Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze, Benennung der Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter
Vorlage
ZD/0035/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze werden wie folgt besetzt:

 

Ausschuss

Vorsitzender

stellvertretender Vorsitzender

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

Sozialausschuss

 

 

Ausschuss für Schule und Sport

 

 

Kulturausschuss

 

 

Ausschuss für Planung und Liegenschaften

 

 

Bau- und Umweltausschuss

 

 

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

Den Vorsitz im Sonderausschuss „Sanierung Hallenbad“ führt die Bürgermeisterin.

 


Sachverhalt:

 

Aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern werden die Ausschussvorsitzenden gewählt.

 

Auch hier besteht die Möglichkeit, dass sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen. Soweit einer Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird, bestimmen die Fraktionen die von ihnen beanspruchten Ausschüsse und benennen die/den Ausschussvorsitzenden. Dieses Verfahren gilt auch für die stellvertretenden Ausschussvorsitze. 

 

Besteht keine Einigung, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahl der Fraktionen (also ohne Bürgermeisterin) durch 1, 2, 3 usw. ergeben (§ 58 Abs. 5 S. 2 GO). Mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das von der Bürgermeisterin zu ziehende Los (d’Hondtsche Berechnung).

Soweit sich der Rat zur Bildung der unter TOP 6 genannten Ausschüsse entschließt, sind jeweils
7 Ausschussvorsitzende und stellvertretende Ausschussvorsitzende zu benennen und zwar für den

ð    Rechnungsprüfungsausschuss

ð    Sozialausschuss

ð    Ausschuss für Schule und Sport

ð    Kulturausschuss

ð    Ausschuss für Planung und Liegenschaften

ð    Bau- und Umweltausschuss

ð    Wahlprüfungsausschuss

 

Berechnung nach Ergebnis Kommunalwahl 2014

Partei

Sitze (:1)

Zugriff

: 2

Zugriff

: 3

Zugriff

: 4

Zugriff

: 5

Zugriff

CDU

24

1

12

2

8

4

6

5

4,8

9

SPD

10

3

5

8

3,33

 

2,5

 

 

 

FDP

6

5

3

 

 

 

 

 

 

 

Grüne

6

5

3

 

 

 

 

 

 

 

UWG

3

 

1,5

 

 

 

 

 

 

 

Zentrum

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Piraten

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Reihenfolge der Ausschussvorsitze bei den Zugriffen 5 – 7 (gleiche Höchstzahl) ist zu losen (§ 58 Abs. 5 GO)


Den Vorsitz im Hauptausschuss führt gem. § 57 abs. 3 GO die Bürgermeisterin, der/die stellv. Bürgermeister/in wird aus der Mitte des Ausschusses gewählt. Ebenfalls kraft Gesetzes - § 2
Abs. 1 KWahlG führt die Bürgermeisterin als Wahlleiterin bzw. ihr Vertreter im Amt den Vorsitz im Wahlausschuss. Der Jugendhilfeausschuss wählt seine/seinen Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden gem. § 4 Abs. 5 AG KJHG aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 


Alternativen:

 

Es werden keine vorgeschlagen.