und deren Vertreter unter Festlegung der Reihenfolge der Vertretung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die von ihm gebildeten Ausschüsse wie in der Anlage 1 (Tischvorlage) dargestellt zu besetzen.
Sachverhalt:
Für die unter TOP
6 der heutigen Sitzung gebildeten Ausschüsse sind nunmehr die Besetzungen
entsprechend der festgelegten Mitgliederzahlen vorzunehmen.
Es wird davon
ausgegangen, dass es wie in der Vergangenheit gelingt, sich vor der
konstituierenden Sitzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 GO)
zu verständigen. In diesem Fall ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme
dieses Wahlvorschlages ausreichend. Die entsprechenden Besetzungslisten werden
dann in der Sitzung verteilt.
Kommt kein
einheitlicher Wahlvorschlag zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis
der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl
der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden
zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind
danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten
Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das
Los.
Formel: Stimmenzahl für einen
Wahlvorschlag x Zahl der Ausschuss-Sitze
Gesamtzahl
der abgegebenen gültigen Stimmen
Bei der
zahlenmäßigen Besetzung der Ausschüsse sind folgende Besonderheiten zu
beachten:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:
Gemäß § 57 Abs. 3
GO NRW führt die Bürgermeisterin im Hauptausschuss den Vorsitz. Sie hat im
Ausschuss Stimmrecht. Daraus folgt, dass der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss 18 stimmberechtigte Mitglieder hat. § 58 Abs. 3
i.V.m. § 59 GO NRW regelt, dass die s.g. Pflichtausschüsse nur mit
Ratsmitgliedern zu besetzen sind.
Rechnungsprüfungsausschuss
Auch hier gelten
die Regelungen des § 58 Abs. 3 i.V.m. § 59 GO NRW. Der Ausschuss kann nur mit
Ratsmitgliedern besetzt werden.
Jugendhilfeausschuss
Aufgrund der
Besonderheiten bei der Besetzung dieses Gremiums wird auf die Beratungsvorlage
zu TOP 7.2 der heutigen Tagesordnung verwiesen.
Wahlausschuss
Bei insgesamt 11
stimmberechtigten Mitgliedern, entfällt ein Sitz auf den Wahlleiter -
Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt, die entsprechend § 2 KWahlG gesetztes
stimmberechtigtes Mitglied und zugleich Vorsitzende des Wahlausschusses ist. Je
Beisitzer ist ein persönlicher Vertreter zu bestellen (vgl. § 6 Abs. 1 KWahlO
NRW).
Ausschuss für Schule und Sport
Zu den beratenden
Mitgliedern ist je ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche
mit beratender Stimme in den Ausschuss zu berufen. Außerdem können Vertreter
der Schulen zur ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden. In
Meerbusch war dies bisher je ein Schulleiter als Vertreter der Grundschulen und
der weiterführenden Schulen.
Als Vertreter der
katholischen Kirche wurde benannt
Frau Birgit Hellmanns, Vertreter Herr Bernhard
Zahn.
Die Benennung der
Vertreter der evangelischen Kirche steht noch aus.
Als Vertreter der
Grundschulen sind von der Arbeitsgemeinschaft der Grundschulen benannt worden
Frau Anne Weddeling-Wolff, Vertreter Herr Ferdinand
Sonnen
Als Vertreter der
weiterführenden Schulen sind von der Arbeitsgemeinschaft der weiterführenden
Schulen benannt worden
Herr Burkhard Wahner, Vertreter Herr Klaus Heesen.
Des Weiteren waren
als sachkundige Einwohner ein Vertreter des Stadtsportverbandes sowie ein
Vertreter der Stadtschulpflegschaft vertreten.
Als Vertreter des
Stadtsportverbandes wurden benannt
Herr Mike Kunze, Vertreter Herr Karl-Heinz Rütten
Vertreterin der
Stadtschulpflegschaft war bisher
Frau Antje Schwarzburger. Nach Beginn des
neuen Schuljahres wird auf Einladung der Verwaltung eine Neuwahl organisiert
werden.
Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Aufgrund eines
Antrages des Seniorenbeirates hat der Rat in seiner Sitzung am 29.05.2013 (TOP
14) beschlossen, dem Seniorenbeirat im Ausschuss eine beratende Mitgliedschaft
einzuräumen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dies auch für die neue
Wahlperiode vorzusehen.
Vertreterin des
Seniorenbeirates war bisher
Frau Elisabeth Rhode, Vertreter Herr Albert
Güllmann
Sozialausschuss
Vertreterin des
Seniorenbeirates war bisher
Herr Albert Güllmann, Vertreterin Frau Renate Beek
Vertreter des
Arbeitskreises der Wohlfahrtsverbände
Herr Pfarrer Wilfried Pahlke, Vertreterin Frau
Sigrid Brenneke
Behindertenbeauftragter
(Neuwahl wird in der 2. Jahreshälfte durchgeführt)
NN
Sonderausschuss „Sanierung Hallenbad“
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 17.10.2013 (TOP 5) die Einrichtung eines
Sonderausschusses „Sanierung Hallenbad“ beschlossen. Die Sitzverteilung
erfolgte entsprechend der Regelung im Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss, d.h. als 18er Ausschuss mit dem Bürgermeister
als Vorsitzenden. Es wird empfohlen, die Besetzung wieder in der bewährten Form
vorzunehmen. Zwei Mitglieder des Rates (Zentrum, fraktionslos) wurden zudem als
beratende Mitglieder in die Ausschussarbeit einbezogen.
Allgemeines
Bei allen anderen
Ausschüssen ergeben sich keine Besonderheiten. Sie sind gem. der unter TOP 6
erfolgen Beschlussfassung (Vorschlag: 17er Ausschüsse) mit Ratsmitgliedern bzw.
sachkundigen Bürgern oder sachkundigen Einwohnern zu besetzen. Hierbei ist zu
beachten, dass die Zahl der sachkundigen Bürger und Einwohner die Anzahl von
acht nicht überschreitet.
Daneben haben
Ratsmitglieder die bei der Verteilung der Ausschusssitze keine Berücksichtigung
finden, nach § 58 Abs. 1 letzter Satz das Recht, mindestens einem Ausschuss als
Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Das Mitglied wird vom Rat zum
Mitglied im gewünschten Ausschuss bestellt. Es wirkt im Ausschuss nur mit
beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der
Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird es nicht mitgezählt.
Soweit stellvertretende Mitglieder in die
Ausschüsse bestellt werden, ist nach § 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die Reihenfolge
der Vertretung zu regeln. Auch hier wird vorgeschlagen, die bewährte Regelung
der letzten Jahre beizubehalten.
Finanzielle
Auswirkung:
Die für die Rats-
und Ausschussarbeit erforderlichen Geldmittel in Höhe von insgesamt 348.000 €
(Entschädigungen, Sitzungsgelder, Fahrtkosten) stehen im Haushalt 2014 beim
Produkt „010.111.010
Rat und Ausschüsse, Fraktionen, Integrationsrat“ zur Verfügung.
Alternativen:
werden keine aufgezeigt.