Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31.12.2012
Vorlage
RPA/0088/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1       Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 einschließlich des Anhangs mit den Ergänzungen des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden zu eigen.

 

1.2       Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 GO Nordrhein-Westfalen folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2012 mit Anhang, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt zum Bilanzstichtag geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

 

Die Prüfung ist nach § 101 GO NRW unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Bilanz und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen, allerdings zu Hinweisen und Empfehlungen geführt.

 

Nach der Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Bilanz, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund des Prüfergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung erteilt werden.

 

2.           Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 gemäß  § 96 GO NRW festzustellen.

 

                 Der Jahrsabschluss weist folgende Werte aus:

 

                 Bilanzsumme:

 

                

Aktiva

Passiva

586.636.449,66 €

586.636.449,66 €

 

Ergebnisrechnung:

 

Erträge

Aufwendungen

Fehlbetrag

118.296.090,29 €

124.832.768,94 €

6.536.678,65 €

 

 

Finanzrechnung:

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderungen eigener Finanzmittel

129.171.789,00 €

129.778.031,84 €

-106.242,84 €

 

 

Gleichzeitig empfiehlt er den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss des Jahresabschluss. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).

 

Das Rechnungsprüfungsamt hatte die Erstellung des Jahresabschlusses seit Anfang 2012 begleitend geprüft. Sofern einzelne Arbeitsergebnisses der Verwaltung vorlagen, wurden diese mit Prüfvermerk versehen und dem Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt. Die abschließende Prüfung fand von Anfang Juni bis Mitte September 2014 statt.

In seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass aufgrund des Prüfergebnisses der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt werden kann. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes hat zu 3 Hinweisen, aber zu keinen Beanstandungen geführt. Er ist der Bürgermeisterin und dem Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt worden, damit eine Stellungnahme gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW erfolgen kann.

 

Ebenso ist der Bürgermeisterin und dem Stadtkämmerer ein Anhang zum Prüfbericht zur Stellungnahme zugeleitet worden, in dem der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses noch einige Fragen und Ergänzungen zum Jahresabschluss formuliert hat.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt: