Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den beigefügten Kinder- und Jugendförderplan
der Stadt Meerbusch 2015 bis 2020 zu beschließen. Der Beschluss steht unter dem
Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 durch den Landrat.
Sachverhalt:
Die
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach den Vorschriften des §
15.1 AG-KJHG zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und der
Jugendsozialarbeit verpflichtet. Im Rahmen ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit haben sie zu gewährleisten, dass in ihrem
Zuständigkeitsgebiet die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste,
Veranstaltungen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung
stehen. Träger der freien Jugendhilfe und Initiativen sollen gefördert werden.
Die Förderung soll sich insbesondere auf die entstehenden Personal- und
Sachkosten beziehen. Das Land fördert die Kinder- und Jugendarbeit mit einem
jährlichen Zuschuss von insgesamt 64.770 €.
Zur
Förderung erstellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen
Förderplan, der jeweils für eine Wahlperiode festgeschrieben wird. Dieser Plan
legt die Fördergrundsätze und Fördermodalitäten der verschiedenen Zuschüsse
fest. Mit der Festlegung auf die Dauer einer Legislaturperiode – die laufende
Periode endet im November 2020 – soll für die Träger Planungssicherheit
innerhalb der Laufzeit gewährleistet werden.
Im
Rahmen der Beschlussfassung eines neuen Förderplanes und der langen
Gültigkeitsdauer ist insofern zu prüfen, inwieweit bisherige Förderungen
unverändert fortgeschrieben werden
sollen oder Veränderungen und andere Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
Anpassungen der Angebotsstruktur erforderlich machen. Diese resultieren im
Wesentlichen aus einem geänderten Freizeitverhalten von Kindern- und
Jugendlichen und Veränderungen im schulischen Bereich. Im Kontext sind zudem
auch andere Bereiche der Kinder- und Jugendfreizeit zu betrachten, die von der
Stadt ebenfalls finanziell gefördert werden.
Bereits
im ablaufenden Kinder- und Jugendförderplan wurden die Veränderungen zum Anlass
genommen, durch die Einrichtung eines Jugendcafés auf die geänderte Nachfrage
von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu reagieren. Das neue Angebot,
welches einen jährlichen Zuschussbedarf von 172.000 € erfordert, steht seit
Dezember 2013 zur Verfügung. Eine teilweise Kompensation der Kosten erfolgte
durch Einsparungen mit Aufgabe des Jugendangebotes im Pappkarton und der
bisherigen Jugendeinrichtung der kath. Kirchengemeinde in Osterath. Entscheidend beeinflusst wird die Nachfrage nach
Angeboten im Nachmittagsbereich durch den offenen Ganztag bei den Schulen, der
das Zeitfenster für andere Aktivitäten - Kinder- und Jugendarbeit, Sport,
Musikschule und sonstige Angebote - erheblich einschränkt.
Alle
9 Grundschulen im Stadtgebiet halten das Ganztagsangebot bis 16.00 Uhr vor. Im
Schuljahr 2014/15 nehmen mehr als 60% der Grundschüler/innen am Ganztag teil;
Tendenz steigend. Ergänzend zum Angebot
an den Unterrichtstagen steht den Teilnehmern am offenen Ganztag eine
Ferienbetreuung in der Zeit von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr zur Verfügung. Alle
weiterführenden Schulen bieten ebenfalls Ganztagsangebote, entweder als offener
oder gebundener Ganztag, an. Der laufende Betriebsaufwand für den offenen
Ganztag ist nach Abzug des Landeszuschusses und der Elternbeiträge im Haushalt
2015 mit 703.000 €. beziffert.
Eine
wesentliche Säule des Angebotes im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist
Vereinssport. Von den rd. 14.000 Sportlern, die in den 42 Sportvereinen
organisiert sind, entfallen rd. 5.400 auf Kinder und Jugendliche. Die Stadt
unterstützt die Vereine durch unentgeltliche Bereitstellung der Turnhallen und
Sportanlagen sowie durch die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 81.700 €.
In
die allgemeinen Fördergrundsätze wurde aufgenommen, dass der Abschluss einer
Vereinbarung zum § 72 a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig
vorbestrafter Personen“ Vorraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist.
(s. Seite 19ff)
In
den einzelnen Förderbereichen soll die Förderung grundsätzlich zielgerichteter
erfolgen und Schwerpunkte bei der Förderung von einkommensschwachen und belasteten
Familien setzen.
Nachstehend
ist die aktuelle und die verwaltungsseitig vorgeschlagene künftige Förderung im
Bereich der Kinder- und Jugendarbeit dargestellt:
1) Förderung der
Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit:
Förderung
gem. bisherigem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch:
Einrichtungen |
Betriebskosten |
Personalkosten |
Programmkosten |
GESAMT |
Ev. KG Osterath |
9.333,12 € |
51.163,00 € |
5.258,00 € |
65.754,12 € |
Kath. KG Hildegundis von Meer "Atrium" |
9.596,39 € |
41.500,00 € |
5.258,00 € |
56.354,39 € |
Kath. KG St.Mauritius & |
12.230,67 € |
55.500,00 € |
5.258,00 € |
72.988,67 € |
Jugendfarm "Arche Noah" |
|
19.920,00 € |
5.258,00 € |
25.178,00 € |
JuCa |
|
|
|
172.000,00 € |
GESAMT |
31.160,18 € |
168.083,00 € |
21.032,00 € |
392.275,18 € |
Vorschlag für den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2015
bis 2020 :
1.1 Betriebskostenförderung der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit (ab Seite 69)
Die
bisherige Betriebskostenförderung setzte sich in der Vergangenheit aus einer
nicht durch Sachargumente begründete Fördersumme zusammen. Die
anerkennungsfähigen Betriebskosten konnten mit bis zu 82% bezuschusst werden.
Die
Förderung soll an sachliche Gegebenheiten angepasst werden.
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, den aktuellen Betriebskostenspiegel des
Deutschen Mieterbundes in der jeweils gültigen Fassung für das Folgejahr
zugrunde zu legen. Der im Juli 2014 erschienene Spiegel gibt Kosten von 3,19
pro qm/ Monat an. Darin enthalten sind allerdings Kosten für einen Aufzug von
0,16 € und Kosten für Sonstiges (Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Sauna,
Schwimmbad) von 0,04 €. Bringt man diese in Abzug, so verbleiben Betriebskosten
von 2,99 € / qm/ Monat. Diese sollen
zukünftig zur Berechnung des Betriebskostenzuschusses herangezogen werden. Um
die Folgen für die Träger abzumildern, soll der Betrag über die kommenden drei
Jahre nach und nach angepasst werden, dabei werden Steigerungen im
Betriebskostenspiegel berücksichtigt.
Durch
die moderate langsame Reduzierung des Zuschusses über drei Jahre wird diese
Vorgehensweise seitens der Verwaltung für tragbar gehalten.
|
Fläche ausschl. Offene Jugendarbeit |
Fläche anteilig in qm |
Verkehrsflächen |
Gesamt |
qm x 2.99€ x 12 Monate x 82% |
Katakombe |
168,25 |
8,37 |
45,92 |
222,54 |
6.547,48 € |
Atrium |
57,00 |
94,80 |
78,50 |
230,30 |
6.775,79 € |
Oase |
224,01 |
13,55 |
62,02 |
299,58 |
8.814,12 € |
Die finanziellen
Auswirkungen bei der Neuberechnung der Betriebskostenbezuschussung für die
einzelnen Träger würden sich wie folgt darstellen:
|
Zuschuss |
Zuschuss |
Differenz |
1/3 der |
Zuschuss |
Zuschuss |
Katakombe |
9.333,12 € |
6.547,48 € |
2.785,64 € |
928,55 € |
8.404,57 € |
7.476,03 € |
Atrium |
9.596,39 € |
6.775,79 € |
2.820,60 € |
940,20 € |
8.656,19 € |
7.715,99 € |
Oase |
12.230,67 € |
8.814,12 € |
3.416,55 € |
1.138,85 € |
11.091,82 € |
9.952,97 € |
Gesamt |
31.160,18 € |
22.137,40 € |
9.022.78 € |
|
28.152,59 € |
25.144,99 € |
1.2 Personalkostenförderung der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit (ab Seite 69)
Gefördert werden
Personalkosten derzeit für die hauptamtlich beschäftigen Sozialarbeiter/Sozialpädagogen,
die für die Offene Jugendarbeit tätig sind, bei den freien Trägern:
¨
Katholische Kirchengemeinde
St. Mauritius und Hlg. Geist, Jugendzentrum „Oase" und
¨
Evangelische Kirchengemeinde
Osterath, Jugendzentrum „Katakombe".
Personalkosten sind die tarifvertraglich festgelegten Leistungen nach dem
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD), dem Tarifvertrag für den
Sozial- und Erziehungsdienst oder daran angelehnte Regelungen. Der freiwillige
Zuschuss der Stadt Meerbusch beträgt max. 83 % der nachgewiesenen Kosten.
Im
Rahmen der Personalkostenförderung sollen keine Änderungen vorgenommen werden,
solange das bisherige Personal im
Dienst ist.
Die Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von
Meer will für ihr Einzugsgebiet mobile/aufsuchende Offene Jugendarbeit anbieten
und auf die geförderte hauptamtliche Jugendarbeit an einem Standort verzichten.
Das Konzept der Arbeit lag bei Fertigstellung des Kinder- und Jugendförderplans
noch nicht vor. Es wird dem Jugendhilfeausschuss zeitnah zur Beratung
vorgelegt.
Vorgesehen ist hier die Förderung von
Personalkosten wie bisher von max.
83 % der nach dem Tarifvertrag nachgewiesenen Kosten einer Vollzeitstelle
eines beim Träger hauptamtlich beschäftigen Sozialarbeiters/Sozialpädagogen
sowie einer Pauschale zur Durchführung der Offenen Angebote.
Sollte es während der
Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes durch Ausscheiden des bisherigen
pädagogischen Personals (z.B. Renteneintritt oder Übergangsregelungen wie z.B.
(Alters-) Teilzeit) oder durch Entscheidungen des Freien Trägers, zu Veränderungen
in Art, Umfang oder Angebotsstruktur der Offenen Jugendarbeit kommen, wird der
Jugendhilfeausschuss auf der Basis der dann aktualisierten
Planungsvoraussetzungen, weitere Entscheidungen treffen.
Dies kann zu
grundsätzlichen Änderungen in der Förderstruktur führen.
In den Kommunen des
Rhein-Kreises Neuss werden folgende vergleichbare Personalkostenzuschüsse
gezahlt.
Kaarst:
Die
Stadt Kaarst gewährt Personalkostenzuschüsse aufgrund der nachgewiesenen
Bruttopersonalkosten. Die Träger müssen 15 % Eigenanteil (eine Einrichtung nur
5 % Eigenanteil) tragen.
Dormagen:
Die
Stadt Dormagen gewährt eine institutionelle Festbetragsförderung von
hauptamtlich geführten Jugendfreizeitstätten in Abhängigkeit von der Anzahl der
dort vorgehaltenen Personalstellen.
Für
Jugendfreizeitstätten mit ausschließlich ehrenamtlichem Personal wird eine
Festbetragsförderung in Abhängigkeit von der Stundenzahl der wöchentlichen
Öffnungszeit gewährt. Der Betrag reicht von 766,94 € bei mind. 3 Stunden
wöchentlicher Öffnungszeit bis zu 5.368,56 € bei über 15 Stunden wöchentlicher
Öffnungszeit.
Rhein-Kreis
Neuss:
Der
Rhein-Kreis Neuss fördert Betriebskosten (Personal-, Sach- und Programmkosten)
von Jugendfreizeitstätten mit hauptamtlichem Personal mit 75 % der nachgewiesenen
Kosten. Für Jugendfreizeitstätten mit ehrenamtlichem Personal werden je
Einrichtung 2.000 € Festbetrag als Zuwendung gezahlt.
Grevenbroich:
Die
Stadt Grevenbroich fördert aufgrund von abgeschlossenen Kontrakten einzelne
Jugendfreizeiteinrichtungen. Inhalt dieser Kontrakte ist z.B. Mindestangebot an
Öffnungszeiten, sozialräumliche Angebote, Öffnungszeiten am Wochenende,
stadtweite Angebote.
1.3
Programmkostenförderung (ab Seite 69)
Es
ist beabsichtigt, den bisherigen Betrag von 5.258 € je Einrichtung um 1.000 €
auf 4.258 € zu reduzieren. Ein Betrag von rund 355 € / Monat erscheint zur
Durchführung der laufenden Programme noch ausreichend (Vergleich: Mittel für
OGS je Gruppe à 28 Kinder 200 €/jährl.).
Mit
der Reduzierung soll erreicht werden, dass künftig verstärkt Projekte
durchgeführt werden, die aus Mitteln der Projektförderung bezuschusst werden
können. Damit wäre es den Trägern auch künftig möglich, das laufende Programm
durch reizvolle, öffentlichkeitswirksame Programmpunkte zu ergänzen. Auch
sollen Anreize geschaffen werden, um einen größeren Adressatenkreis erreichen
zu können.
Damit
würde sich die Förderung der Jugendeinrichtungen ab 2015 wie folgt darstellen:
Einrichtung |
Betriebskosten |
Personalkosten |
Programmkosten |
GESAMT |
Ev. KG Osterath |
8.500,00 € |
53.000,00 € |
4.258,00 € |
65.758,00 € |
Kath. KG Hildegundis von Meer "Atrium" |
8.660,00 € |
41.500,00 € |
4.258,00 € |
54.418,00 € |
Kath. KG St.Mauritius & Heilig Geist "OASE" |
11.100,00 € |
57.000,00 € |
4.258,00 € |
72.358,00 € |
Jugendfarm "Arche Noah" |
- € |
|
|
25.000,00 € |
JuCa |
- € |
|
|
172.000,00 € |
GESAMT |
28.260,00 € |
151.500,00 € |
12.774,00 € |
389.534,00 € |
In
den Folgejahren sinkt die Betriebskostenbezuschussung, die Bezuschussung der
Personalkosten steigt analog der Tariferhöhungen.
1.4 Besondere
Projektförderung (Seite 75)
Unter Berücksichtigung der in den letzen
Jahren von den Trägern gestellten Anträge, muss die Projektförderung zusätzlich
zu den Programmkosten in Art und Umfang besonders hinterfragt werden. Unter
Berücksichtigung der in der Programmkostenförderung erzielten Einsparungen
sollen für 2015 noch 6.000 € in der Planung vorgehalten werden.
Jahr |
Antragsteller |
Projekt |
Betrag bewilligt |
Ansatz |
2010 |
Sky- Club Osterath |
Aussiedlerarbeit: Kinder-Jugendtreff |
4.500,00 € |
10.226,00€ |
2011 |
Sky- Club Osterath |
Aussiedlerarbeit: Kinder-Jugendtreff |
5.000,00 € |
12.500,00€ |
2012 |
Oase & Katakombe |
Homepagegestaltung |
720,00 € |
|
Sky- Club Osterath |
Aussiedlerarbeit: Kinder-Jugendtreff |
4.500,00 € |
12.500,00€ |
|
Oase |
Fotografie Projekt |
1.166,62 € |
|
|
2013 |
|
|
0 € |
12.500,00€ |
2014 |
Oase |
Theaterprojekt |
1.780,00 € |
|
Oase |
musische Veranstaltung |
450,00 € |
12.500,00€ |
|
Oase |
Fotoprojekt (beantragt 4.000 €) |
abgelehnt |
|
Aus Sicht der Verwaltung sollen hierüber
insbesondere innovative Projekte
initiiert und Zielgruppen erreicht werden, die sich von den ständigen Angeboten
für die regelmäßigen Besucher abheben.
Projekte sollen zukünftig mit 50 % der
entstehenden Kosten, maximal 1.000,-- € Förderhöchstsumme je Projekt, gefördert werden.
Der erforderliche 50 %ige Eigenanteil kann
aus Eigen- oder Sponsoringmitteln erbracht werden.
1.5 Förderung von Jugendpflegefahrten (ab
Seite 61)
Bislang
wurden alle Teilnehmer – unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern –
mit 4 € je Tag und Teilnehmer gefördert. Diese vom Träger erwarteten Zuschüsse
werden in der Regel von dem gegenüber dem Bürger vermittelten Teilnehmerbetrag
abgezogen. Von der Möglichkeit, für einkommensschwache Familien einen höheren
Zuschuss zu bekommen (sog. „Sonderförderung“- 5 € je Tag und Teilnehmer), wurde
in der Vergangenheit kaum Gebrauch gemacht. Rückfragen bei den Trägern haben
ergeben, dass der Anreiz bei nur einem Euro mehr offensichtlich nicht groß
genug war.
2013:
Insgesamt 361 geförderte Maßnahmentage in 40 Fahrten
Die
zukünftige Förderung soll sich verstärkt an der Bedürftigkeit der Familien
orientieren. Die bisher erfolgte Förderung für alle Teilnehmer soll zugunsten einer gezielten Förderung
einkommensschwacher Familien entfallen.
Daher
sollen Familien, bei denen eine entsprechende Bedürftigkeit vorliegt, zukünftig
eine deutlich höhere Förderung von 8 € / Tag erhalten. Auch
unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der damit
verbundenen Einschnitte in der bisherigen Förderpraxis, erscheint die
Ausrichtung an der Bedürftigkeit der Familien geboten. Die Verwaltung sieht
hierdurch eine spürbare Entlastung für diese Familien und versetzt sie in die
Lage, ihren Kindern eine Ferienfahrt ermöglichen zu können.
Weiterhin
möglich bleiben die Einzelfallentscheidungen durch das Jugendamt nach Lage und
Besonderheit der familiären Situation. Hier geht die Prüfung über die Bewertung
der finanziellen Situation hinaus und berücksichtigt insbesondere die
Wohnverhältnisse, die erzieherischen Bedarfe oder auch besondere
Belastungssituationen für die Kinder oder deren Eltern. Im Vordergrund steht
die psycho-soziale Entlastung und Stabilisierung der Familie.
Auch
sollen nur noch die ehrenamtlichen Betreuer gefördert werden, um eine
Doppelförderung von hauptamtlichen Kräften zu vermeiden, wie es in der
Vergangenheit Praxis war.
Der
Betreuerschlüssel wird als Qualitätsstandard mit 1:7 festgeschrieben. Darüber
hinausgehende Betreuer können bei Mitreise von besonders betreuungsintensiven
Kindern im Einzelfall ebenfalls bezuschusst werden.
Diese Maßnahmen dienen der pädagogischen Qualität der angebotenen
Ferienreisen.
2.
Förderung von Jugendverbänden
2.1. Förderung des
Stadtjugendringes (Seite 72)
Traditionell
werden in Meerbusch zwei Interessensvertretungen der Vereine und Verbände
gefördert, die in ihrer Aufgabenwahrnehmung das Stadtgebiet abdecken – der
Stadtsportverband und der Stadtjugendring. Der Stadtjugendring erhielt bisher
einen Betrag von 2.046 €, der Stadtsportverband als Geschäftskostenzuschuss
1.300 € (Erhöhung auf 1.800 € in 2015 geplant).
Es
ist geplant, den Stadtjugendring mit dem Stadtsportbund gleichzustellen, da
beide Gremien gleichermaßen eine Interessenvertretung für die ihnen
angeschlossenen Vereine und Verbände leisten.
2.2. Pauschalzuschuss an Jugendverbände/-gruppen (Seite
67)
In Jugendverbänden
gestalten Kinder und Jugendliche die Arbeit für die Zielgruppe, die sie selbst
darstellen. Kinder und Jugendliche werden durch die Jugendverbandsarbeit
befähigt, Verantwortung in und für eine Gemeinschaft zu übernehmen und
demokratische Entscheidungen zu treffen.
Im Jugendverband können
Kinder und Jugendliche sich für die eigenen Interessen einsetzen und an ihrer
Umsetzung mitwirken.
Einer der wichtigsten Bausteine einer regen
Jugendverbandsarbeit ist das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder.
Gruppenleiter, Ferienbetreuer oder aber auch Vorstandsmitglieder sind meist aus
den eigenen Mitgliederreihen hervorgegangen.
Die Jugendverbände und Jugendgruppen erhalten
¨
für jede regelmäßig durchgeführte Veranstaltung mit
Kindern und Jugendlichen, die mindestens 30mal im Jahr stattfindet (z. B.
Gruppenstunden, Treffs o. ä.) einen Pauschalbetrag von 230 € pro Jahr,
¨
für jede Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, die
mindestens 12mal im Jahr stattfindet (z. B. Arbeitsgemeinschaften zu bestimmten
Themen, Neigungsgruppen, Filmveranstaltungen o. ä.) einen Pauschalbetrag von 90 € pro Jahr,
¨
für jede Einzelveranstaltung mit Kindern und
Jugendlichen (z. B. Tagesfahrten, Spielfeste, Disco, Film u. ä.) einen
Pauschalbetrag von 25 € pro Jahr.
¨
Einzelveranstaltungen mit gleichem Inhalt werden
höchstens 3mal berücksichtigt.
In den letzten Jahren sind Zuschüsse wie folgt
abgeflossen:
Die Höhe der Förderung soll sich nicht verändern.
Allerdings soll bei
der Förderung von Jugendverbänden zukünftig die Teilnahme an den Sitzungen des
Stadtjugendringes verpflichtend werden. Die
regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen und Veranstaltungen des
Stadtjugendringes (an mind. 80 % der Sitzungen lt. Protokoll) wird
vorausgesetzt.
Durch
diese Maßnahme möchte die Verwaltung die Arbeit des Stadtjugendringes
unterstützen und eine wirkliche Interessensvertretung aller Verbände / Einrichtungen ermöglichen.
3. Förderung des
Mütterzentrums (Seite 73)
Neu
aufgenommen werden soll in den Förderplan die Förderung des Mütterzentrums. Das
Mütterzentrum startete im Jahr 2010 zunächst als „Mütterprojekt“ und war auf 2
Jahre befristet. Im September 2012 erfolgte durch Beschluss des
Jugendhilfeausschusses eine Übernahme des Angebotes als Regelangebot, das in
der Vergangenheit mit 21.000 € bezuschusst wurde.
Die
Aufnahme dieses Angebotes in den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt
Meerbusch erscheint sinnvoll und der
Träger AWO Mönchengladbach erhält dadurch Planungssicherheit. Die AWO legt
jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.
Das
Jugendamt beteiligt sich seit August 2014 an der langfristig angelegten
Umsetzung des LVR Programms „Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen
Kinderarmut“ (s. hierzu auch Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
30.09.2014). Die AWO ist hierbei ein wichtiger Kooperationspartner, der durch
sein bereits erworbenes „know how“ wichtige Anregungen für die Ausgestaltung
liefern wird.
Insgesamt
soll ab dem Jahr 2015 ein Zuschuss von 30.000 € gezahlt werden.
4. Sonstige
Förderungen:
In den folgenden
Förderpositionen soll es nicht zu Veränderungen der bisherigen
Fördermodalitäten des Kinder- und Jugendförderplanes kommen:
¨
Schulungen,
Lehrgänge und Seminare zur Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Kräfte
(Seite
63)
Mittelabfluss 2013: 2.902 €
¨
Außerschulische
Jugendbildung, Lehrgänge und Kurse (Seite 65)
Mittelabfluss 2013: 2.015 €
¨Beschaffung von größerem Gerät für die Jugendarbeit (Seite
66)
Mittelabfluss 2013: 2.752 €
¨Deutsch-israelische Jugendbegegnung (Seite 74)
Mittelabfluss 2013: 0 €
Der Antrag auf
Förderung durch die Stadt Meerbusch muss dem städt. Jugendamt bis zum 15.06.
des laufenden Jahres für die Haushaltsdisposition des folgenden Jahres
vorgelegt werden.
¨
Förderung
des Deutschen Jugendherbergswerkes, Landesverband Rheinland e.V.
(Seite 76)
Pauschalzuschuss 256 € im Jahr
¨
Förderung des Kinder- und
Jugendtelefons des Deutschen Kinderschutzbundes / Ortsverband Kempen e.V.
(Seite 77)
Pauschalzuschuss 256 € im Jahr
¨
Investitionshilfen für die
Jugendfreizeitheime in Meerbusch (Seite 78)
Mittelabfluss 2013: 0
€
Anträge auf Förderung legt der Jugendhilfeträger
dem städt. Jugendamt bis zum 15.06. des laufenden Jahres für die
Haushaltsdisposition des folgenden Jahres vor.
Der Verwaltungsvorschlag zum Kinder- und
Jugendförderplan 2015 bis 2020 wurde den Trägervertretern der Kath. KG St.
Mauritius und Hlg. Geist sowie der Evgl. KG Osterath im Juli 2014 in Gesprächen
vorgestellt und erläutert.
In den Gesprächen gaben die Trägervertreter
zu bedenken, dass im Rahmen der Betriebskostenförderung
auch die Kosten des
Arbeitsplatzes und die Unterhaltungskosten/Kapitalkosten des Gebäudes
berücksichtigt werden sollten. Die Vertreter ließen offen, ob mit dem
geringeren Zuschuss weiterhin das jeweilige Gebäude unterhalten und der
Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden könne.
Im Bereich der Jugendpflegefahrten
begrüßte der Vertreter der Evgl.
Kirche Osterath die Orientierung am Kriterium der Bedürftigkeit, hielt jedoch
die vorgesehenen 8 € für zu gering. Es müsse hier eine deutlich höhere
Förderung geben. Weiterhin hielt er es für wichtig, kinderreiche Familien oder
auch Familien, bei denen mehr als ein Kind an einer Ferienfahrt teilnimmt, zu
fördern. Ab dem 2.ten Kind, das an einer Fahrt teilnimmt, schlägt er einen
nochmals erhöhten Fördersatz vor. Weiterhin gab er zu bedenken, dass die
bisherigen Reisepreise durch die Förderung „subventioniert“ worden seien. Er
sehe hier Schwierigkeiten, überhaupt noch attraktive Angebote machen zu können.
Hohe Preise würden viele Familien, die nicht in die Kategorie der „BUT“-Gruppe
fallen, abhalten. Dies gelte insbesondere für die Kinderfreizeiten.
Der
Trägervertreter der Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius & Hlg. Geist sah
sehr große Probleme, bei einer wegbrechenden Förderung aller Teilnehmer überhaupt noch Fahrten durchführen zu können. Die
bisherigen Preise seien vielen Familien schon zu hoch. Man bemühe sich bereits
jetzt schon um Spenden oder Sponsoren. Hier sei eine Grenze erreicht. Auch
sieht er eine besondere Schwierigkeit bei den Familien, die mehr als ein Kind
in eine Freizeit fahren lassen wollten. Hier sieht auch er einen erhöhten
Förderbedarf.
Die weiteren Träger, die im Jahr 2014
Jugendpflegefahrten angeboten haben, wurden im August über die geplanten
Änderungen bei der Bezuschussung von Fahrten schriftlich informiert. Zu den angekündigten
Änderungen wurden schriftliche Stellungnahmen der Evgl. Kirchengemeinde
Osterath und der Evgl. Kirchengemeinde Büderich (nur für den Bereich der
Jugendpflegefahrten) sowie des Stadtjugendringes (für alle Förderbereiche)
abgegeben. Diese sind als Anlage beigefügt.
Alle Stellungnahmen sprechen sich für eine
Beibehaltung der bisherigen Fördermodalitäten aus.
Die Stellungnahmen wenden sich in erster
Linie gegen den Wegfall der 4-€-Förderung aller
Teilnehmer. Die Träger sehen durch den Wegfall dieser Förderung die Teilnahme
von Kindern aus Familien, die keine Sozialleistungen beziehen, als gefährdet
an. Diese Familien seien oft so gerade eben in der Lage, eine Ferienfahrt zu
finanzieren und ein Zuschuss von 58 € bei einer 14-tägigen Fahrt sei eine wichtige
Unterstützung. Die Verwaltung ist hierzu der Auffassung, dass insbesondere die
Ausrichtung der Förderung nach Bedürftigkeit sachgerecht erscheint. (zur
weiteren Begründung der Verwaltung s. Punkt 1.5.)
Weiterhin wird der Wegfall des Zuschusses für
die hauptamtlichen Kräfte bemängelt. Diese leisteten während einer Fahrt
erhebliche Mehrarbeit, die sie ehrenamtlich erbringen würden.
Aus Sicht der Verwaltung findet hier eine
unzulässige Doppelbezuschussung statt. Die hauptamtlich tätigen Fachkräfte werden
zu 83 % mit Personalkosten gefördert. Ein Zuschuss zu einer
Ferienfreizeit, die den beruflichen Auftrag dieser Person darstellt, erscheint
widersprüchlich. Auch die nicht von der Stadt Meerbusch bezuschussten,
hauptamtlichen Kräfte (etwa Pfarrer) erbringen ihre Dienstleistung im Rahmen
des beruflichen Auftrages. Über die Vergütung/Abgeltung von erbrachter
Mehrarbeit hat der jeweilige Arbeitgeber nach Tarifrecht zu entscheiden.
Ansprechpartner für Einzelfallförderungen
sollten die Träger ihrer Meinung nach weiterhin selber sein. Eine
Antragstellung direkt beim Jugendamt wird kritisch betrachtet und könnte aus
Trägersicht viele Familien von einem Zuschussantrag abhalten.
Es ergibt sich aus der Formulierung in den
neuen Förderrichtlinien keine Änderung.
Erster Ansprechpartner für die Familien bleibt weiterhin der Träger der
Maßnahme. Dieser wendet sich dann mit dem Einzelfallantrag an das Jugendamt.
Dies war auch bisher schon so üblich. Auch bisher entschied das Jugendamt über
die Anträge der Einzelfallförderung nach Antragstellung durch den Träger. Neu
ist, dass die bisherige Festlegung auf 75 % der anerkannten Kosten,
zukünftig entfallen soll. Es kann also zukünftig sehr viel flexibler auf die
jeweilige Situation der Familie eingegangen werden.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
438.800
€ beim Produkt Kinder- und Jugendarbeit
30.000 € beim Produkt Kinder- und
Jugendarbeit, Familienförderung
Alternativen:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt
Meerbusch 2015 bis 2020 mit den folgenden Änderungen: