Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt hinsichtlich der Festlegung der Zuschüsse zu den Geschäftsbedürfnissen der Fraktionen den Sockelbetrag je Fraktion auf 2.500 € / Jahr und den Zuschuss je Ratsmitglied auf 931 € je Jahr festzulegen.
Weiterhin beschließt er, dass das im Rat vertretene Einzelmitglied entsprechend der Regelung in § 56 Abs. 3 GO NRW eine Zuwendung in Höhe von 1.454 € jährlich erhält.
Sachverhalt:
Gemäß § 56 Abs. 3 gewährt die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 gehören dem Rat nunmehr 52 Mitglieder an. Es bildeten sich 6 Fraktionen, ein Ratsmitglied gehört dem Rat weiterhin als Einzelmitglied an.
Es wird vorgeschlagen die Zuschüsse zu den Geschäftsbedürfnissen entsprechend der bisherigen Regelungen vorzunehmen. Danach würde jeder Fraktion ein Sockelbetrag von 2.500 € und für jedes Ratsmitglied ein Zuschuss von 931 € gewährt.
Die Bezuschussung der Geschäftsbedürfnisse von Einzelmitgliedern regelt § 56 Abs. 3 Satz 6 GO NRW. Der Rat kann danach beschließen, dass ein Ratsmitglied finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen darf, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhält. Nach § 56 Abs. 3 Satz 4 erhält eine Gruppe mindestens eine proportionale Ausstattung die 2/3 der Zuwendung entspricht, die die kleinste Fraktion erhält. Die kleinste Fraktion erhält entsprechend der nachstehenden Berechnung 4.362 €. 2/3 hiervon entsprechen 2908 €, so dass der hälftige Betrag in Höhe von 1.454 € als Zuwendung gewährt werden kann.
Danach würde sich folgende Mittelverteilung ergeben:
Fraktion |
Sockel |
je RM 931 € |
Gesamt |
Gesamt |
zum 1.7 |
zum 1.10. |
CDU |
2.500,00 |
22.344,00 |
24.844,00 |
14.492,33 |
8.281,33 |
6.211,00 |
FDP |
2.500,00 |
5.586,00 |
8.086,00 |
4.716,83 |
2.695,33 |
2.021,50 |
SPD |
2.500,00 |
9.310,00 |
11.810,00 |
6.889,17 |
3.936,67 |
2.952,50 |
Grüne |
2.500,00 |
5.586,00 |
8.086,00 |
4.716,83 |
2.695,33 |
2.021,50 |
UWG |
2.500,00 |
2.793,00 |
5.293,00 |
3.087,58 |
1.764,33 |
1.323,25 |
Fraktion Linke/
Piraten |
2.500,00 |
1.862,00 |
4.362,00 |
2.544,50 |
1.454,00 |
1.090,50 |
Zentrum |
0 |
0 |
1.454,00 |
848,17 |
484,67 |
363,50 |
|
15.000,00 |
45.619,00 |
63.935,00 |
37.295,42 |
21.311,67 |
15.983,75 |
Im Vergleich zur vorherigen Ratsperiode entstehen bei den Zuwendungen zu den Geschäftsbedürfnissen der Fraktionen Mehrkosten in Höhe von rd. 2.500 € durch Bildung einer zusätzlichen Fraktion. Durch Verringerung der Zahl der Mandate werden diese teilweise aufgefangen.
Durch die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung –EntschVO NRW) vom 5. Mai 2014 wurden die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder kommunaler Vertretungen (§ 1), für sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner (§ 2) und die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen (§ 3) für stellvertretende Bürgermeister/innen, Fraktionsvorsitzende usw., ab 01. Juni 2014 um 1,8% erhöht. Die neuen Entschädigungssätze sehen im Einzelnen wie folgt aus:
Funktion |
Entschädigung ab 01.06.14 |
Aufwandsentschädigung
Ratsmitglieder |
259,60
€ |
Sitzungsgeld
Ratsmitglieder |
17,80
€ |
Sitzungsgeld
Sachkundige Bürger/innen und Einwohner/innen |
27,30
€ |
zusätzliche
Aufwandsentschädigung 1. stellv. Bürgermeister/in |
1.054,
80 € |
zusätzliche
Aufwandsentschädigung 2. stellv. Bürgermeister/in |
527,40
€ |
zusätzliche
Aufwandsentschädigung Fraktionsvorsitzende/r |
1.054,80
€ |
zusätzliche
Aufwandsentschädigung Fraktionsvorsitzende/r (bei
Fraktionen bis zu 10 Mitgliedern) |
703,20
€ |
zusätzliche
Aufwandsentschädigung stellv. Fraktionsvorsitzende/r (Stellvertretung
nur bei mindestens 10 Sitzen |
351,60
€ |
Auch hier ist daher mit einer Erhöhung der Kosten zu rechnen, die sich im Jahre 2014 auf etwa 2.600 € belaufen könnten. Eventuell anfallende Mehrausgaben sind durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt 2014 zu decken.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Erhöhung der Entschädigungen nach EntschVO NRW um 1,8% entstehen Mehrkosten in Höhe von rund 4.500 € /Jahr. Bei den Zuwendungen zu den Geschäftsbedürfnissen der Fraktionen entstehen Mehrkosten in Höhe von 1.565 €/Jahr.
Alternativen:
werden keine aufgezeigt.