Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt folgende Stellungnahme:
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neuss
Die Stadt Meerbusch bringt im Rahmen ihrer Stellungnahme nach § 4 (1) BauGB zum jetzigen Verfahrensstand keine Bedenken oder Anregungen vor. Die Stadt Meerbusch bittet um Beteiligung an den nächsten Verfahrensschritten.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.06.2014 wurde die Stadt Meerbusch von der Stadt Neuss an der Neuaufstellung des Neusser Flächennutzungsplanes gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt und um Stellungnahme bis zum 1. August 2014 gebeten. Zur Fristwahrung hat die Stadt nach sorgfältiger Prüfung die o. g. Stellungnahme vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses abgegeben.
Gemäß § 5 (3) (a) der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Planung und Liegenschaften über derartige Stellungnahmen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.
Alternativen:
keine