Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 224, Meerbusch-Büderich, Böhler-Siedlung in der als Anlage beigefügten Fassung zuzustimmen.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des vom Rat der Stadt am 28. Februar 2013 beschlossenen Teilraumentwicklungsplanes für die Böhler-Siedlung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 224 erarbeitet und dem APL zum Offenlagebeschluss vorgelegt (siehe vorangegangenen Tagesordnungspunkt).
Zur Realisierung dieses Bebauungsplanes, insbesondere in Bezug auf Infrastrukturmaßnahmen sowie sozial geförderten Wohnraum ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vor Satzungsbeschluss erforderlich. Auch wenn der Satzungsbeschluss noch nicht ansteht, sollen Ausschuss und Rat möglichst frühzeitig über den Vertragsinhalt beraten können.
Der Vertragsentwurf ist weitestgehend mit der GWH abgestimmt. Sollten von dort kurzfristig noch Änderungswünsche kommen, werden diese in der Sitzung vorgestellt und von der Verwaltung kommentiert.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung
des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den
Haushalt:
Kosten
für Infrastrukturmaßnahmen, die die Stadt zu tragen hat ca. 215.000 €
davon für
Querungshilfe
Laacher Weg (im Zusammenhang mit der neuen Kindertagesstätte) 125.000 €
Kanäle 90.000
€
Einnahmen
(GWH-Anteile an Kanälen) 45.000
€
Alternativen:
keine