Betreff
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse
und deren Vertreter unter Festlegung der Reihenfolge der Vertretung
Vorlage
ZD/0034/2014
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die von ihm gebildeten Ausschüsse wie in der Anlage 1 (Tischvorlage) dargestellt zu besetzen.


Sachverhalt:

 

Für die unter TOP 6 der heutigen Sitzung gebildeten Ausschüsse sind nunmehr die Besetzungen entsprechend der festgelegten Mitgliederzahlen vorzunehmen.

 

Es wird davon ausgegangen, dass es wie in der Vergangenheit gelingt, sich vor der konstituierenden Sitzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 GO) zu verständigen. In diesem Fall ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Die entsprechenden Besetzungslisten werden dann in der Sitzung verteilt.

 

Kommt kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Formel:                Stimmenzahl für einen Wahlvorschlag x Zahl der Ausschuss-Sitze

                                     Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen

 

 

 

 

Bei der zahlenmäßigen Besetzung der Ausschüsse sind folgende Besonderheiten zu beachten:

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:

Gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW führt die Bürgermeisterin im Hauptausschuss den Vorsitz. Sie hat im Ausschuss Stimmrecht. Daraus folgt, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss 18 stimmberechtigte Mitglieder hat. § 58 Abs. 3 i.V.m. § 59 GO NRW regelt, dass die s.g. Pflichtausschüsse nur mit Ratsmitgliedern zu besetzen sind.

Rechnungsprüfungsausschuss

Auch hier gelten die Regelungen des § 58 Abs. 3 i.V.m. § 59 GO NRW. Der Ausschuss kann nur mit Ratsmitgliedern besetzt werden.

Jugendhilfeausschuss

Aufgrund der Besonderheiten bei der Besetzung dieses Gremiums wird auf die Beratungsvorlage zu TOP 7.2 der heutigen Tagesordnung verwiesen.

Wahlausschuss

Bei insgesamt 11 stimmberechtigten Mitgliedern, entfällt ein Sitz auf den Wahlleiter - Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt, die entsprechend § 2 KWahlG gesetztes stimmberechtigtes Mitglied und zugleich Vorsitzende des Wahlausschusses ist. Je Beisitzer ist ein persönlicher Vertreter zu bestellen (vgl. § 6 Abs. 1 KWahlO NRW).

Ausschuss für Schule und Sport

Zu den beratenden Mitgliedern ist je ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche mit beratender Stimme in den Ausschuss zu berufen. Außerdem können Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden. In Meerbusch war dies bisher je ein Schulleiter als Vertreter der Grundschulen und der weiterführenden Schulen.

Als Vertreter der katholischen Kirche wurde benannt

Frau Birgit Hellmanns, Vertreter Herr Bernhard Zahn.

Die Benennung der Vertreter der evangelischen Kirche steht noch aus.

Als Vertreter der Grundschulen sind von der Arbeitsgemeinschaft der Grundschulen benannt worden

Frau Anne Weddeling-Wolff, Vertreter Herr Ferdinand Sonnen

Als Vertreter der weiterführenden Schulen sind von der Arbeitsgemeinschaft der weiterführenden Schulen benannt worden

Herr Burkhard Wahner, Vertreter Herr Klaus Heesen.

Des Weiteren waren als sachkundige Einwohner ein Vertreter des Stadtsportverbandes sowie ein Vertreter der Stadtschulpflegschaft vertreten.

Als Vertreter des Stadtsportverbandes wurden benannt

Herr Mike Kunze, Vertreter Herr Karl-Heinz Rütten

Vertreterin der Stadtschulpflegschaft war bisher

Frau Antje Schwarzburger. Nach Beginn des neuen Schuljahres wird auf Einladung der Verwaltung eine Neuwahl organisiert werden.

 

 

 

Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Aufgrund eines Antrages des Seniorenbeirates hat der Rat in seiner Sitzung am 29.05.2013 (TOP 14) beschlossen, dem Seniorenbeirat im Ausschuss eine beratende Mitgliedschaft einzuräumen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dies auch für die neue Wahlperiode vorzusehen.

Vertreterin des Seniorenbeirates war bisher

Frau Elisabeth Rhode, Vertreter Herr Albert Güllmann

Sozialausschuss

Vertreterin des Seniorenbeirates war bisher

Herr Albert Güllmann, Vertreterin Frau Renate Beek

Vertreter des Arbeitskreises der Wohlfahrtsverbände

Herr Pfarrer Wilfried Pahlke, Vertreterin Frau Sigrid Brenneke

Behindertenbeauftragter (Neuwahl wird in der 2. Jahreshälfte durchgeführt)

NN

Sonderausschuss „Sanierung Hallenbad“

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.10.2013 (TOP 5) die Einrichtung eines Sonderausschusses „Sanierung Hallenbad“ beschlossen. Die Sitzverteilung erfolgte entsprechend der Regelung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, d.h. als 18er Ausschuss mit dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Es wird empfohlen, die Besetzung wieder in der bewährten Form vorzunehmen. Zwei Mitglieder des Rates (Zentrum, fraktionslos) wurden zudem als beratende Mitglieder in die Ausschussarbeit einbezogen.

 

Allgemeines

Bei allen anderen Ausschüssen ergeben sich keine Besonderheiten. Sie sind gem. der unter TOP 6 erfolgen Beschlussfassung (Vorschlag: 17er Ausschüsse) mit Ratsmitgliedern bzw. sachkundigen Bürgern oder sachkundigen Einwohnern zu besetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Zahl der sachkundigen Bürger und Einwohner die Anzahl von acht nicht überschreitet.

Daneben haben Ratsmitglieder die bei der Verteilung der Ausschusssitze keine Berücksichtigung finden, nach § 58 Abs. 1 letzter Satz das Recht, mindestens einem Ausschuss als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Das Mitglied wird vom Rat zum Mitglied im gewünschten Ausschuss bestellt. Es wirkt im Ausschuss nur mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird es nicht mitgezählt.

Soweit stellvertretende Mitglieder in die Ausschüsse bestellt werden, ist nach § 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die Reihenfolge der Vertretung zu regeln. Auch hier wird vorgeschlagen, die bewährte Regelung der letzten Jahre beizubehalten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Die für die Rats- und Ausschussarbeit erforderlichen Geldmittel in Höhe von insgesamt 348.000 € (Entschädigungen, Sitzungsgelder, Fahrtkosten) stehen im Haushalt 2014 beim Produkt „010.111.010 ­ Rat und Ausschüsse, Fraktionen, Integrationsrat“ zur Verfügung.

 


Alternativen:

 

werden keine aufgezeigt.