Betreff
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2015 bis 2020
Vorlage
FB2/0101/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den beigefügten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2015 bis 2020 zu beschließen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 durch den Landrat.

 


Sachverhalt:

 

 

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach den Vorschriften des § 15.1 AG-KJHG zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit verpflichtet. Im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit haben sie zu gewährleisten, dass in ihrem Zuständigkeitsgebiet die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Träger der freien Jugendhilfe und Initiativen sollen gefördert werden. Die Förderung soll sich insbesondere auf die entstehenden Personal- und Sachkosten beziehen. Das Land fördert die Kinder- und Jugendarbeit mit einem jährlichen Zuschuss von insgesamt 64.770 €.

 

Zur Förderung erstellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Förderplan, der jeweils für eine Wahlperiode festgeschrieben wird. Dieser Plan legt die Fördergrundsätze und Fördermodalitäten der verschiedenen Zuschüsse fest. Mit der Festlegung auf die Dauer einer Legislaturperiode – die laufende Periode endet im November 2020 – soll für die Träger Planungssicherheit innerhalb der Laufzeit gewährleistet werden.


Im Rahmen der Beschlussfassung eines neuen Förderplanes und der langen Gültigkeitsdauer ist insofern zu prüfen, inwieweit bisherige Förderungen unverändert  fortgeschrieben werden sollen oder Veränderungen und andere Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit Anpassungen der Angebotsstruktur erforderlich machen. Diese resultieren im Wesentlichen aus einem geänderten Freizeitverhalten von Kindern- und Jugendlichen und Veränderungen im schulischen Bereich. Im Kontext sind zudem auch andere Bereiche der Kinder- und Jugendfreizeit zu betrachten, die von der Stadt ebenfalls finanziell gefördert werden.  

 

Bereits im ablaufenden Kinder- und Jugendförderplan wurden die Veränderungen zum Anlass genommen, durch die Einrichtung eines Jugendcafés auf die geänderte Nachfrage von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu reagieren. Das neue Angebot, welches einen jährlichen Zuschussbedarf von 172.000 € erfordert, steht seit Dezember 2013 zur Verfügung. Eine teilweise Kompensation der Kosten erfolgte durch Einsparungen mit Aufgabe des Jugendangebotes im Pappkarton und der bisherigen Jugendeinrichtung der kath. Kirchengemeinde in Osterath. Entscheidend beeinflusst wird die Nachfrage nach Angeboten im Nachmittagsbereich durch den offenen Ganztag bei den Schulen, der das Zeitfenster für andere Aktivitäten - Kinder- und Jugendarbeit, Sport, Musikschule und sonstige Angebote - erheblich einschränkt.

 

Alle 9 Grundschulen im Stadtgebiet halten das Ganztagsangebot bis 16.00 Uhr vor. Im Schuljahr 2014/15 nehmen mehr als 60% der Grundschüler/innen am Ganztag teil; Tendenz steigend.  Ergänzend zum Angebot an den Unterrichtstagen steht den Teilnehmern am offenen Ganztag eine Ferienbetreuung in der Zeit von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr zur Verfügung. Alle weiterführenden Schulen bieten ebenfalls Ganztagsangebote, entweder als offener oder gebundener Ganztag, an. Der laufende Betriebsaufwand für den offenen Ganztag ist nach Abzug des Landeszuschusses und der Elternbeiträge im Haushalt 2015 mit 703.000 €. beziffert.

 

Eine wesentliche Säule des Angebotes im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist Vereinssport. Von den rd. 14.000 Sportlern, die in den 42 Sportvereinen organisiert sind, entfallen rd. 5.400 auf Kinder und Jugendliche. Die Stadt unterstützt die Vereine durch unentgeltliche Bereitstellung der Turnhallen und Sportanlagen sowie durch die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 81.700 €.

 

 

In die allgemeinen Fördergrundsätze wurde aufgenommen, dass der Abschluss einer Vereinbarung zum § 72 a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ Vorraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist. (s. Seite 19ff)

 

 

In den einzelnen Förderbereichen soll die Förderung grundsätzlich zielgerichteter erfolgen und Schwerpunkte bei der Förderung von einkommensschwachen und belasteten Familien setzen.

 

 

Nachstehend ist die aktuelle und die verwaltungsseitig vorgeschlagene künftige Förderung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit dargestellt:

 


1) Förderung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit:

 

Förderung gem. bisherigem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch:

Einrichtungen
Freie Träger

Betriebskosten

Personalkosten

Programmkosten

GESAMT

Ev. KG Osterath
"Katakombe"

                 9.333,12 €

               51.163,00 €

          5.258,00 €

        65.754,12 €

Kath. KG Hildegundis von Meer "Atrium"

                 9.596,39 €

               41.500,00 €

          5.258,00 €

        56.354,39 €

Kath. KG St.Mauritius &
Heilig Geist "OASE"

               12.230,67 €

               55.500,00 €

          5.258,00 €

        72.988,67 €

Jugendfarm "Arche Noah"

 

               19.920,00 €

          5.258,00 €

        25.178,00 €

JuCa

 

 

 

      172.000,00 €

GESAMT
Einr. Freie Träger

               31.160,18 €

            168.083,00 €

21.032,00 €

             392.275,18 €

 

Vorschlag für den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2015 bis 2020 :

 

 

1.1 Betriebskostenförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (ab Seite 69)

Die bisherige Betriebskostenförderung setzte sich in der Vergangenheit aus einer nicht durch Sachargumente begründete Fördersumme zusammen. Die anerkennungsfähigen Betriebskosten konnten mit bis zu 82% bezuschusst werden.

 

Die Förderung soll an sachliche Gegebenheiten angepasst werden.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den aktuellen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes in der jeweils gültigen Fassung für das Folgejahr zugrunde zu legen. Der im Juli 2014 erschienene Spiegel gibt Kosten von 3,19 pro qm/ Monat an. Darin enthalten sind allerdings Kosten für einen Aufzug von 0,16 € und Kosten für Sonstiges (Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Sauna, Schwimmbad) von 0,04 €. Bringt man diese in Abzug, so verbleiben Betriebskosten von 2,99 € / qm/ Monat. Diese sollen zukünftig zur Berechnung des Betriebskostenzuschusses herangezogen werden. Um die Folgen für die Träger abzumildern, soll der Betrag über die kommenden drei Jahre nach und nach angepasst werden, dabei werden Steigerungen im Betriebskostenspiegel berücksichtigt.

 

Durch die moderate langsame Reduzierung des Zuschusses über drei Jahre wird diese Vorgehensweise seitens der Verwaltung für tragbar gehalten.

 

 

Fläche ausschl. Offene Jugendarbeit
in qm

Fläche anteilig
Offene Jugendarbeit

in qm

Verkehrsflächen
zu 50 %
in qm

Gesamt
qm

 

 

qm x 2.99€ x 12 Monate x 82%

Katakombe

168,25

8,37

45,92

222,54

6.547,48 €

Atrium

57,00

94,80

78,50

230,30

6.775,79 €

Oase

224,01

13,55

62,02

299,58

8.814,12 €

 


 

Die finanziellen Auswirkungen bei der Neuberechnung der Betriebskostenbezuschussung für die einzelnen Träger würden sich wie folgt darstellen:

 

 

Zuschuss
bisher

Zuschuss
2017

Differenz

1/3 der
Differenz

Zuschuss
2015

Zuschuss
2016

Katakombe

9.333,12 €

6.547,48 €

2.785,64 €

928,55 €

8.404,57 €

7.476,03 €

Atrium

9.596,39 €

6.775,79 €

2.820,60 €

940,20 €

8.656,19 €

7.715,99 €

Oase

12.230,67 €

8.814,12 €

3.416,55 €

1.138,85 €

11.091,82 €

9.952,97 €

Gesamt

31.160,18 €

22.137,40 €

9.022.78 €

 

28.152,59 €

25.144,99 €

 

 

1.2 Personalkostenförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (ab Seite 69)

Gefördert werden Personalkosten derzeit für die hauptamtlich beschäftigen Sozialarbeiter/­Sozialpädagogen, die für die Offene Jugendarbeit tätig sind, bei den freien Trägern:

¨          Katholische Kirchengemeinde St. Mauritius und Hlg. Geist, Jugendzentrum „Oase" und

¨          Evangelische Kirchengemeinde Osterath, Jugendzentrum „Katakombe".

 

Personalkosten sind die tarifvertraglich festgelegten Leistungen nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD), dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst oder daran angelehnte Regelungen. Der freiwillige Zuschuss der Stadt Meerbusch beträgt max. 83 % der nachgewiesenen Kosten.

 

Im Rahmen der Personalkostenförderung sollen keine Änderungen vorgenommen werden, solange das bisherige Personal im Dienst ist.

 

Die Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer will für ihr Einzugsgebiet mobile/aufsuchende Offene Jugendarbeit anbieten und auf die geförderte hauptamtliche Jugendarbeit an einem Standort verzichten. Das Konzept der Arbeit lag bei Fertigstellung des Kinder- und Jugendförderplans noch nicht vor. Es wird dem Jugendhilfeausschuss zeitnah zur Beratung vorgelegt.

 

Vorgesehen ist hier die Förderung von Personalkosten wie bisher von max. 83 % der nach dem Tarifvertrag nachgewiesenen Kosten einer Vollzeitstelle eines beim Träger hauptamtlich beschäftigen Sozialarbeiters/Sozialpädagogen sowie einer Pauschale zur Durchführung der Offenen Angebote.

 

Sollte es während der Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes durch Ausscheiden des bisherigen pädagogischen Personals (z.B. Renteneintritt oder Übergangsregelungen wie z.B. (Alters-) Teilzeit) oder durch Entscheidungen des Freien Trägers, zu Veränderungen in Art, Umfang oder Angebotsstruktur der Offenen Jugendarbeit kommen, wird der Jugendhilfeausschuss auf der Basis der dann aktualisierten Planungsvoraussetzungen, weitere Entscheidungen treffen.

 

Dies kann zu grundsätzlichen Änderungen in der Förderstruktur führen.

 

In den Kommunen des Rhein-Kreises Neuss werden folgende vergleichbare Personalkostenzuschüsse gezahlt.

 

Kaarst:

Die Stadt Kaarst gewährt Personalkostenzuschüsse aufgrund der nachgewiesenen Bruttopersonalkosten. Die Träger müssen 15 % Eigenanteil (eine Einrichtung nur 5 % Eigenanteil) tragen.

 

Dormagen:

Die Stadt Dormagen gewährt eine institutionelle Festbetragsförderung von hauptamtlich geführten Jugendfreizeitstätten in Abhängigkeit von der Anzahl der dort vorgehaltenen Personalstellen.

 

Für Jugendfreizeitstätten mit ausschließlich ehrenamtlichem Personal wird eine Festbetragsförderung in Abhängigkeit von der Stundenzahl der wöchentlichen Öffnungszeit gewährt. Der Betrag reicht von 766,94 € bei mind. 3 Stunden wöchentlicher Öffnungszeit bis zu 5.368,56 € bei über 15 Stunden wöchentlicher Öffnungszeit.

 

Rhein-Kreis Neuss:

Der Rhein-Kreis Neuss fördert Betriebskosten (Personal-, Sach- und Programmkosten) von Jugendfreizeitstätten mit hauptamtlichem Personal mit 75 % der nachgewiesenen Kosten. Für Jugendfreizeitstätten mit ehrenamtlichem Personal werden je Einrichtung 2.000 € Festbetrag als Zuwendung gezahlt.

 

Grevenbroich:

Die Stadt Grevenbroich fördert aufgrund von abgeschlossenen Kontrakten einzelne Jugendfreizeiteinrichtungen. Inhalt dieser Kontrakte ist z.B. Mindestangebot an Öffnungszeiten, sozialräumliche Angebote, Öffnungszeiten am Wochenende, stadtweite Angebote.

 

 

1.3 Programmkostenförderung (ab Seite 69)

Es ist beabsichtigt, den bisherigen Betrag von 5.258 € je Einrichtung um 1.000 € auf 4.258 € zu reduzieren. Ein Betrag von rund 355 € / Monat erscheint zur Durchführung der laufenden Programme noch ausreichend (Vergleich: Mittel für OGS je Gruppe à 28 Kinder 200 €/jährl.).

 

Mit der Reduzierung soll erreicht werden, dass künftig verstärkt Projekte durchgeführt werden, die aus Mitteln der Projektförderung bezuschusst werden können. Damit wäre es den Trägern auch künftig möglich, das laufende Programm durch reizvolle, öffentlichkeitswirksame Programmpunkte zu ergänzen. Auch sollen Anreize geschaffen werden, um einen größeren Adressatenkreis erreichen zu können.

 

Damit würde sich die Förderung der Jugendeinrichtungen ab 2015 wie folgt darstellen:

 

Einrichtung

 

 

Betriebskosten

Personalkosten

Programmkosten

GESAMT

Ev. KG Osterath
"Katakombe"

                 8.500,00 €

               53.000,00 €

                   4.258,00 €

                65.758,00 €

Kath. KG Hildegundis von Meer "Atrium"

                 8.660,00 €

               41.500,00 €

4.258,00 €

                54.418,00 €

Kath. KG St.Mauritius & Heilig Geist "OASE"

               11.100,00 €

               57.000,00 €

4.258,00 €

                72.358,00 €

Jugendfarm "Arche Noah"

                           -  

 

 

                25.000,00 €

JuCa

                           -  

 

 

              172.000,00 €

GESAMT
Einr. Freie Träger

                       28.260,00 €

151.500,00 €

12.774,00 €

             389.534,00 €

 

In den Folgejahren sinkt die Betriebskostenbezuschussung, die Bezuschussung der Personalkosten steigt analog der Tariferhöhungen.

 

1.4 Besondere Projektförderung (Seite 75)

Unter Berücksichtigung der in den letzen Jahren von den Trägern gestellten Anträge, muss die Projektförderung zusätzlich zu den Programmkosten in Art und Umfang besonders hinterfragt werden. Unter Berücksichtigung der in der Programmkostenförderung erzielten Einsparungen sollen für 2015 noch 6.000 € in der Planung vorgehalten werden.

 

Jahr

Antragsteller

Projekt

Betrag bewilligt

Ansatz

2010

Sky- Club Osterath

Aussiedlerarbeit: Kinder-Jugendtreff

4.500,00 €

10.226,00€

2011

Sky- Club Osterath

Aussiedlerarbeit: Kinder-Jugendtreff

             5.000,00 €

12.500,00€

2012

Oase & Katakombe

 

Homepagegestaltung

                720,00 €

 

Sky- Club Osterath

Aussiedlerarbeit: Kinder-Jugendtreff

             4.500,00 €

12.500,00€

Oase

 

Fotografie Projekt

             1.166,62 €

 

2013

 

 

                         0 €

12.500,00€

2014

Oase

 

Theaterprojekt

             1.780,00 €

 

Oase

musische Veranstaltung

                

450,00 €

   12.500,00€

Oase

 

Fotoprojekt (beantragt 4.000 €)

           abgelehnt

 

 

Aus Sicht der Verwaltung sollen hierüber insbesondere innovative Projekte initiiert und Zielgruppen erreicht werden, die sich von den ständigen Angeboten für die regelmäßigen Besucher abheben.

 

Projekte sollen zukünftig mit 50 % der entstehenden Kosten, maximal 1.000,-- €  Förderhöchstsumme je Projekt, gefördert werden. Der erforderliche 50 %ige Eigenanteil kann  aus Eigen- oder Sponsoringmitteln erbracht werden.

 

 

1.5 Förderung von Jugendpflegefahrten (ab Seite 61)

Bislang wurden alle Teilnehmer – unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern – mit 4 € je Tag und Teilnehmer gefördert. Diese vom Träger erwarteten Zuschüsse werden in der Regel von dem gegenüber dem Bürger vermittelten Teilnehmerbetrag abgezogen. Von der Möglichkeit, für einkommensschwache Familien einen höheren Zuschuss zu bekommen (sog. „Sonderförderung“- 5 € je Tag und Teilnehmer), wurde in der Vergangenheit kaum Gebrauch gemacht. Rückfragen bei den Trägern haben ergeben, dass der Anreiz bei nur einem Euro mehr offensichtlich nicht groß genug war.

 

 

 

2013: Insgesamt 361 geförderte Maßnahmentage in 40 Fahrten

 

 

Die zukünftige Förderung soll sich verstärkt an der Bedürftigkeit der Familien orientieren. Die bisher erfolgte Förderung für alle Teilnehmer soll zugunsten einer gezielten Förderung einkommensschwacher Familien entfallen.

 

Daher sollen Familien, bei denen eine entsprechende Bedürftigkeit vorliegt, zukünftig eine deutlich höhere Förderung von 8 € / Tag erhalten. Auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der damit verbundenen Einschnitte in der bisherigen Förderpraxis, erscheint die Ausrichtung an der Bedürftigkeit der Familien geboten. Die Verwaltung sieht hierdurch eine spürbare Entlastung für diese Familien und versetzt sie in die Lage, ihren Kindern eine Ferienfahrt ermöglichen zu können.

 

Weiterhin möglich bleiben die Einzelfallentscheidungen durch das Jugendamt nach Lage und Besonderheit der familiären Situation. Hier geht die Prüfung über die Bewertung der finanziellen Situation hinaus und berücksichtigt insbesondere die Wohnverhältnisse, die erzieherischen Bedarfe oder auch besondere Belastungssituationen für die Kinder oder deren Eltern. Im Vordergrund steht die psycho-soziale Entlastung und Stabilisierung der Familie.

 

Auch sollen nur noch die ehrenamtlichen Betreuer gefördert werden, um eine Doppelförderung von hauptamtlichen Kräften zu vermeiden, wie es in der Vergangenheit Praxis war.

 

Der Betreuerschlüssel wird als Qualitätsstandard mit 1:7 festgeschrieben. Darüber hinausgehende Betreuer können bei Mitreise von besonders betreuungsintensiven Kindern im Einzelfall ebenfalls bezuschusst werden. Diese Maßnahmen dienen der pädagogischen Qualität der angebotenen Ferienreisen.

 

 

 2. Förderung von Jugendverbänden

 

 

2.1. Förderung des Stadtjugendringes (Seite 72)

Traditionell werden in Meerbusch zwei Interessensvertretungen der Vereine und Verbände gefördert, die in ihrer Aufgabenwahrnehmung das Stadtgebiet abdecken – der Stadtsportverband und der Stadtjugendring. Der Stadtjugendring erhielt bisher einen Betrag von 2.046 €, der Stadtsportverband als Geschäftskostenzuschuss 1.300 € (Erhöhung auf 1.800 € in 2015 geplant).

 

Es ist geplant, den Stadtjugendring mit dem Stadtsportbund gleichzustellen, da beide Gremien gleichermaßen eine Interessenvertretung für die ihnen angeschlossenen Vereine und Verbände leisten.

 

 

 

2.2. Pauschalzuschuss an Jugendverbände/-gruppen (Seite 67)

In Jugendverbänden gestalten Kinder und Jugendliche die Arbeit für die Zielgruppe, die sie selbst darstellen. Kinder und Jugendliche werden durch die Jugendverbandsarbeit befähigt, Verantwortung in und für eine Gemeinschaft zu übernehmen und demokratische Entscheidungen zu treffen.


 

Im Jugendverband können Kinder und Jugendliche sich für die eigenen Interessen einsetzen und an ihrer Umsetzung mitwirken.

 

Einer der wichtigsten Bausteine einer regen Jugendverbandsarbeit ist das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder. Gruppenleiter, Ferienbetreuer oder aber auch Vorstandsmitglieder sind meist aus den eigenen Mitgliederreihen hervorgegangen.

 

 

Die Jugendverbände und Jugendgruppen erhalten

 

¨             für jede regelmäßig durchgeführte Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, die mindestens 30mal im Jahr stattfindet (z. B. Gruppenstunden, Treffs o. ä.) einen Pauschalbetrag von 230 € pro Jahr,

 

¨             für jede Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, die mindestens 12mal im Jahr stattfindet (z. B. Arbeitsgemeinschaften zu bestimmten Themen, Neigungsgruppen, Filmveranstaltungen o. ä.) einen Pauschalbetrag von 90 € pro Jahr,

 

¨             für jede Einzelveranstaltung mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Tagesfahrten, Spielfeste, Disco, Film u. ä.) einen Pauschalbetrag von 25 pro Jahr.

 

¨             Einzelveranstaltungen mit gleichem Inhalt werden höchstens 3mal berücksichtigt.

 

In den letzten Jahren sind Zuschüsse wie folgt abgeflossen:

 

 

Die Höhe der Förderung soll sich nicht verändern. Allerdings soll bei der Förderung von Jugendverbänden zukünftig die Teilnahme an den Sitzungen des Stadtjugendringes verpflichtend werden. Die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen und Veranstaltungen des Stadtjugendringes (an mind. 80 % der Sitzungen lt. Protokoll) wird vorausgesetzt.

 

Durch diese Maßnahme möchte die Verwaltung die Arbeit des Stadtjugendringes unterstützen und eine wirkliche Interessensvertretung aller Verbände / Einrichtungen ermöglichen.

 

 

3. Förderung des Mütterzentrums (Seite 73)

Neu aufgenommen werden soll in den Förderplan die Förderung des Mütterzentrums. Das Mütterzentrum startete im Jahr 2010 zunächst als „Mütterprojekt“ und war auf 2 Jahre befristet. Im September 2012 erfolgte durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses eine Übernahme des Angebotes als Regelangebot, das in der Vergangenheit mit 21.000 € bezuschusst wurde.

 

Die Aufnahme dieses Angebotes in den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch  erscheint sinnvoll und der Träger AWO Mönchengladbach erhält dadurch Planungssicherheit. Die AWO legt jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

 

Das Jugendamt beteiligt sich seit August 2014 an der langfristig angelegten Umsetzung des LVR Programms „Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“ (s. hierzu auch Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.09.2014). Die AWO ist hierbei ein wichtiger Kooperationspartner, der durch sein bereits erworbenes „know how“ wichtige Anregungen für die Ausgestaltung liefern wird.

 

Insgesamt soll ab dem Jahr 2015 ein Zuschuss von 30.000 € gezahlt werden.

 

 

4. Sonstige Förderungen:

In den folgenden Förderpositionen soll es nicht zu Veränderungen der bisherigen Fördermodalitäten des Kinder- und Jugendförderplanes kommen:

 

¨          Schulungen, Lehrgänge und Seminare zur Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Kräfte

(Seite 63)

Mittelabfluss 2013:              2.902 €

 

¨          Außerschulische Jugendbildung, Lehrgänge und Kurse (Seite 65)

Mittelabfluss 2013:              2.015 €

 

 

¨Beschaffung von größerem Gerät für die Jugendarbeit (Seite 66)

 

Mittelabfluss 2013:              2.752 €

 

¨Deutsch-israelische Jugendbegegnung (Seite 74)

 

Mittelabfluss 2013:                0 €

 

Der Antrag auf Förderung durch die Stadt Meerbusch muss dem städt. Jugendamt bis zum 15.06. des laufenden Jahres für die Haushaltsdisposition des folgenden Jahres vorgelegt werden.

 

¨          Förderung des Deutschen Jugendherbergswerkes, Landesverband Rheinland e.V. (Seite 76)

 

   Pauschalzuschuss 256 € im Jahr

 

¨           Förderung des Kinder- und Jugendtelefons des Deutschen Kinderschutzbundes / Ortsverband Kempen e.V. (Seite 77)

 

   Pauschalzuschuss 256 € im Jahr

 

¨          Investitionshilfen für die Jugendfreizeitheime in Meerbusch (Seite 78)

 

Mittelabfluss 2013:              0 €

Anträge auf Förderung legt der Jugendhilfeträger dem städt. Jugendamt bis zum 15.06. des laufenden Jahres für die Haushaltsdisposition des folgenden Jahres vor.

 

Der Verwaltungsvorschlag zum Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2020 wurde den Trägervertretern der Kath. KG St. Mauritius und Hlg. Geist sowie der Evgl. KG Osterath im Juli 2014 in Gesprächen vorgestellt und erläutert.

 

In den Gesprächen gaben die Trägervertreter zu bedenken, dass im Rahmen der Betriebskostenförderung auch die Kosten des Arbeitsplatzes und die Unterhaltungskosten/Kapitalkosten des Gebäudes berücksichtigt werden sollten. Die Vertreter ließen offen, ob mit dem geringeren Zuschuss weiterhin das jeweilige Gebäude unterhalten und der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden könne.

 

Im Bereich der Jugendpflegefahrten begrüßte der Vertreter der Evgl. Kirche Osterath die Orientierung am Kriterium der Bedürftigkeit, hielt jedoch die vorgesehenen 8 € für zu gering. Es müsse hier eine deutlich höhere Förderung geben. Weiterhin hielt er es für wichtig, kinderreiche Familien oder auch Familien, bei denen mehr als ein Kind an einer Ferienfahrt teilnimmt, zu fördern. Ab dem 2.ten Kind, das an einer Fahrt teilnimmt, schlägt er einen nochmals erhöhten Fördersatz vor. Weiterhin gab er zu bedenken, dass die bisherigen Reisepreise durch die Förderung „subventioniert“ worden seien. Er sehe hier Schwierigkeiten, überhaupt noch attraktive Angebote machen zu können. Hohe Preise würden viele Familien, die nicht in die Kategorie der „BUT“-Gruppe fallen, abhalten. Dies gelte insbesondere für die Kinderfreizeiten.

 

Der Trägervertreter der Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius & Hlg. Geist sah sehr große Probleme, bei einer wegbrechenden Förderung aller Teilnehmer überhaupt noch Fahrten durchführen zu können. Die bisherigen Preise seien vielen Familien schon zu hoch. Man bemühe sich bereits jetzt schon um Spenden oder Sponsoren. Hier sei eine Grenze erreicht. Auch sieht er eine besondere Schwierigkeit bei den Familien, die mehr als ein Kind in eine Freizeit fahren lassen wollten. Hier sieht auch er einen erhöhten Förderbedarf.

 

Die weiteren Träger, die im Jahr 2014 Jugendpflegefahrten angeboten haben, wurden im August über die geplanten Änderungen bei der Bezuschussung von Fahrten schriftlich informiert. Zu den angekündigten Änderungen wurden schriftliche Stellungnahmen der Evgl. Kirchengemeinde Osterath und der Evgl. Kirchengemeinde Büderich (nur für den Bereich der Jugendpflegefahrten) sowie des Stadtjugendringes (für alle Förderbereiche) abgegeben. Diese sind als Anlage beigefügt.

 

Alle Stellungnahmen sprechen sich für eine Beibehaltung der bisherigen Fördermodalitäten aus.

 

Die Stellungnahmen wenden sich in erster Linie gegen den Wegfall der 4-€-Förderung aller Teilnehmer. Die Träger sehen durch den Wegfall dieser Förderung die Teilnahme von Kindern aus Familien, die keine Sozialleistungen beziehen, als gefährdet an. Diese Familien seien oft so gerade eben in der Lage, eine Ferienfahrt zu finanzieren und ein Zuschuss von 58 € bei einer 14-tägigen Fahrt sei eine wichtige Unterstützung. Die Verwaltung ist hierzu der Auffassung, dass insbesondere die Ausrichtung der Förderung nach Bedürftigkeit sachgerecht erscheint. (zur weiteren Begründung der Verwaltung s. Punkt 1.5.)

 

Weiterhin wird der Wegfall des Zuschusses für die hauptamtlichen Kräfte bemängelt. Diese leisteten während einer Fahrt erhebliche Mehrarbeit, die sie ehrenamtlich erbringen würden.

 

Aus Sicht der Verwaltung findet hier eine unzulässige Doppelbezuschussung statt. Die hauptamtlich tätigen Fachkräfte werden zu 83 % mit Personalkosten gefördert. Ein Zuschuss zu einer Ferienfreizeit, die den beruflichen Auftrag dieser Person darstellt, erscheint widersprüchlich. Auch die nicht von der Stadt Meerbusch bezuschussten, hauptamtlichen Kräfte (etwa Pfarrer) erbringen ihre Dienstleistung im Rahmen des beruflichen Auftrages. Über die Vergütung/Abgeltung von erbrachter Mehrarbeit hat der jeweilige Arbeitgeber nach Tarifrecht zu entscheiden.

 

Ansprechpartner für Einzelfallförderungen sollten die Träger ihrer Meinung nach weiterhin selber sein. Eine Antragstellung direkt beim Jugendamt wird kritisch betrachtet und könnte aus Trägersicht viele Familien von einem Zuschussantrag abhalten.

 

Es ergibt sich aus der Formulierung in den neuen Förderrichtlinien  keine Änderung. Erster Ansprechpartner für die Familien bleibt weiterhin der Träger der Maßnahme. Dieser wendet sich dann mit dem Einzelfallantrag an das Jugendamt. Dies war auch bisher schon so üblich. Auch bisher entschied das Jugendamt über die Anträge der Einzelfallförderung nach Antragstellung durch den Träger. Neu ist, dass die bisherige Festlegung auf 75 % der anerkannten Kosten, zukünftig entfallen soll. Es kann also zukünftig sehr viel flexibler auf die jeweilige Situation der Familie eingegangen werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

438.800 € beim Produkt Kinder- und Jugendarbeit

  30.000 € beim Produkt Kinder- und Jugendarbeit, Familienförderung

 


Alternativen:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2015 bis 2020 mit den folgenden Änderungen: