Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Meerbusch, die Verwaltung zu beauftragen, die Kreispolizeibehörde zu bitten, zur Ahndung von potentiellen Geschwindigkeitsübertretungen den entsprechenden Bereich der Haltestellen Deichweg mit bei den Dauermessstellen der Geschwindigkeitsüberwachung zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 16.08.2014 liegt eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW für eine Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der ÖPNV-Haltestellen „Deichweg“ vor.
Hierzu hat der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die Angelegenheit zur Entscheidung in sachlicher Zuständigkeit an den Bau- und Umweltausschuss weitergegeben.
Zur Entstehung der Haltestellen in ihrer jetzigen Form sei folgendes ausgeführt:
Die betroffenen Haltestellen wurden in Abstimmung mit dem Rhein-Kreis-Neuss als Straßenbaulastträger der K9 im Rahmen des Programms zum barrierefreien Umbau von 55 Haltestellen auf Meerbuscher Stadtgebiet umgebaut bzw. erstmalig eingerichtet. Hierzu wurden die bestehenden Haltestellenbuchten mit niveaugleichem Ausstieg und sehr eingeschränkten Aufstellmöglichkeiten für die ÖPNV-Nutzer (vgl. Anlage 2) zu sogenannten „Bushaltestellenkaps“ umgebaut. Dies war beidseitig erforderlich, da in Fahrtrichtung „Zur Rheinfähre“ die Platzverhältnisse in Verbindung mit dem bestehenden einseitigen Zweirichtungsradweg ebenso keine andere Lösung zuließen wie gegenüberliegend in Fahrtrichtung „Sperberweg“.
Bei der gewählten Anordnung handelt es sich um eine bei den
vorliegenden Randbedingungen übliche planerische Ausbildung der Haltestelle als
Buskap, bei dem der Bus auf der Fahrbahn hält. Dies ist im vorliegenden Fall
möglich, da sich die Haltestelle im Bereich der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße befindet und die Verkehrsstärke des
Kfz-Verkehrs und die Frequenz der Busse deutlich unter den einschlägigen
Schwellenwerten liegen, die die Anlage einer Busbucht mit dem damit verbundenen
wesentlich höheren Aufwand und zusätzlichen Grunderwerb gerechtfertigt hätten. Die
Lage und Anordnung der Haltestelle entspricht zudem den Empfehlungen für
Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen.
Ergänzend sei erwähnt, dass die Haltestelle in Seitenlage
(Haltestellenkap ohne Bucht) den Warte-, sowie den Ein- und Ausstiegskomfort
und die Sicherheit der Fahrgäste erhöht. Vergleichbare planerische Lösungen an
Bushaltestellen sind im Stadtgebiet an diversen Stellen vorhanden. Exemplarisch
seien hier die Haltestellen Hugo-Recken-Straße, Schürkesfeld, Strümp-Friedhof,
Mittelstraße, Ossum, Schloß Pesch sowie Bovert und Zur Rheinfähre genannt. Die
von der Petentin befürchtete Gefährdung der an der Haltestelle wartenden
Personen durch den vorbeifahrenden Verkehr kann bei ordnungsgemäßen Verhalten
im Straßenverkehr bzw. auf der Wartefläche im Regelfall nicht auftreten. Die
Haltestellen verfügen über eine ordnungsgemäß angelegte Querungshilfe, die ein
sicheres Queren der Fahrbahn ermöglicht. Sollte es hier zu Problemen kommen,
wäre eher eine Verkehrserziehung der an der Haltestelle wartenden Schulkinder
oder eine entsprechende Begleitung der wartenden aufsichtspflichtigen Kinder
angezeigt, als hier weitergehende bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen
umzusetzen.
Zur weiteren Erläuterung des Sachverhaltes ist zu
berücksichtigen, dass im Zuge des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses in
Langst-Kierst beschlossen wurde, den Platz für die Endhaltestelle des Schulbusses
auf dem Gelände des ehemaligen Verwaltungsgebäudes zur Anlage von Stellplätzen,
die aufgrund von Lärmschutzvorgaben nicht hinter dem Gebäude erstellt werden
konnten, aufzugeben. In diesem Zusammenhang wird nunmehr die Haltestelle
Deichweg neben dem regulären ÖPNV auch vom Schülerverkehr angefahren. Bislang
waren bei der Verwaltung keine Beschwerden oder Anregungen der Nutzer oder der
Eltern bzgl. dieser Änderung bekannt. Durch die neu angelegte Buskaphaltestelle
können sich die Nutzer im Vergleich zu dem Zustand vor Ausbau der Haltestellen
(vgl. Anlage 3) auf der neu angelegten Wartefläche sicher und wettergeschützt
aufstellen.
Wegen verschiedener verkehrlicher Nachteile werden Busbuchten
regelmäßig nur noch an anbaufreien Hauptverkehrsstraßen mit zulässigen
Höchstgeschwindigkeiten von über 50 km/h angelegt. An angebauten Straßen
empfehlen sie sich nur im Fall betriebsbedingter Aufenthaltszeiten und bei
nicht akzeptablen Behinderungen für den fließenden Verkehr.
Die Verkehrs- und Unfallsituation stellt sich an vorgenannter
Haltestelle als unauffällig dar. Entsprechende Messungen der
Kreispolizeibehörde konnten eine signifikante Übertretung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt der Ortsdurchfahrt nicht
verifizieren. Eine konkrete, über das normale Maß der potentiellen
Unfallgefahren im Straßenverkehr hinausgehende, Gefahrenlage ist hier nicht
erkennbar. In Abstimmung mit der Polizei ist festzuhalten, dass hier keine
sinnvollen und im Sinne des Antrags zielführenden Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit erforderlich oder geboten sind.
Jede weitere zusätzliche Kennzeichnung der Bushaltestelle mit
Schildern würde die Verkehrsteilnehmer zusätzlich vom Verkehrsgeschehen
ablenken und zu keiner Erhöhung der Verkehrssicherheit führen. Nach objektiven
Gesichtspunkten besteht für eine Beschilderung mit Gefahrzeichen kein nach der
Verwaltungsvorschrift zur StVO erforderlicher zwingender Grund.
Die Akzeptanz und Eindeutigkeit von Verkehrsregeln sind
Grundvoraussetzungen für die Sicherheit des Straßenverkehrs. Eine
Reizüberflutung soll durch eine Beschränkung auf das Wesentliche vermieden
werden. Ein Übermaß an Reglementierung vermindert die Bereitschaft der
Verkehrsteilnehmer, Regeln und Vorschriften zu befolgen und ist dem
individuellen verantwortungsbewussten Verkehrsverhalten abträglich.
In Städten unter 60.000 Tsd. Einwohnern, wie der Stadt
Meerbusch, liegt die Zuständigkeit für die Durchführung von
Geschwindigkeitskontrollen ausschließlich bei den Kreisordnungsbehörden.
Unabhängig der bestehenden Zuständigkeiten hat die Verwaltung
diesbezüglich bereits Kontakt mit dem Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde
aufgenommen und darum gebeten, an dieser Stelle präventiv im Rahmen der
personellen und finanziellen Ressourcen verkehrsüberwachend tätig zu werden.
Aufgrund dessen sowie der von der Petentin wahrgenommenen
Geschwindigkeitsübertretungen im Bereich der Haltestelle ist der Rhein-Kreis
Neuss in seiner Eigenschaft als Kreispolizeibehörde bereits überwachend tätig
geworden. Dieser konnte jedoch keine signifikanten Überschreitungen der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit feststellen.
Um eine nachhaltige Einhaltung der bestehenden
Höchstgeschwindigkeit zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, die
Kreispolizeibehörde zu bitten, den betroffenen Abschnitt der K9 in die
dauerhafte Verkehrsüberwachung des Verkehrsdienstes als Dauermessstelle mit
aufzunehmen.
Weitergehende Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung
aufgrund der o.g. Ausführungen weder erforderlich noch erscheinen diese im Sinne der durch die Petentin angeführten
Problematik zielführend. In Bezug auf das beantragte Anliegen bedarf es eher
eines eigenverantwortlich organisierten Bring- und Holdienstes der Eltern von
und zur Haltestelle des Schulbusses, der die Schulkinder ab einem
entsprechenden Alter in die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr entlässt
und dabei das Bewusstsein für die mit dem Straßenverkehr verbundenen Gefahren
fördert.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
nicht
näher bezifferbarer personeller Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung des
Anliegens.
Alternativen:
Keine sachgerechten.
Abgesehen von den objektiv nicht erkennbaren Gründen, die weitergehende Maßnahmen erforderlich werden lassen würden, gibt es im Stadtgebiet diverse Haltestellen mit gleichartigen Randbedingungen, die dann –würde man in diesem speziellen Fall die Notwendigkeit von Maßnahmen bejahen- dort gleichsam und mit dem damit verbundenen erheblichen Aufwand verändert werden müssten.