Betreff
Abfallentsorgungsgebühren 2015
Vorlage
FB1/0092/2014
Aktenzeichen
1.70.15.03
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Gebührensätze nach § 4 der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren beizubehalten und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013 im Jahr 2016 auszugleichen.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation 2015 (Anlage A) wird Gegenstand dieses Beschlusses.


Sachverhalt:

 

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die aktuellen Abfallentsorgungsgebühren betragen:

·         80-Liter-Restabfallbehälter:                104 € pro Jahr,

·         120-Liter-Restabfallbehälter:              150 € pro Jahr,

·         240-Liter-Restabfallbehälter:              290 € pro Jahr,

·         1.100-Liter-Restabfallbehälter:           1.352 € pro Jahr,

·         mit wöchentlicher Leerung:               2.688 € pro Jahr,

·         mit 2x wöchentl. Leerung:                 5.360 € pro Jahr.

 

 

In der Gebührenkalkulation 2015 sind Gesamtkosten in Höhe von 4.737.000 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind: die Beseitigungs- u. Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 66,7 %, die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 19,4 % und die Innere Verrechnung (städtische Kosten) mit 7,9 %.

Der Vergleich der Gebührenkalkulation 2015 (Anlage A) mit 2014 zeigt folgende wesentliche Veränderungen:

·         Mehrkosten Innere Verrechnung:

Die Ansätze der Inneren Verrechnung steigen durch höhere Kosten bei der Papierkorbentleerung gegenüber der Vorjahreskalkulation um + 92.492,24 €.

Der Leerungsaufwand für die städtischen Papierkörbe wird über Stundenaufschreibungen ermittelt. In den letzten Jahren ergaben sich danach für die gebührenrelevanten Papierkörbe Kosten in Höhe von ca. 74.000 bis 94.000 €.

Mit Beginn des Jahres 2013 wurde eine neue Software zur besseren Ermittlung der Kosten eingeführt. Bei der Auswertung des Jahres 2013 stellte der Baubetriebshof fest, dass in der Vergangenheit der Aufwand für die Leerung der Papierkörbe auf den Spielplätzen nicht gebührenrelevant, sondern den Spielplätzen zugehörig, aufgeschrieben wurde. Die gebührenrelevanten Kosten waren somit in den vergangenen Jahren deutlich höher, als tatsächlich über die Inneren Verechnungen abgerechnet.

Für das Jahr 2015 ist deshalb mit Kosten in Höhe von 179.908,13 € (2014: 79.996,52 €) zu rechnen.

·         Ausgleich Kostenüberdeckung 2012:

Die Kostenüberdeckung von 325.796,94 € wird zur Beibehaltung der Gebührensätze verwendet. Durch die Mehrkosten bei der Inneren Verrechnung müssen 101.273,31 € mehr aus der Rücklage entnommen werden als im Vorjahr.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2013 (Anlage B) ergab eine positives Betriebsergebnis von                 + 185.776,50 €. Wesentliche Faktoren waren:

·         Bei den Fuhrleistungen wurden durch den Rückgang der transportierten Abfallmengen                - 43.348,35 € eingespart.

·         Durch die zurückgegangenen Abfallmengen verringerte sich die Gesamtsumme der tatsächlich an den Rhein-Kreis Neuss gezahlten Abfallentsorgungsgebühren um - 94.895,48 €.

·         Die der Abfallentsorgung in Rechnung gestellten Kosten der Servicebereiche Zentrale Dienste, Finanzen, Immobilien und Baubetriebshof reduzierten sich  um - 21.012,44 €.

·         Seit Januar 2012 zahlt der Rhein-Kreis Neuss für das über die Altpapiercontainer und den Wertstoffhof eingesammelte Altpapier eine Vergütung. Es konnten 28.874,94 € mehr eingenommen werden.

Durch die Änderung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW vom 13.12.2011 muss eine Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre, also spätestens 2017, ausgeglichen werden. Die Überdeckung 2013 soll zur Stützung der Gebühren in der Gebührenkalkulation 2016 verwendet werden.

Die Betriebskostenabrechnung 2013 (Anlage B) liegt zur Kenntnisnahme bei.

 

 

In der Veröffentlichung der Abfallentsorgungsgebühren 2014 von vergleichbaren Kommunen (120 l Restabfallbehälter, 14-tägige Leerung, incl. 120 l Bioabfallbehälter und Papierentsorgung) durch den Bund der Steuerzahler NRW belegt Meerbusch den 3. Platz:

·         Wesseling                                           142,80 € (wahlweise 80-,120-, 240 l Bioabfallbehälter)

·         Ratingen                                             147,00 € (160,20 € mit 240 l Bioabfallbehälter)

·         Meerbusch                                         150,00 € (wahlweise 120- oder 240 l Bioabfallbehälter)

Beispiele aus dem Rhein-Kreis Neuss:

·         Kaarst                                                 172,37 €

·         Dormagen                                          177,38 €

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und Grünbündelsammlungen sowie zusätzliche Serviceleistungen wie die Annahme von Abfällen an Wertstoffhöfen beinhalten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 4.737.000 €

Gebühreneinnahmen und Erlöse in Höhe von 4.411.203,06 €

Zuführung der Kostenüberdeckung 2012 in Höhe von 325.796,94 €