Betreff
Förderrichtlinien für den sozialen Bereich
Vorlage
FB2/0107/2014
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der allgemeinen Sozialhilfe sind seit vielen Jahren ein Instrument, mit dem die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts als Träger sozialer Aufgaben, die die Arbeit der Stadt Meerbusch im sozialen Bereich in vielfacher Weise mit ihren Einrichtungen und Diensten unterstützen, gefördert werden.

 

Die Höhe der nach den Richtlinien möglichen Zuschüsse ist abhängig von den im Haushalt für das jeweilige Jahr zur Verfügung stehenden Mitteln; eine gewährte Förderung – insbesondere Personalkostenzuschüsse – begründet in der Regel keinen Anspruch auf Förderung in der Zukunft. Die Richtlinien begründen – ebenso wie die Bereitstellung der Mittel im Haushalt – keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Teilweise existieren mit den Trägern jedoch zusätzliche Vereinbarungen, die das Zuschussverfahren konkretisieren.

 

Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt, können als allgemeine Zuschüsse (Pauschalzuschuss) oder als Zuschüsse zu einer Einzelmaßnahme gewährt werden und sind zweckgebunden. Allgemeine Zuschüsse werden nur dann gewährt, wenn die Einnahmen beim Zuschussnehmer für den jeweiligen Bereich geringer sind als die gesamten Ausgaben. Eine anteilige Bezuschussung (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben) ist möglich. Bei Einzelmaßnahmen muss die Gesamtfinanzierung der zu bezuschussenden Maßnahme gesichert sein. In der Regel ist eine angemessene Eigenbeteiligung durch den Antragsteller sicherzustellen. Dabei muss die Eigenleistung nicht nur im Einsatz von Geld bestehen, sondern kann auch durch Dienstleistungen ehrenamtlicher Mitarbeiter, durch Sachleistungen oder durch die Bereitstellung von Gebäuden, Sachmitteln u.ä. Maßnahmen erfolgen. Bundes-, Landes- und Kreismittel sowie andere zweckgebundene finanzielle Zuwendungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

Das Verfahren für die Beantragung sowie einen späteren Verwendungsnachweis sind in den Förderrichtlinien ausführlich geregelt.

 

Die Förderrichtlinien für den Sozialen Bereich traten erstmals im Jahre 2000 in Kraft und wurden 2007 sowie hinsichtlich der „Offenen Altenarbeit“ nochmals 2009 und 2012 aktualisiert.

 


Die im Jahr 2013 an die Träger geleisteten Zahlungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Verwendungszweck

Empfänger

Fördersumme

2013

Geschäftskosten Wohlfahrtverband

Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss

5.115,00 €

Diakonie Meerbusch

5.115,00 €

DPWV

5.115,00 €

AWO Meerbusch

1.845,00 €

Personalkosten sozialpäd. Betreuung
Flüchtlinge

Diakonie Meerbusch

24.125,76 €

Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss

50.744,83 €

Schuldnerberatung

Sozialdienst Kath. Männer Neuss e.V.

28.116,00 €

Mobile Soziale Hilfsdienste

Diakonie Meerbusch

3.100,00 €

Wohnungsnothilfe

Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss

25.781,00 €

Ehrenamt-Forum Meerbusch

Diakonie Meerbusch

26.967,84 €

Hospizarbeit

Hospizbewegung Meerbusch e.V.

0,00 €

Interessenvertr. sozial Benachteiligter

Sozialverband VdK

0,00 €

Behinderteninformationszentrum

Verein f. Behinderte e.V. Meerbusch

14.725,00 €

Förderung der offenen Altenarbeit

siehe gesonderte Tabelle unter Punkt 3

41.487,15 €

Gesamt

 

232.237,58 €

 

Seitens der Hospizbewegung und des VdK wurden bereits seit einigen Jahren keine Zuschussanträge gestellt. Es ist davon auszugehen, dass infolge vorhandener Eigenmittel oder vorrangiger Zuwendungen anderer Zuschussgeber derzeit eine Kostendeckung gegeben ist.

 

Im Folgenden sind die einzelnen Zuschüsse im Detail erläutert:

 

1. Förderung der Wohlfahrtsverbände

 

a) Geschäftskosten

 

In Meerbusch unterhalten folgende Wohlfahrtsverbände eigene Geschäftsstellen:

 

Caritas Sozialdienste                                                 in Meerbusch-Büderich,

                                                                                  Dorfstraße 1

Diakonie Meerbusch                                                  in Meerbusch-Büderich,

                                                                                  Dietrich-Bonhoeffer-Str. 9

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband              in Meerbusch-Strümp,

                                                                                  Xantener Straße 64

 

Zur Unterhaltung dieser Geschäftsstellen wird ein jährlicher Zuschuss von 5.115,00 € je Geschäftsstelle gewährt. Diese Summe beinhaltet die Mietkosten, die Unterhaltungskosten für einen Büroarbeitsplatz und die laufenden Geschäftskosten. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband beschäftigt zur Ausübung seiner Tätigkeit vorwiegend ehrenamtliche Helfer. In diesem Falle dient der Zuschuss auch als Honorarkostenpauschale für deren Schulungen.

 

Der Stadtverband der Arbeiterwohlfahrt Meerbusch unterhält keine eigene Geschäftsstelle, sondern übt seine Tätigkeit in der Altentagesstätte in Meerbusch-Büderich, Am Kapittelsbusch 29 aus. Zur Abgeltung der entstehenden Geschäftskosten erhält die AWO, Stadtverband Meerbusch, einen jährlichen Zuschuss von 1.845,00 €.

 

b) Maßnahmen und Projekte

 

Sozialpäd. Betreuung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen

Die der Stadt Meerbusch zugewiesenen Aussiedler und ausländischen Flüchtlinge werden in Übergangswohnheimen untergebracht und je nach Verweildauer in Meerbusch in normale Wohnungen vermittelt.

 

In den Übergangswohnheimen ist es erforderlich, sozialpädagogische Betreuung für den untergebrachten Personenkreis zur Verfügung zu haben, um ein gedeihliches Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturkreise zu gewährleisten und den untergebrachten Menschen in allen Lebenssituationen Hilfestellung zu geben. Bei der Anmietung von Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt ist es je nach den Lebensumständen im Einzelfall erforderlich, den Personenkreis weiter zu betreuen.

 

Diese sozialpädagogische Betreuung erfolgt seit vielen Jahren durch 2 Fachkräfte der Diakonie Meerbusch mit 19,25 Wochenstunden und 1 Fachkraft des Caritas Sozialdienstes Rhein-Kreis Neuss mit ebenfalls 19,25 Stunden wöchentlich.

 

Die Wohlfahrtsverbände erhalten je eingesetzter Fachkraft einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 80% der tatsächlichen Personalkosten.

 

 

Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung des Sozialdienstes Katholischer Männer Neuss e.V. (SKM) in Meerbusch wurde zum 01.10.96 auf vertraglicher Basis auf Wunsch der Stadt eingerichtet.

 

Bei Ver- und Überschuldung ist die Schuldnerberatung bemüht, im Regelfall ausschließlich im Rahmen von langfristig angelegten Beratungen, Meerbuscher Bürger/-innen bei der Bewältigung der negativen Auswirkungen dieser Situation auch im persönlichen und familiären Bereich behilflich zu sein und die finanziellen Verhältnisse zu klären.

 

In einer Langzeitberatung werden gemeinsam existenzsichernde Maßnahmen getroffen, Haushaltspläne erstellt, Kontakte zu Gläubigern, Ämtern, Institutionen etc. aufgenommen und entsprechende Vereinbarungen getroffen. Das Ziel, das durch diesen ganzheitlichen Ansatz erreicht werden soll, ist, Ursachen und Auslöser der aktuellen Notsituation zu erkennen, den Ratsuchenden bei der aktiven Veränderung seiner Lebenssituation und des eigenen Verhaltens zu unterstützen und Lösungen zu erarbeiten.

 

Mit dem SKM besteht ein Vertrag, der beinhaltet, dass der SKM wöchentlich für insgesamt 25 Stunden in Meerbusch ein Beratungsangebot bereithält, das sowohl die Schuldnerberatung als auch das Insolvenzrecht beinhaltet. Der Sozialdienst Katholischer Männer erhält für seine Tätigkeit laut bestehender Vereinbarung einen Betrag von 28.116,00 €.

 

 

Mobile Soziale Hilfsdienste

Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach § 2 Landespflegegesetz NRW verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende und die Trägervielfalt berücksichtigende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen. Dazu gehören auch die zur Umsetzung des Vorrangs der häuslichen Versorgung erforderlichen komplementären Dienste. Zu diesen Diensten gehören insbesondere hauswirtschaftliche Beratungsdienste zur Wohnraumanpassung, Hausbetreuungsdienste, Hausnotrufdienste und andere ergänzende ambulante Hilfen für Pflegebedürftige.

 

Nicht berücksichtigt durch die Förderung im Rahmen der komplementären sozialen Dienste sind Tätigkeiten der Sozialstationen, soweit sie im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes nicht pflegebedürftige ältere und isoliert lebende Menschen betreuen, um diesen solange wie möglich ein Leben in der eigenen Wohnung/der gewohnten Umgebung zu gewährleisten und Kontakte zur Umwelt sicherzustellen.

 

Für die Erbringung von diesen Hilfen, die insbesondere die Mobilität von Personen erhalten sollen, die nicht pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind, ist es jedoch nicht erforderlich, ausgebildete Fachkräfte (z.B. Krankenschwestern) tätig werden zu lassen, sondern sie kann und wird durch Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes und, soweit deren Beschäftigungsdauer einen Beschäftigungszeitraum von 12 Monaten unterschreitet oder keine Teilnehmer des Bundesfreiwiligendienstes beschäftigt werden können, durch Hilfskräfte erbracht. Allerdings ist die Beschäftigung von Personen des Bundesfreiwilligendienstes für die Wohlfahrtsverbände nicht kostenneutral, da das Bundesamt nicht 100% der Kosten erstattet. Außerdem fallen Kosten für die Beschäftigung von Hilfskräften in der nicht durch diesen Dienst ausgefüllten Zeit an. In der Stadt Meerbusch unterhalten z. Zt., neben den privat gewerblichen Anbietern, folgende Wohlfahrtsverbände Sozialstationen mit einem Mobilen Sozialen Hilfsdienst:

 

  • Caritasverband Krefeld
  • Diakonie Meerbusch
  • Mobiler Hilfsdienst Meerbusch (MHM).

 

Von diesen unterhält derzeit die Diakonie Meerbusch als einziger Träger ein förderungsfähiges Angebot entsprechend den Förderrichtlinien.

 

Die Stadt Meerbusch unterstützt ein entsprechendes Angebot der Wohlfahrtsverbände durch einen Pauschalzuschuss in Höhe von jährlich 3.100,00 €.

 

 

Wohnungsnothilfe

Zur Vermeidung und Beendigung von Obdachlosigkeit bietet die Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH ein Hilfsangebot für Menschen, die in den Obdachlosenunterkünften der Stadt Meerbusch untergebracht sind und die von Wohnungslosigkeit unmittelbar bedroht oder betroffen sind.

 

Der Zugang zu den Leistungsangeboten erfolgt auf Veranlassung der Stadt Meerbusch oder im Rahmen einer direkten Kontaktaufnahme eines Hilfesuchenden zu den Caritas Sozialdiensten.

 

Vorrangiges Ziel ist es, den Verbleib in regulärem Wohnraum und den Umzug der Menschen aus der städtischen Obdachlosenunterkunft in regulären Wohnraum zu ermöglichen. Dazu gilt es die besonderen sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern, zumindest jedoch eine Verschlimmerung zu vermeiden und so die Lebensqualität der Hilfesuchenden zu verbessern. Die Angebote sollen die Hilfesuchenden in die Lage versetzen, ein eigenständiges und von Hilfen unabhängiges Leben, orientiert an den eigenen Fähigkeiten und Vorstellungen, in eigenem Wohnraum zu führen.

 

Die Caritas Sozialdienste erhalten jährlich einen 80%-igen Zuschuss für eine halbe Stelle S 12 UE Entgeltgruppe TVöD gemäß KGSt Bericht 2011/2012 (30.450,00 €) sowie eine jährliche Kostensteigerung von 1,65%. Sachkosten werden jährlich pauschal in Höhe von 20% der zu zahlenden Personalkosten bezuschusst. Die Zuschüsse werden an die Caritas Sozialdienste in Form von Teilzahlungen jeweils nach Quartalsende rückwirkend zweckgebunden gezahlt.

 

 

 

Ehrenamt-Forum Meerbusch

Das Ehrenamt-Forum Meerbusch ist eine Vermittlungsstelle zwischen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten und gemeinnützigen Organisationen, die Tätigkeiten für Freiwillige anbieten.

 

Die Einrichtung und Betreibung des Ehrenamt-Forums Meerbusch ist gemäß Beschluss des Sozialausschusses vom 10.05.2007 der Diakonie Meerbusch übertragen worden. Die Diakonie Meerbusch erhält zum Einsatz einer hauptamtlichen Fachkraft für 19,25 Stunden wöchentlich einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 80% der tatsächlichen Personalkosten. Mit der Diakonie Meerbusch wird der Personaleinsatz in einer Vereinbarung geregelt.

 

 

2. Förderung von Vereinen und sonstigen Verbänden

 

Hospizbewegung Meerbusch e.V.

Die Hospizbewegung Meerbusch e.V. wurde 1993 gegründet und erhielt erstmals im Jahre 1997 einen städt. Zuschuss.

 

Das Thema „Sterben, Tod und Trauer“ wird durch die Hospizbewegung aus einer Tabuzone herausgeholt. Praktisch tätig wird die Hospizbewegung Meerbusch im ambulanten Bereich, d.h. sie übt die Sterbebegleitung zu Hause aus. Schwerstkranke und sterbende Menschen werden in der letzten Lebensphase von ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Mitarbeitern der Hospizbewegung fachgerecht begleitet, so dass ein Sterben in Würde ermöglicht wird. Daneben ist aber auch die Trauerarbeit mit Angehörigen und Freunden eine weitere Aufgabe der Hospizbewegung.

 

Der Hospizbewegung Meerbusch entstehen in Ausübung ihrer Tätigkeit Sachkosten, zu deren Förderung ein Pauschalzuschuss gewährt werden kann. Der Zuschuss richtet sich nach den in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres für den genannten Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln.

 

 

Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands (VdK)

Aufgabe des VdK ist es, zu Gunsten sozial schwacher Bevölkerungskreise – vorwiegend Rentner, Kriegsopfer und Behinderte – tätig zu werden. Er betreut den in seiner Mitgliedschaft stehenden Personenkreis, der vielfach aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Rechte aus den einzelnen Sozialleistungsgesetzen wahrzunehmen.

 

Dem VdK entstehen in Ausübung seiner Tätigkeit Sachkosten, zu deren Förderung ein Pauschalzuschuss gewährt werden kann. Der Zuschuss richtet sich nach den in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres für den genannten Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln.

 

 

Verein für Behinderte e.V.

Der Verein für Behinderte e.V. Meerbusch ist Träger des Hauses Miteinander in Meerbusch-Büderich und unterhält daneben das Behinderteninformationszentrum Ackershof, Hochstraße 19 c in Meerbusch-Osterath.

 

Im Behinderteninformationszentrum werden Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfach Behinderung betreut. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe - § 53 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – wo unter anderem vorgesehen ist, dass behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern sind. Das Angebot des Behinderteninformationszentrums ermöglicht dem betroffenen Personenkreis eine Teilnahme am öffentlichen Leben, in dem es eine weitgehend normalisierte Teilnahme an Kultur und Freizeit, Öffentlichkeit und Verkehr bietet und dies durch geeignete Hilfestellungen in die Praxis umsetzt.

 

Dem Verein für Behinderte e.V. Meerbusch entstehen für das Behinderteninformationszentrum Sach- und Personalkosten zu deren Förderung ein Pauschalzuschuss gewährt wird. Der Zuschuss richtet sich nach den in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres für den genannten Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln.

 

 

3. Förderung Sozialer Arbeit mit Älteren

Soziale Arbeit mit Älteren in den Kommunen hat die Aufgabe, älter werdenden, alten und hochbetagten Menschen ein möglichst langes selbstständiges Leben zu ermöglichen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen und zu erhalten. Dabei spielen Begegnungsstätten für Ältere eine zentrale Rolle als gemeinwesenorientierte Anlaufstellen, als Treffpunkte, als Kommunikationsorte und als Anbieter von Beratung, Bildung und Unterstützung. Das setzt vielfältige Formen und Angebote der Aktivierung und Beteiligung voraus.

 

Die 2009 durch den AK 55+ neu entwickelten Förderrichtlinien für die offene Altenarbeit haben sich zwischenzeitlich bewährt. Lediglich hinsichtlich der Inanspruchnahme der seinerzeit neu installierten Projektförderung wäre eine stärkere Initiative der Träger wünschenswert. Allerdings ist in diesem Zusammenhang eine Veränderung im Rahmen der Jugendförderung hinsichtlich Maßnahmen der Familienbildung zu erwähnen, die dazu führt, dass die bisher dort geförderten Angebote für Senioren (z.B. Computerkurs 50+, Sturzprävention im Alter) nicht mehr aus dem dortigen Budget gefördert werden sollen. Soweit allerdings die Kriterien der Projektförderung erfüllt werden, könnte dies zu Projektideen und zu einer höheren Inanspruchnahme aus dem Budget der offenen Altenarbeit führen.

 

Die Mittelabflüsse im Rahmen der Offenen Altenarbeit sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

Empfänger

Fördersumme
2013

Altentagesstätten

16.086,84 €

   Begegnungsstätte Am Kapittelsbusch

16.086,84 €

Altenstuben

22.479,35 €

   Heilig-Geist

5.306,26 €

   St. Mauritius

4.592,71 €

   Christuskirche

3.987,01 €

   AWO Lank

4.162,28 €

   St. Stephanus

4.431,09 €

Altenclubs / Altentreffs

2.920,96 €

   AWO Osterath

100,00 €

   St. Nikolaus

559,34 €

   Ev. Kirche Osterath

0,00 €

   Versöhnungskirche Strümp

592,47 €

   St. Franziskus

320,84 €

   Kreuzkirche Lank

627,80 €

   St. Cyriakus

214,84 €

   St. Pankratius

308,50 €

   St. Martin

197,17 €

Gesamt

41.487,15 €

 


Für die Umsetzung der Förderrichtlinien wurden für das Jahr 2015 folgende Mittel veranschlagt:

 

140.000 € beim Produkt 050.331.010, Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege

  30.500 € beim Produkt 050.315.020, Einrichtungen für Wohnungslose

  77.000 € beim Produkt 050.313.010, Soziale Hilfen für Asylbewerber

 

Die Ansätze berücksichtigen neben Personalkostensteigerungen auch den möglichen Abruf der Projektfördermittel.

 

 

 

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin

 



Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

140.000 € beim Produkt 050.331.010, Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege

  30.500 € beim Produkt 050.315.020, Einrichtungen für Wohnungslose

  77.000 € beim Produkt 050.313.010, Soziale Hilfen für Asylbewerber

 

Die Ansätze berücksichtigen neben Personalkostensteigerungen auch den möglichen Abruf der Projektfördermittel.