Betreff
Nutzung der Sporthallen an Wochenenden für Training und Übungszeiten
Vorlage
FB3/0024/2014
Aktenzeichen
FB 3-52
Art
Informationsvorlage

Vermehrt wird seitens der Sportvereine eine Ausdehnung der Trainings- und Übungsstunden auf samstags und sonntags angeregt.

 

Zur Begründung werden die veränderten Arbeitszeiten bzw. Arbeitszeitstrukturen der Mitglieder sowie die Ausdehnung der schulischen Nutzung montags bis freitags bis  mindestens 16:00 h genannt. Infolge der Vorschriften der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchVO) ist die Nutzung danach nur bis 22:00 h zulässig. Zu diesem immissionschutzrechtlich zulässigen Zeitraum gehört auch die An- und Abfahrt der Sportler.

 

In den Zwei- und Dreifach-Sporthallen der Stadt finden sich keine Zeitkontingente mehr, die eine zusätzliche regelmäßige Trainingsnutzung an den Wochenenden ermöglichen würden. Sie stehen in erster Linie für Wettkämpfe und Wertungsspiele zur Verfügung, die fast ausschließlich an den Wochenenden stattfinden. Die großen Hallen müssen zudem für sportliche Einzelveranstaltungen bereit gehalten werden, die sich erst unterjährig ergeben. Ebenso muss ein „Zeitpolster“ für Wiederholungsspiele oder verlegte Spiele bleiben.

 

Wenn dort einzelne, nicht regelmäßige Trainings- oder Übungsstunden in noch nicht verplanten Zeiten vergeben werden sollten, würde das vor der folgenden Spielbetriebs-Nutzung eine zusätzliche Reinigung erfordern. Sie ist aus Gründen der Unfallverhütung und zur Vermeidung von Verletzungen nicht zu umgehen und reduziert den Zeitrahmen für Trainings- und Übungsstunden.

 

Kapazitäten werden sich also nur in den Einfachhallen, die ausschließlich als Schulsporthallen konzipiert sind, finden lassen. Dort findet derzeit nur in der Halle und der Gymnastikhalle der Maria-Montessori-Gesamtschule Sonntag vormittags sowie in einer Halle der Brüder-Grimm-Gemeinschaftsgrundschule von Januar bis März Sonntag nachmittags Übungs- oder Trainingsbetrieb statt. Die andere Halle der Brüder-Grimm-Gemeinschaftsgrundschule steht dem Kreissportbund für seine Seminare und Übungsleiterfortbildungen an den Wochenenden zur Verfügung. Die Halle der Barbara-Gerretz-Grundschule wird zwischen September und Mai von der DJK Osterath für Meisterschaftsspiele genutzt.

 

Bei dieser zusätzlichen Wochenendnutzung sind die maximalen Nutzungszeiten einschließlich An- und Abfahrt nach der 18. BImSchVO zu beachten, die sonn- und feiertags frühestens um 07:00 h beginnen, spätestens um 22:00 h enden und eine Ruhezeit von 13:00 h bis 15:00 h umfassen.

 

 

Der Schließdienst an den Schultagen für diese Sporthallen wird von den Schulhausmeistern bzw. dem täglichen Reinigungsdienst auch abends wahrgenommen. Damit ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Schulhausmeister erfüllt.  Insofern kann also nicht auf ohnehin eingesetztes Personal zurückgegriffen werden. Jeder zusätzliche Dienst erfordert also zusätzliches Personal.

 

Eine Steigerung der Nutzungsfrequenz bedeutet auch eine Steigerung der nutzungsabhängigen Kosten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Haushaltsansatz für Reparatur und Instandhaltung seit geraumer Zeit nur den Aufwand für die Beseitigung von unmittelbar gefährlichen Mängeln abdeckt.

 

Für die regelmäßige Wochenendnutzung einer Einfachsporthalle außerhalb der Schulferien (also in 39 Schulwochen) ist mit über 24.000 €  / Jahr Mehrbelastung der Haushaltsansätze für Schließ- und Aufsichtsdienst, Reinigung, Betriebskosten, Instandhaltung / Reparatur zur rechnen. Bei der Abschätzung des Personalaufwandes wurden tarifliche Zuschläge noch nicht berücksichtigt.

 

Um den sich ändernden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und die Anregung einer Wochenendnutzung von Sporthallen aufzugreifen, wird die Verwaltung den Umfang und die Art des geltend gemachten Bedarfs im Dialog mit den Vereinen untersuchen. Gemeinsam mit den Sportvereinen, dem Stadtsportverband und dessen Zeitenkoordinatoren wird die Verwaltung mögliche Lösungen abklären. Das daraus zu entwickelnde Konzept wird auch darstellen, ob, wie und mit welchem Aufwand eine Wochenendnutzung realisiert werden kann.

 


 

 

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage