Beschlussvorschlag:
Die Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze werden wie folgt besetzt:
Ausschuss |
Vorsitzender |
stellvertretender Vorsitzender |
Rechnungsprüfungsausschuss |
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Sozialausschuss |
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Ausschuss für Schule und Sport |
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Kulturausschuss |
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Ausschuss für Planung und Liegenschaften |
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Bau- und Umweltausschuss |
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Wahlprüfungsausschuss |
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Den Vorsitz im Sonderausschuss „Sanierung Hallenbad“ führt die Bürgermeisterin.
Sachverhalt:
Aus der Mitte der den Ausschüssen
angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern werden die Ausschussvorsitzenden
gewählt.
Auch hier besteht die
Möglichkeit, dass sich die Fraktionen über die
Verteilung der Ausschussvorsitze einigen. Soweit einer Einigung nicht von einem
Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird, bestimmen die Fraktionen die von
ihnen beanspruchten Ausschüsse und benennen die/den Ausschussvorsitzenden.
Dieses Verfahren gilt auch für die stellvertretenden Ausschussvorsitze.
Besteht keine
Einigung, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der
Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahl der
Fraktionen (also ohne Bürgermeisterin) durch 1, 2, 3 usw. ergeben (§ 58 Abs. 5
S. 2 GO). Mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen
Höchstzahlen entscheidet das von der Bürgermeisterin zu ziehende Los (d’Hondtsche
Berechnung).
Soweit sich der
Rat zur Bildung der unter TOP 6 genannten Ausschüsse entschließt, sind jeweils
7 Ausschussvorsitzende und stellvertretende Ausschussvorsitzende zu benennen
und zwar für den
ð
Rechnungsprüfungsausschuss
ð
Sozialausschuss
ð Ausschuss für Schule und Sport
ð Kulturausschuss
ð
Ausschuss für Planung und Liegenschaften
ð
Bau- und Umweltausschuss
ð
Wahlprüfungsausschuss
Berechnung nach
Ergebnis Kommunalwahl 2014
Partei |
Sitze (:1) |
Zugriff |
: 2 |
Zugriff |
: 3 |
Zugriff |
: 4 |
Zugriff |
: 5 |
Zugriff |
CDU |
24 |
1 |
12 |
2 |
8 |
4 |
6 |
5 |
4,8 |
9 |
SPD |
10 |
3 |
5 |
8 |
3,33 |
|
2,5 |
|
|
|
FDP |
6 |
5 |
3 |
|
|
|
|
|
|
|
Grüne |
6 |
5 |
3 |
|
|
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UWG |
3 |
|
1,5 |
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Zentrum |
1 |
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Die Linke |
1 |
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Piraten |
1 |
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Die Reihenfolge der
Ausschussvorsitze bei den Zugriffen 5 – 7 (gleiche Höchstzahl) ist zu losen (§ 58 Abs. 5 GO) |
Den Vorsitz im Hauptausschuss führt gem. § 57 abs. 3 GO die Bürgermeisterin,
der/die stellv. Bürgermeister/in wird aus der Mitte des Ausschusses gewählt.
Ebenfalls kraft Gesetzes - § 2
Abs. 1 KWahlG führt die Bürgermeisterin als Wahlleiterin bzw. ihr Vertreter im
Amt den Vorsitz im Wahlausschuss. Der Jugendhilfeausschuss wählt seine/seinen
Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden gem. § 4 Abs. 5 AG KJHG aus der Mitte der
dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern.
Finanzielle
Auswirkung:
Es
entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Alternativen:
Es werden keine vorgeschlagen.