 Stunden in Meerbusch ein Beratungsangebot bereithält, das sowohl die Schuldnerberatung als auch das Insolvenzrecht beinhaltet. Der Sozialdienst Katholischer Männer erhält für seine Tätigkeit laut bestehender Vereinbarung einen Betrag von 28.116,00 €.
Mobile
Soziale Hilfsdienste
Die Kreise und kreisfreien Städte sind
nach § 2 Landespflegegesetz NRW verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende und
die Trägervielfalt berücksichtigende pflegerische Angebotsstruktur
sicherzustellen. Dazu gehören auch die zur Umsetzung des Vorrangs der häuslichen
Versorgung erforderlichen komplementären Dienste. Zu diesen Diensten gehören
insbesondere hauswirtschaftliche Beratungsdienste zur Wohnraumanpassung,
Hausbetreuungsdienste, Hausnotrufdienste und andere ergänzende ambulante Hilfen
für Pflegebedürftige.
Nicht berücksichtigt durch die
Förderung im Rahmen der komplementären sozialen Dienste sind Tätigkeiten der
Sozialstationen, soweit sie im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes nicht
pflegebedürftige ältere und isoliert lebende Menschen betreuen, um diesen
solange wie möglich ein Leben in der eigenen Wohnung/der gewohnten Umgebung zu
gewährleisten und Kontakte zur Umwelt sicherzustellen.
Für die Erbringung von diesen Hilfen,
die insbesondere die Mobilität von Personen erhalten sollen, die nicht
pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind, ist es jedoch nicht erforderlich,
ausgebildete Fachkräfte (z.B. Krankenschwestern) tätig werden zu lassen,
sondern sie kann und wird durch Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes und,
soweit deren Beschäftigungsdauer einen Beschäftigungszeitraum von 12 Monaten
unterschreitet oder keine Teilnehmer des Bundesfreiwiligendienstes beschäftigt
werden können, durch Hilfskräfte erbracht. Allerdings ist die Beschäftigung von
Personen des Bundesfreiwilligendienstes für die Wohlfahrtsverbände nicht
kostenneutral, da das Bundesamt nicht 100% der Kosten erstattet. Außerdem
fallen Kosten für die Beschäftigung von Hilfskräften in der nicht durch diesen
Dienst ausgefüllten Zeit an. In der Stadt Meerbusch unterhalten z. Zt., neben
den privat gewerblichen Anbietern, folgende Wohlfahrtsverbände Sozialstationen
mit einem Mobilen Sozialen Hilfsdienst:
- Caritasverband
Krefeld
- Diakonie
Meerbusch
- Mobiler
Hilfsdienst Meerbusch (MHM).
Von diesen unterhält derzeit die Diakonie Meerbusch als einziger Träger
ein förderungsfähiges Angebot entsprechend den Förderrichtlinien.
Die Stadt Meerbusch unterstützt ein entsprechendes
Angebot der Wohlfahrtsverbände durch einen Pauschalzuschuss in Höhe von
jährlich 3.100,00 €.
Wohnungsnothilfe
Zur
Vermeidung und Beendigung von Obdachlosigkeit bietet die Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH ein Hilfsangebot für Menschen,
die in den Obdachlosenunterkünften der Stadt Meerbusch untergebracht sind und
die von Wohnungslosigkeit unmittelbar bedroht oder betroffen sind.
Der
Zugang zu den Leistungsangeboten erfolgt auf Veranlassung der Stadt Meerbusch
oder im Rahmen einer direkten Kontaktaufnahme eines Hilfesuchenden zu den
Caritas Sozialdiensten.
Vorrangiges Ziel ist es, den Verbleib in regulärem Wohnraum und
den Umzug der Menschen aus der städtischen Obdachlosenunterkunft in regulären
Wohnraum zu ermöglichen. Dazu gilt es die besonderen sozialen Schwierigkeiten
abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern, zumindest jedoch eine Verschlimmerung zu
vermeiden und so die Lebensqualität der Hilfesuchenden zu verbessern. Die
Angebote sollen die Hilfesuchenden in die Lage versetzen, ein eigenständiges
und von Hilfen unabhängiges Leben, orientiert an den eigenen Fähigkeiten und
Vorstellungen, in eigenem Wohnraum zu führen.
Die Caritas Sozialdienste erhalten jährlich einen 80%-igen
Zuschuss für eine halbe Stelle S 12 UE Entgeltgruppe TVöD gemäß KGSt Bericht
2011/2012 (30.450,00 €) sowie eine jährliche Kostensteigerung von 1,65%.
Sachkosten werden jährlich pauschal in Höhe von 20% der zu zahlenden
Personalkosten bezuschusst. Die Zuschüsse werden an die Caritas Sozialdienste
in Form von Teilzahlungen jeweils nach Quartalsende rückwirkend zweckgebunden
gezahlt.
Ehrenamt-Forum
Meerbusch
Das Ehrenamt-Forum Meerbusch ist eine Vermittlungsstelle zwischen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten und gemeinnützigen Organisationen, die Tätigkeiten für Freiwillige anbieten.
Die Einrichtung und Betreibung des Ehrenamt-Forums Meerbusch ist gemäß Beschluss des Sozialausschusses vom 10.05.2007 der Diakonie Meerbusch übertragen worden. Die Diakonie Meerbusch erhält zum Einsatz einer hauptamtlichen Fachkraft für 19,25 Stunden wöchentlich einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 80% der tatsächlichen Personalkosten. Mit der Diakonie Meerbusch wird der Personaleinsatz in einer Vereinbarung geregelt.
2. Förderung
von Vereinen und sonstigen Verbänden
Hospizbewegung Meerbusch
e.V.
Die Hospizbewegung
Meerbusch e.V. wurde 1993 gegründet und erhielt erstmals im Jahre 1997 einen
städt. Zuschuss.
Das Thema „Sterben,
Tod und Trauer“ wird durch die Hospizbewegung aus einer Tabuzone herausgeholt.
Praktisch tätig wird die Hospizbewegung Meerbusch im ambulanten Bereich, d.h.
sie übt die Sterbebegleitung zu Hause aus. Schwerstkranke und sterbende
Menschen werden in der letzten Lebensphase von ehrenamtlich und hauptamtlich
tätigen Mitarbeitern der Hospizbewegung fachgerecht begleitet, so dass ein
Sterben in Würde ermöglicht wird. Daneben ist aber auch die Trauerarbeit mit
Angehörigen und Freunden eine weitere Aufgabe der Hospizbewegung.
Der Hospizbewegung
Meerbusch entstehen in Ausübung ihrer Tätigkeit Sachkosten, zu deren Förderung
ein Pauschalzuschuss gewährt werden kann. Der Zuschuss richtet sich nach den in
der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres für den genannten Zweck zur
Verfügung gestellten Mitteln.
Verband
der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands
(VdK)
Aufgabe des VdK ist es, zu Gunsten sozial schwacher Bevölkerungskreise – vorwiegend Rentner, Kriegsopfer und Behinderte – tätig zu werden. Er betreut den in seiner Mitgliedschaft stehenden Personenkreis, der vielfach aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Rechte aus den einzelnen Sozialleistungsgesetzen wahrzunehmen.
Dem VdK entstehen in Ausübung seiner Tätigkeit Sachkosten, zu deren Förderung ein Pauschalzuschuss gewährt werden kann. Der Zuschuss richtet sich nach den in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres für den genannten Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln.
Verein
für Behinderte e.V.
Der Verein für Behinderte e.V. Meerbusch ist Träger des Hauses Miteinander in Meerbusch-Büderich und unterhält daneben das Behinderteninformationszentrum Ackershof, Hochstraße 19 c in Meerbusch-Osterath.
Im Behinderteninformationszentrum werden Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfach Behinderung betreut. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe - § 53 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – wo unter anderem vorgesehen ist, dass behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern sind. Das Angebot des Behinderteninformationszentrums ermöglicht dem betroffenen Personenkreis eine Teilnahme am öffentlichen Leben, in dem es eine weitgehend normalisierte Teilnahme an Kultur und Freizeit, Öffentlichkeit und Verkehr bietet und dies durch geeignete Hilfestellungen in die Praxis umsetzt.
Dem Verein für Behinderte e.V. Meerbusch entstehen für das Behinderteninformationszentrum Sach- und Personalkosten zu deren Förderung ein Pauschalzuschuss gewährt wird. Der Zuschuss richtet sich nach den in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres für den genannten Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln.
3. Förderung
Sozialer Arbeit mit Älteren
Soziale Arbeit mit Älteren in den Kommunen hat die Aufgabe, älter werdenden, alten und hochbetagten Menschen ein möglichst langes selbstständiges Leben zu ermöglichen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen und zu erhalten. Dabei spielen Begegnungsstätten für Ältere eine zentrale Rolle als gemeinwesenorientierte Anlaufstellen, als Treffpunkte, als Kommunikationsorte und als Anbieter von Beratung, Bildung und Unterstützung. Das setzt vielfältige Formen und Angebote der Aktivierung und Beteiligung voraus.
Die 2009 durch den AK 55+ neu entwickelten
Förderrichtlinien für die offene Altenarbeit haben sich zwischenzeitlich
bewährt. Lediglich hinsichtlich der Inanspruchnahme der seinerzeit neu
installierten Projektförderung wäre eine stärkere Initiative der Träger
wünschenswert. Allerdings ist in diesem Zusammenhang eine Veränderung im Rahmen
der Jugendförderung hinsichtlich Maßnahmen der Familienbildung zu erwähnen, die
dazu führt, dass die bisher dort geförderten Angebote für Senioren (z.B.
Computerkurs 50+, Sturzprävention im Alter) nicht mehr aus dem dortigen Budget
gefördert werden sollen. Soweit allerdings die Kriterien der Projektförderung
erfüllt werden, könnte dies zu Projektideen und zu einer höheren
Inanspruchnahme aus dem Budget der offenen Altenarbeit führen.
Die Mittelabflüsse im Rahmen der Offenen
Altenarbeit sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Empfänger |
Fördersumme |
|
Altentagesstätten |
16.086,84 € |
|
Begegnungsstätte Am Kapittelsbusch |
16.086,84 € |
|
Altenstuben |
22.479,35 € |
|
Heilig-Geist |
5.306,26 € |
|
St. Mauritius |
4.592,71 € |
|
Christuskirche |
3.987,01 € |
|
AWO Lank |
4.162,28 € |
|
St. Stephanus |
4.431,09 € |
|
Altenclubs / Altentreffs |
2.920,96 € |
|
AWO Osterath |
100,00 € |
|
St. Nikolaus |
559,34 € |
|
Ev. Kirche Osterath |
0,00 € |
|
Versöhnungskirche Strümp |
592,47 € |
|
St. Franziskus |
320,84 € |
|
Kreuzkirche Lank |
627,80 € |
|
St. Cyriakus |
214,84 € |
|
St. Pankratius |
308,50 € |
|
St. Martin |
197,17 € |
|
Gesamt |
41.487,15 € |
Für
die Umsetzung der Förderrichtlinien wurden für das Jahr 2015 folgende Mittel
veranschlagt:
140.000 €
beim Produkt 050.331.010, Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
30.500 € beim Produkt 050.315.020,
Einrichtungen für Wohnungslose
77.000 € beim Produkt 050.313.010,
Soziale Hilfen für Asylbewerber
Die
Ansätze berücksichtigen neben Personalkostensteigerungen auch den möglichen
Abruf der Projektfördermittel.
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
140.000
€ beim Produkt 050.331.010, Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
30.500 € beim Produkt 050.315.020,
Einrichtungen für Wohnungslose
77.000 € beim Produkt 050.313.010, Soziale
Hilfen für Asylbewerber
Die
Ansätze berücksichtigen neben Personalkostensteigerungen auch den möglichen
Abruf der Projektfördermittel.