Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt folgende Stellungnahme:
Stellungnahme der Stadt
Meerbusch gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zur Flächennutzungsplanänderung
Nr. 162 – Hansaallee / Böhlerstraße –
Verkehr
Gegen die Darstellung von Wohnbau- und gemischten Bauflächen sowie
eines Sondergebietes bestehen erhebliche Bedenken. Die Aussage, nach der die hoch verdichtete Wohnbebauung plus
Einzelhandelsnutzungen weniger Verkehre auslöse, als der ehemals projektierte
Baumarkt, ist nachzuweisen; ansonsten muss dieses Argument aus der Begründung
gestrichen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Meerbusch zur
damaligen Baumarktplanung eine negative Stellungnahme zur verkehrlichen
Belastung abgegeben hat und die angenommenen Prognosewerte der Verkehrszunahmen
heute wie damals für zu gering erachtet.
Eine
Nichtbeachtung der verkehrlichen Auswirkungen auf Gebiete außerhalb des
unmittelbaren Planbereichs bei der Bauleitplanung für ein neues Wohnquartier,
welches nahezu allseitig von vorhanden Gewerbenutzungen umschlossen sein wird,
die bereits heute ein hohes LKW-Aufkommen mit bekannterweise steigenden
Wachstumsprognosen aufweisen, kann nicht akzeptiert werden, nur weil diese
Straßen oder Straßenplanungen nicht im Geltungsbereichs des Bebauungsplanes mit
aufgenommen wurden; beziehungsweise in der betroffenen Nachbargemeinde liegen,
wo der Verkehr zwangsläufig
– wie bisher – nur über die durch eine relativ dichte Wohnbebauung
geprägte und bereits heute zu stark belastete Marienburger Straße zur A 52
gelangen kann.
Der Umweltbericht geht auf diese Problematik nach wie vor nicht ein und
beschränkt sich auf Auswirkungen auf Düsseldorfer Stadtgebiet.
Die Begründung enthält weiterhin keine
Aussagen darüber, wann der geplante Ausbau der Böhlerstraße sowie die
Verlängerung der Böhlerstraße nach Südwesten zur Neusser Straße in
Meerbusch-Büderich und damit zur Anschlussstelle Meerbusch / Neuss
der A 52, der die Verkehrsproblematik beseitigen könnte, realisiert werden
soll.
Die Bedenken werden nur dann gegenstandslos, wenn die beschriebene
Verkehrsanlage kurzfristig, spätestens aber bis zum Inkrafttreten des im
Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 5078/029 (neu:
Nr. 04/004) realisiert, dem Verkehr übergeben und dies in der
abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Städten mit
entsprechendem zeitlichen Vorlauf niedergelegt wird.
Die Stadt Meerbusch wird sich vorbehalten, den Anschluss der im Bebauungsplan-Vorentwurf so genannten
Planstraße I an die Böhlerstraße solange zu verweigern, bis die neue
Böhlerstraße ausgebaut und der Anschluss an die Neusser Straße erstellt ist.
Auch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen an der Willstätter Straße werden nicht
ausgeschlossen sein.
Auch wenn letztendlich erst eine Planfeststellung die Trasse für eine
U 81-Straßenbahn- oder -Stadtbahnlinie festlegt, bestehen erhebliche
Bedenken gegen die Darstellung einer Bahnfläche neben der vorhandenen
Böhlerstraße. Diese von der Stadt Düsseldorf offenbar favorisierte
Trassenführung steht im Widerspruch zu den Zielen der Meerbuscher
Stadtentwicklung, die sie diesbezüglich in ihrem seit 2006 rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 271 niedergelegt hat.
Einzelhandel
Die Ausführungen
zu den Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich in Büderich werden
weiterhin sehr kritisch gesehen.
Die Verlagerung und die vollständige Neukonzeption eines neuen zentralen
Versorgungsbereiches – nur 950 m vom vorhandenen zentralen Versorgungsbereich
in Heerdt entfernt – erscheinen nicht sachgerecht. Mit der Verlagerung rückt
der Einzelhandelsstandort mit Vollsortimenter und Drogeriemarkt etc. ebenfalls
um 950 m näher an den zentralen Versorgungsbereich am Standort Deutsches
Eck in Meerbusch-Büderich heran.
Der Ansatz, dass ein Supermarkt in Heerdt fehle, der ehemalige
Schlecker-Markt aufgegeben wurde und somit der Bedarf an anderer Stelle gedeckt
werden müsse, kann nicht nachvollzogen werden. Welche
bauleitplanungsrechtlichen Änderungen oder wirtschaftsfördernden Maßnahmen von
Seiten der Stadt Düsseldorf ergriffen wurden, um am Standort Heerdt
Voraussetzungen für eine Neuansiedlung und Stärkung zu erlangen, ist nicht bekannt.
Unter Beachtung der hier gewählten Vorgehensweise verfallen die Inhalte des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Düsseldorf der Beliebigkeit. Die im Rahmen des
Düsseldorfer Zentrenkonzeptes erarbeitete Zielvorstellung, die vorhandenen
Stadtteil- und Nahversorgungszentren als städtebaulich integrierte
Geschäftslagen mit einer überwiegend stadtteil- bzw. siedlungsbezogenen
Versorgung im Bestand zu sichern und strukturell zu verbessern, wird mit der
vorliegenden Planung entgegengesteuert.
Für einen fußläufig zu erreichenden Nahversorgungsstandort würde
Einzelhandel unterhalb der Großflächigkeit an diesem Standort völlig
ausreichen. Selbst die Ansiedlung eines 799 m²-Discounters wäre
städtebaulich eher nachvollziehbar, da hier auf Grund der unterschiedlichen Sortimentsausprägungen
keine direkte Konkurrenz zum bestehenden Real-Markt (Vollsortimenter in einem
fußläufigen Abstand von nur 400 m) bestehen würde und eher mehrheitlich
Synergieeffekte generiert würden (täglicher Einkauf vs. wöchentlicher Großeinkauf).
Mit der hier vorliegenden Planung wird der zentrale Versorgungsbereich am
Deutschen Eck in Meerbusch-Büderich unnötig beeinträchtigt (Umsatzverteilungen
von 10 bis 11 % bei den Drogeriesortimenten) und der gewachsene zentrale
Versorgungsbereich am Nikolaus-Knopp-Platz elementar geschwächt.
Dabei ist zu beachten, dass am geplanten Standort nicht gesichert
werden kann, ob sich ausreichend zusätzliche notwendige Dienstleistungsangebote
(Post, Ärzte, Verwaltung, Versicherungen, etc.) ansiedeln und somit die Voraussetzungen
für die Qualifizierung eines zentralen Versorgungsbereich jemals entstehen
werden, die die Darstellung eines integrierten Versorgungsbereiches zukünftig
überhaupt erst rechtfertigen. Bei der Planung handelt es sich eben nicht um die
Planung eines gänzlich neuen Stadtteils „auf der grünen Wiese“ ohne vorhandene
funktionierende Infrastruktur und weit abgelegen von vorhandenen
Versorgungsbereichen.
Selbst im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes / „Belsenpark" ist
im Zuge der Realisierung dieser Planung nur kleinflächiger Einzelhandel
vorgesehen. Nachvollziehbar wäre eher hier die Ansiedlung eines großflächigen
Lebensmitteleinzelhandels (... „um die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten“
...), da sich das Belsenpark-Baugebiet in räumlicher Nähe zum großen zentralen
Versorgungsbereich Luegallee befindet. Gerade dort ist der geplante
kleinflächiger Einzelhandel intensiven Wettbewerbsverflechtungen ausgesetzt und
weniger am Standort Willstätter Straße.
In der Potential- und Auswirkungsanalyse der GMA wird weiterhin die
Festsetzung der gewerblichen Nutzungen im Sinne eines baulichen Schallschutzes
entlang der Böhlerstraße negiert und nur die dahinterliegende Wohnsiedlung
erwähnt. Es wird klargestellt, dass das neue Böhler-Wohngebiet dem zentralen
Versorgungsbereich Meerbusch-Büderich zuzuordnen ist. Die im Gutachten
großzügig angenommenen sogenannten "Streuumsätze" durch Umsätze mit
Kunden von außerhalb des abgegrenzten Einzugsbereiches offenbaren die durch die
Großflächigkeit eintretende Ausweitung des Einzugsbereiches über die reine
Nahversorgung hinaus und den damit absehbaren und nicht hinnehmbaren
Umsatzverteilungen in Meerbusch-Büderich.
Darüber hinaus wurde bei der Auflistung der "wesentlichen Anbieter
in Meerbusch" der Penny-Markt am Hessenweg vergessen. Dieser ist
nachzutragen und bei den Berechnungen der GMA neu zu berücksichtigen.
Es wird gefordert, die Planung erneut auf städtebauliche Überlegungen
hin in der Weise zu überprüfen, dass alternativ Ansätze für eine Stärkung der
vorhandenen zentralen Versorgungsbereiche aufgezeigt sowie für den Einzelhandel
und auch für den Lebensmitteleinzelhandel im Plangebiet die Verkaufsflächen auf
eine Größenordnung unterhalb der Großflächigkeit im parallelen Bebauungsplan
beschränkt werden. Ebenso sind die zentrenrelevanten Sortimente jeweils auf
10 % der Verkaufsfläche zu beschränken.
Auf die Festlegung eines neuen zentralen Versorgungsbereichs und die
Darstellung eines Sondergebietes kann dann verzichtet werden.
Des Weiteren wird angeregt, unter Berücksichtigung der zukünftig hohen
Belastung der neuen Böhlerstraße – analog zu den Festsetzungen des Meerbuscher
Bebauungsplanes Nr. 271 – entlang der Böhlerstraße auf die Darstellung einer
Wohnbaufläche zu verzichten und hier die nördlich angrenzende gewerbliche
Nutzung weiterzuführen.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat sich in jüngerer Vergangenheit bereits mehrfach mit dem Projekt befasst und folgende Stellungnahmen beschlossen:
- 7. Mai 2013: Stellungnahme zur 162. FNP-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 5078/029 gemäß § 4 (1) BauGB
- 15. Oktober 2013: Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 5078/029 gemäß § 4 (2) BauGB
- 19. November 2013: Stellungnahme zur 162. FNP-Änderung gemäß § 4 (2) BauGB, beschlossen
Allen drei Stellungnahmen war der Tenor gemeinsam, dass Voraussetzung für eine Zustimmung der Stadt Meerbusch zu der Planung die Fertigstellung der Verlängerung der Böhlerstraße vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 5078/029 zu gewährleisten sei. Die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels wurde ebenfalls kritisch gesehen.
Mit Schreiben vom 16.05.2014 hat die Stadt Düsseldorf über die öffentliche Entwurfsauslegung nach § 3 (2) BauGB informiert. Da die Offenlage vom 20. Mai 2014 bis 24. Juni 2014 stattfand, war eine Stellungnahme innerhalb dieser Frist abzugeben. Diese wurde von der Verwaltung mit Datum vom 18. Juni 2014 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses in der im Beschlussvorschlag wiedergegebenen Fassung abgegeben.
Gemäß § 5 (3) (a) der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Planung und Liegenschaften über derartige Stellungnahmen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.
Alternativen:
keine