Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Gebührensätze nach § 4 der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren beizubehalten und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013 im Jahr 2016 auszugleichen.
Die beigefügte Gebührenkalkulation 2015 (Anlage A) wird Gegenstand dieses Beschlusses.
Sachverhalt:
Die
Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der
Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des
laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu
kalkulieren.
Die
aktuellen Abfallentsorgungsgebühren betragen:
·
80-Liter-Restabfallbehälter:
104 € pro Jahr,
·
120-Liter-Restabfallbehälter: 150 € pro Jahr,
·
240-Liter-Restabfallbehälter: 290 € pro Jahr,
·
1.100-Liter-Restabfallbehälter: 1.352 € pro Jahr,
·
mit wöchentlicher Leerung: 2.688 € pro Jahr,
·
mit 2x wöchentl. Leerung: 5.360 € pro Jahr.
In
der Gebührenkalkulation 2015 sind Gesamtkosten in Höhe von 4.737.000 €
berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind: die Beseitigungs- u.
Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 66,7 %, die
Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 19,4 % und die Innere
Verrechnung (städtische Kosten) mit 7,9 %.
Der
Vergleich der Gebührenkalkulation 2015 (Anlage A) mit 2014 zeigt folgende
wesentliche Veränderungen:
·
Mehrkosten Innere Verrechnung:
Die Ansätze der Inneren Verrechnung steigen
durch höhere Kosten bei der Papierkorbentleerung gegenüber der
Vorjahreskalkulation um + 92.492,24 €.
Der
Leerungsaufwand für die städtischen Papierkörbe wird über
Stundenaufschreibungen ermittelt. In den letzten Jahren ergaben sich danach für
die gebührenrelevanten Papierkörbe Kosten in Höhe von ca. 74.000 bis 94.000 €.
Mit
Beginn des Jahres 2013 wurde eine neue Software zur besseren Ermittlung der
Kosten eingeführt. Bei der Auswertung des Jahres 2013 stellte der Baubetriebshof
fest, dass in der Vergangenheit der Aufwand für die Leerung der Papierkörbe auf
den Spielplätzen nicht gebührenrelevant, sondern den Spielplätzen zugehörig,
aufgeschrieben wurde. Die gebührenrelevanten Kosten waren somit in den
vergangenen Jahren deutlich höher, als tatsächlich über die Inneren
Verechnungen abgerechnet.
Für
das Jahr 2015 ist deshalb mit Kosten in Höhe von 179.908,13 € (2014: 79.996,52
€) zu rechnen.
·
Ausgleich Kostenüberdeckung 2012:
Die
Kostenüberdeckung von 325.796,94 € wird zur Beibehaltung der Gebührensätze
verwendet. Durch die Mehrkosten bei der Inneren Verrechnung müssen 101.273,31 €
mehr aus der Rücklage entnommen werden als im Vorjahr.
Die
Betriebskostenabrechnung 2013 (Anlage B) ergab eine positives Betriebsergebnis
von + 185.776,50 €.
Wesentliche Faktoren waren:
·
Bei
den Fuhrleistungen wurden durch den Rückgang der transportierten
Abfallmengen - 43.348,35 €
eingespart.
·
Durch
die zurückgegangenen Abfallmengen verringerte sich die Gesamtsumme der
tatsächlich an den Rhein-Kreis Neuss gezahlten Abfallentsorgungsgebühren um -
94.895,48 €.
·
Die
der Abfallentsorgung in Rechnung gestellten Kosten der Servicebereiche Zentrale
Dienste, Finanzen, Immobilien und Baubetriebshof reduzierten sich um - 21.012,44 €.
·
Seit
Januar 2012 zahlt der Rhein-Kreis Neuss für das über die Altpapiercontainer und
den Wertstoffhof eingesammelte Altpapier eine Vergütung. Es konnten 28.874,94 €
mehr eingenommen werden.
Durch
die Änderung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW vom 13.12.2011 muss eine
Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre, also spätestens 2017,
ausgeglichen werden. Die Überdeckung 2013 soll zur Stützung der Gebühren in der
Gebührenkalkulation 2016 verwendet werden.
Die
Betriebskostenabrechnung 2013 (Anlage B) liegt zur Kenntnisnahme bei.
In
der Veröffentlichung der Abfallentsorgungsgebühren 2014 von vergleichbaren
Kommunen (120 l Restabfallbehälter, 14-tägige Leerung, incl. 120 l
Bioabfallbehälter und Papierentsorgung) durch den Bund der Steuerzahler NRW
belegt Meerbusch den 3. Platz:
·
Wesseling 142,80
€ (wahlweise 80-,120-, 240 l Bioabfallbehälter)
·
Ratingen 147,00
€ (160,20 € mit 240 l Bioabfallbehälter)
·
Meerbusch 150,00
€ (wahlweise 120- oder 240 l Bioabfallbehälter)
Beispiele aus dem
Rhein-Kreis Neuss:
·
Kaarst 172,37
€
·
Dormagen 177,38
€
Allerdings
ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene
Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und Grünbündelsammlungen
sowie zusätzliche Serviceleistungen wie die Annahme von Abfällen an
Wertstoffhöfen beinhalten.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Gesamtkosten
in Höhe von 4.737.000 €
Gebühreneinnahmen
und Erlöse in Höhe von 4.411.203,06 €
Zuführung
der Kostenüberdeckung 2012 in Höhe von 325.796,94 €