Beschlussvorschlag:
Der Rat zieht die Entscheidung an sich und beschließt, vorbehaltlich des
Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung
des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014
1. die Anerkennung der Kindertageseinrichtungen
- Familienzentrum „Sonnengarten“ in
Büderich
- Kindertageseinrichtung „Unter`m
Regenbogen“ in Lank
als plusKITA-Einrichtungen gemäß §16a in Verbindung mit § 21a des
Gesetzentwurfs für 5 Jahre.
2. die Anerkennung der Kindertageseinrichtungen
- Familienzentrum „Am Sonnengarten
- Städt. Kindertageseinrichtung
„Lummerland“
- Städt. Kindertageseinrichtung
„Rasselbande
- Städt. Kindertageseinrichtung „Tabaluga“
- Katholisches Familienzentrum „St.
Nikolaus“
- Ev. Kindertageseinrichtung
„Schatzkiste“
- Städt. Familienzentrum „Fronhof“
- Katholisches Familienzentrum
„Marienheim“
- Ev. Kindertageseinrichtung „Krähennest“
- Städt. Kindertageseinrichtung „ Kunterbunt
als Sprachfördereinrichtungen gemäß §16 b in Verbindung mit §21 b für
zunächst 2 Jahre
und beauftragt die Verwaltung, den vorgenannten Kindertageseinrichtungen
die entsprechenden Zuschüsse nach § 21a bzw. § 21b des Gesetzentwurfs zu
gewähren.
Sachverhalt:
Die Landesregierung hat den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung
des KiBiz (und weiterer Gesetze) am 18. März 2014 vorgelegt, welches ab dem 01.
August 2014 in Kraft treten soll. Hierin enthalten ist eine zusätzliche
Landesförderung von Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem
Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses („plusKITA“) und die Neuausrichtung
der sprachlichen Bildung („Sprachförderkita“) vorgesehen.
Mit Rundschreiben vom 14. Mai 2014 hat der Landschaftsverband Rheinland
den Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport zur
Verteilung der geplanten Landeszuschüsse für plusKITA-Einrichtungen und
zusätzlichen Sprachförderbedarf mitgeteilt. Hiernach würde die Stadt Meerbusch
einen Landeszuschuss für die Förderung von zwei plusKITA-Einrichtungen mit
jeweils 25.000 € jährlich und weitere 50.000 € für die Sprachförderung in max.
10 Einrichtungen mit jeweils 5.000 € erhalten können.
Es handelt sich um eine reine Landesmittelförderung, die in voller Höhe
durch das Jugendamt an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet
wird, soweit es nicht selbst Träger von Einrichtungen ist. .
Die plusKITA-Förderung – für Meerbusch 2 x 25.000 € - wird laut
Gesetzesentwurf (§21a KiBiz) anhand der Quote der u7-Kinder in Familien mit SGB
II-Bezug im Verhältnis zur entsprechenden Landesquote berechnet (landesweit 45
Mio €). Die Mittel sind für pädagogisches Personal einzusetzen. Die Anerkennung
soll für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres
2018/19 am 31.07.2019 gelten.
Für die Berechnung der Sprachfördermittel soll gem. §21 b KiBiz je zur
Hälfte die Quote der u7-Kinder in Familien mit SGB II-Bezug sowie die Quote der
Familien, in denen vorrangig nicht deutsch gesprochen wird, hinzugezogen werden
(landesweit 25 Mio €). Auch hierfür ist sozialpädagogisches Personal, welches
über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung
verfügt, zu beschäftigen. Die Anerkennung soll zunächst für einen Zeitraum von
2 Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/16 am 31.07.2016 gelten.
Den Trägern soll möglichst von Beginn des Kindergartenjahres 2014/15 an
die Mittelverwendung ermöglicht werden. Förderberechtigte Kitas müssen als
solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen sein.
Die Entscheidung über die Jugendhilfeplanung und damit, welche Kitas als
plusKITA und als Fördersprachkita anerkannt und gefördert werden sollen, trifft
der Jugendhilfeausschuss. Da der zuständige Jugendhilfeausschuss vor Beginn des
Kita-Jahres nicht mehr tagt, schlägt die Verwaltung vor, dass der Rat die
Entscheidung an sich zieht und die entsprechende Festlegung trifft.
Aufgabenbeschreibung plusKITA:
Diese Kitas haben in besonderer Weise nach §16a Abs. 2 die Aufgabe,
- bei der individuellen Förderung der Kinder, deren Potenziale zu
stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an
den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,
- zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das
Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und
Handlungsformen zu entwickeln,
- zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der
Nachhaltigkeit, die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit und
-stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen,
- sich über die Pflichten nach §14 („Kooperationen und Übergänge“)
hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste
Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen,
- sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen
Sprachförderung, über die Pflichten nach §13c („Sprachliche Bildung“)
hinaus, zum Beispiel durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und
Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen,
- die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete
Maßnahmen, beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung,
Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team, zu
stärken.
Auswahl der plusKITA
Einrichtungen:
Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend der Landesempfehlung
- die Zahl der Kinder in der
Kindertageseinrichtung, deren Eltern aufgrund des Einkommens im Mai 2014
nach der Elternbeitragssatzung beitragsfrei gestellt sind, zugrunde zu
legen.
In der nachstehenden Tabelle sind die 7 von
23 Einrichtungen mit den höchsten Werten dargestellt.
Einrichtung |
Beitragsfreie Kinder |
|
|
Anzahl |
prozentualer |
Kinder insges. |
|
Städt. Am Sonnengarten |
87 |
69% |
127 |
Städt. Unter'm Regenbogen |
36 |
35% |
102 |
Städt. Rasselbande |
28 |
22% |
128 |
Städt. Tabaluga |
24 |
24% |
101 |
Städt. Lummerland |
21 |
25% |
85 |
Kath. St. Nikolaus |
21 |
27% |
79 |
Ev. Schatzkiste, Büd. |
21 |
27% |
77 |
Die folgenden Kindertageseinrichtungen sollten als
plusKITA-Einrichtungen für 5 Jahre anerkannt und mit je 25.000 € gefördert
werden:
- Familienzentrum „Sonnengarten“ in Büderich
- Kindertageseinrichtung „Unter’m Regenbogen“ in Lank
Die städtische Kindertageseinrichtung „Am Sonnengarten“ hat sich
seinerzeit als „Piloteinrichtung“ und somit als erste Kindertageseinrichtung im
Stadtgebiet Meerbusch auf den Weg gemacht, sich zum Familienzentrum weiter zu
entwickeln. Im Rahmen der Zertifizierungsphase wurden zahlreiche Kooperationen
mit den unterschiedlichsten Institutionen und Vereinen in und um den Sozialraum
herum eingegangen, die sich im Laufe der Jahre zu einem verlässlichen,
niederschwelligen Leistungsangebot für Kinder und Eltern in diesem recht
belasteten Sozialraum entwickelt haben. Seit 2007 verfügt die Einrichtung über
die Zertifizierung „Familienzentrum NRW“.
Da diese Kita von einem sehr hohen Anteil muttersprachlich nicht
deutscher Kinder besucht wird, ist der Anteil von Kindern mit
Sprachförderbedarf in dieser Einrichtung besonders hoch. Vor diesem Hintergrund
hat sich die Einrichtung im Jahr 2010 um die Teilnahme an dem Bundesprojekt
„Offensive Frühe Chancen – Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“
beworben und bekam auch eine Zusage für die Teilnahme an diesem Projekt. Mit
dem bewilligten Zuschuss muss eine halbe Fachkraftstelle finanziert werden. Die
eingesetzte Fachkraft musste über eine Zusatzqualifikation zur
Sprachförderfachkraft verfügen bzw. bereit sein, diese Qualifizierungsmaßnahme
zu absolvieren.
Da das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ mit
Ablauf dieses Jahres endet, können die bereits vorhandenen Strukturen durch die
weitere Beschäftigung der seinerzeit eingestellten Fachkraft genutzt werden, um
dieses Familienzentrum im Rahmen der plusKITA-Einrichtung anzuerkennen und
weiter zu entwickeln.
Die ebenfalls städtische Einrichtung „Unter´m Regenbogen“ wird derzeit
von 36 Kindern besucht, deren Eltern infolge ihres geringen Einkommens von der
Zahlung eines Elternbeitrages befreit sind. Hierbei handelt es sich sowohl
nominal als auch anteilig (35%) um das zweithöchste Ergebnis, so dass die
Verwaltung vorschlägt, das zweite Kontingent an diese Einrichtung zu geben.
Auswahl der Sprachfördereinrichtungen
Die Verwaltung schlägt vor, die folgenden Kriterien bei der Auswahl der
Sprachförderkitas zugrunde zu legen:
- Wie bei den plusKITA Einrichtungen die Zahl der
Kinder in der Kindertageseinrichtung, deren Eltern aufgrund des Einkommens
im Mai 2014 nach der Elternbeitragssatzung beitragsfrei gestellt sind,
- ergänzend, die Zahl der Kinder, in
deren Familien lt. KiBiz Meldebogen zum 01.03.2014, vorrangig nicht
deutsch gesprochen wird.
Die jeweiligen Listenränge werden addiert und ergeben die Rangfolge der
Zuschussnehmer an.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien, sollten die folgenden
Kindertageseinrichtungen als Sprachförderkita zunächst für 2 Jahre anerkannt
und mit jeweils 5.000 € gefördert werden:
1. Familienzentrum „Am Sonnengarten“– zusätzlich zur
plusKita
2.
Städt. Kindertageseinrichtung „Lummerland“
3.
Städt.
Kindertageseinrichtung „Rasselbande
4.
Städt. Kindertageseinrichtung „Tabaluga“
5.
Katholisches Familienzentrum „St. Nikolaus“
6.
Ev. Kindertageseinrichtung „Schatzkiste“
7.
Städt. Familienzentrum „Fronhof“
8.
Katholisches Familienzentrum „Marienheim“
9.
Ev.
Kindertageseinrichtung „Krähennest“
10. Städt. Kindertageseinrichtung „ Kunterbunt“
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Im Haushalt 2014
sind die bisherigen Zuschüsse für Sprachförderung im Kita Jahr 2013/2014 bis
zum 31.07.2014 mit 33.600 € in Produkt 060.365.010 berücksichtigt. Ab dem 01.08.2014
werden Landesmittel von rd. 42.000 € erwartet, die in gleicher Höhe verausgabt
werden.
Alternativen:
Es werden keine Alternativen aufgezeigt.