Betreff
Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen
Vorlage
FB2/0032/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat zieht die Entscheidung an sich und beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes  zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014

 

1. die Anerkennung der Kindertageseinrichtungen

  • Familienzentrum „Sonnengarten“ in Büderich
  • Kindertageseinrichtung „Unter`m Regenbogen“ in Lank

als plusKITA-Einrichtungen gemäß §16a in Verbindung mit § 21a des Gesetzentwurfs für 5 Jahre.

 

2. die Anerkennung der Kindertageseinrichtungen

  • Familienzentrum „Am Sonnengarten
  • Städt. Kindertageseinrichtung „Lummerland“
  • Städt. Kindertageseinrichtung „Rasselbande
  • Städt. Kindertageseinrichtung „Tabaluga“
  • Katholisches Familienzentrum „St. Nikolaus“
  • Ev. Kindertageseinrichtung „Schatzkiste“
  • Städt. Familienzentrum „Fronhof“
  • Katholisches Familienzentrum „Marienheim“
  • Ev. Kindertageseinrichtung „Krähennest“
  • Städt. Kindertageseinrichtung „ Kunterbunt

als Sprachfördereinrichtungen gemäß §16 b in Verbindung mit §21 b für zunächst 2 Jahre

 

und beauftragt die Verwaltung, den vorgenannten Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach § 21a bzw. § 21b des Gesetzentwurfs zu gewähren.

 


Sachverhalt:

Die Landesregierung hat den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des KiBiz (und weiterer Gesetze) am 18. März 2014 vorgelegt, welches ab dem 01. August 2014 in Kraft treten soll. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Landesförderung von Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses („plusKITA“) und die Neuausrichtung der sprachlichen Bildung („Sprachförderkita“) vorgesehen.

 

Mit Rundschreiben vom 14. Mai 2014 hat der Landschaftsverband Rheinland den Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport zur Verteilung der geplanten Landeszuschüsse für plusKITA-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf mitgeteilt. Hiernach würde die Stadt Meerbusch einen Landeszuschuss für die Förderung von zwei plusKITA-Einrichtungen mit jeweils 25.000 € jährlich und weitere 50.000 € für die Sprachförderung in max. 10 Einrichtungen mit jeweils 5.000 € erhalten können.

 

Es handelt sich um eine reine Landesmittelförderung, die in voller Höhe durch das Jugendamt an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet wird, soweit es nicht selbst Träger von Einrichtungen ist. .

 

Die plusKITA-Förderung – für Meerbusch 2 x 25.000 € - wird laut Gesetzesentwurf (§21a KiBiz) anhand der Quote der u7-Kinder in Familien mit SGB II-Bezug im Verhältnis zur entsprechenden Landesquote berechnet (landesweit 45 Mio €). Die Mittel sind für pädagogisches Personal einzusetzen. Die Anerkennung soll für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/19 am 31.07.2019 gelten.

 

Für die Berechnung der Sprachfördermittel soll gem. §21 b KiBiz je zur Hälfte die Quote der u7-Kinder in Familien mit SGB II-Bezug sowie die Quote der Familien, in denen vorrangig nicht deutsch gesprochen wird, hinzugezogen werden (landesweit 25 Mio €). Auch hierfür ist sozialpädagogisches Personal, welches über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Die Anerkennung soll zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/16 am 31.07.2016 gelten.

 

Den Trägern soll möglichst von Beginn des Kindergartenjahres 2014/15 an die Mittelverwendung ermöglicht werden. Förderberechtigte Kitas müssen als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen sein.

 

Die Entscheidung über die Jugendhilfeplanung und damit, welche Kitas als plusKITA und als Fördersprachkita anerkannt und gefördert werden sollen, trifft der Jugendhilfeausschuss. Da der zuständige Jugendhilfeausschuss vor Beginn des Kita-Jahres nicht mehr tagt, schlägt die Verwaltung vor, dass der Rat die Entscheidung an sich zieht und die entsprechende Festlegung trifft.

 

 

Aufgabenbeschreibung plusKITA:

 

Diese Kitas haben in besonderer Weise nach §16a Abs. 2 die Aufgabe,

  1. bei der individuellen Förderung der Kinder, deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,
  2. zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,
  3. zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen,
  4. sich über die Pflichten nach §14 („Kooperationen und Übergänge“) hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen,
  5. sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die Pflichten nach §13c („Sprachliche Bildung“) hinaus, zum Beispiel durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen,
  6. die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen, beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team, zu stärken.

 

Auswahl der  plusKITA Einrichtungen:

Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend der Landesempfehlung

  • die Zahl der Kinder in der Kindertageseinrichtung, deren Eltern aufgrund des Einkommens im Mai 2014 nach der Elternbeitragssatzung beitragsfrei gestellt sind, zugrunde zu legen.

In der nachstehenden Tabelle sind die 7 von 23 Einrichtungen mit den höchsten Werten dargestellt.

 

Einrichtung

Beitragsfreie Kinder
aufgrund des Einkommens

 

Anzahl

prozentualer
Anteil

Kinder insges.

Städt. Am Sonnengarten

87

69%

127

Städt. Unter'm Regenbogen

36

35%

102

Städt. Rasselbande

28

22%

128

Städt. Tabaluga

24

24%

101

Städt. Lummerland

21

25%

85

Kath. St. Nikolaus

21

27%

79

Ev. Schatzkiste, Büd.

21

27%

77

 

Die folgenden Kindertageseinrichtungen sollten als plusKITA-Einrichtungen für 5 Jahre anerkannt und mit je 25.000 € gefördert werden:

  1. Familienzentrum „Sonnengarten“ in Büderich
  2. Kindertageseinrichtung „Unter’m Regenbogen“ in Lank

Die städtische Kindertageseinrichtung „Am Sonnengarten“ hat sich seinerzeit als „Piloteinrichtung“ und somit als erste Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Meerbusch auf den Weg gemacht, sich zum Familienzentrum weiter zu entwickeln. Im Rahmen der Zertifizierungsphase wurden zahlreiche Kooperationen mit den unterschiedlichsten Institutionen und Vereinen in und um den Sozialraum herum eingegangen, die sich im Laufe der Jahre zu einem verlässlichen, niederschwelligen Leistungsangebot für Kinder und Eltern in diesem recht belasteten Sozialraum entwickelt haben. Seit 2007 verfügt die Einrichtung über die Zertifizierung „Familienzentrum NRW“.

 

 

Da diese Kita von einem sehr hohen Anteil muttersprachlich nicht deutscher Kinder besucht wird, ist der Anteil von Kindern mit Sprachförderbedarf in dieser Einrichtung besonders hoch. Vor diesem Hintergrund hat sich die Einrichtung im Jahr 2010 um die Teilnahme an dem Bundesprojekt „Offensive Frühe Chancen – Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ beworben und bekam auch eine Zusage für die Teilnahme an diesem Projekt. Mit dem bewilligten Zuschuss muss eine halbe Fachkraftstelle finanziert werden. Die eingesetzte Fachkraft musste über eine Zusatzqualifikation zur Sprachförderfachkraft verfügen bzw. bereit sein, diese Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren.

 

Da das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ mit Ablauf dieses Jahres endet, können die bereits vorhandenen Strukturen durch die weitere Beschäftigung der seinerzeit eingestellten Fachkraft genutzt werden, um dieses Familienzentrum im Rahmen der plusKITA-Einrichtung anzuerkennen und weiter zu entwickeln.

 

Die ebenfalls städtische Einrichtung „Unter´m Regenbogen“ wird derzeit von 36 Kindern besucht, deren Eltern infolge ihres geringen Einkommens von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit sind. Hierbei handelt es sich sowohl nominal als auch anteilig (35%) um das zweithöchste Ergebnis, so dass die Verwaltung vorschlägt, das zweite Kontingent an diese Einrichtung zu geben.

 

Auswahl der Sprachfördereinrichtungen

 

Die Verwaltung schlägt vor, die folgenden Kriterien bei der Auswahl der Sprachförderkitas zugrunde zu legen:

  • Wie bei den plusKITA Einrichtungen die Zahl der Kinder in der Kindertageseinrichtung, deren Eltern aufgrund des Einkommens im Mai 2014 nach der Elternbeitragssatzung beitragsfrei gestellt sind,
  • ergänzend, die Zahl der Kinder, in deren Familien lt. KiBiz Meldebogen zum 01.03.2014, vorrangig nicht deutsch gesprochen wird.

Die jeweiligen Listenränge werden addiert und ergeben die Rangfolge der Zuschussnehmer an.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien, sollten die folgenden Kindertageseinrichtungen als Sprachförderkita zunächst für 2 Jahre anerkannt und mit jeweils 5.000 € gefördert werden:

1.    Familienzentrum „Am Sonnengarten“– zusätzlich zur plusKita

2.    Städt. Kindertageseinrichtung „Lummerland“

3.    Städt. Kindertageseinrichtung „Rasselbande

4.    Städt. Kindertageseinrichtung „Tabaluga“

5.    Katholisches Familienzentrum „St. Nikolaus“

6.    Ev. Kindertageseinrichtung „Schatzkiste“

7.    Städt. Familienzentrum „Fronhof“

8.    Katholisches Familienzentrum „Marienheim“

9.    Ev. Kindertageseinrichtung „Krähennest“

10.  Städt. Kindertageseinrichtung „ Kunterbunt“

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Haushalt 2014 sind die bisherigen Zuschüsse für Sprachförderung im Kita Jahr 2013/2014 bis zum 31.07.2014 mit 33.600 € in Produkt 060.365.010 berücksichtigt. Ab dem 01.08.2014 werden Landesmittel von rd. 42.000 € erwartet, die in gleicher Höhe verausgabt werden.

 


Alternativen:

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