Betreff
Bestellung von Ansprechpartnern für Korruptionsprävention
Vorlage
BM/0030/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Personen als Ansprechpartner für Korruptionsprävention zu bestellen:

 

1. Frau städt. Oberrechtsrätin Baetzgen

2. Stellv. Bürgermeisterin/stellv. Bürgermeister........

 


Sachverhalt:

 

Für Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen als auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich bei Verdacht auf Korruption mit Fragen, Anregungen und Hinweisen vertrauensvoll an einen Ansprechpartner zu wenden. Hierzu sollten zwei Ansprechpartner für Korruptionsprävention benannt werden.

 

Ein Ansprechpartner soll eine Mitarbeiterin aus der Stadtverwaltung sein, ein weiterer Ansprechpartner soll diese Aufgabe außerhalb der Verwaltung ehrenamtlich wahrnehmen.

 

Für die Aufgabenwahrnehmung sollen folgende Rahmenbedingungen gelten:

 

1.    Der Ansprechperson für Korruptionsprävention aus der Verwaltung sollen folgende Aufgaben übertragen werden:

a)    Ansprechpartner für Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen als auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung auch ohne Einhaltung des Dienstweges;

b)    Beratung der Bürgermeisterin und der ehrenamtlichen Ansprechperson für Korruptionsprävention;

c)     Aufklärung der Beschäftigten (z.B. durch Informationsveranstaltungen);

d)    Mitwirkung bei der Fortbildung;

e)    Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen;

f)     Mitwirkung bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über dienst- und strafrechtliche Sanktionen (Präventionsaspekt) unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

2.    Werden der Ansprechperson Tatsachen bekannt, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen, unterrichtet sie die Bürgermeisterin und macht in diesem Zusammenhang Vorschläge zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden. Die Bürgermeisterin veranlasst die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Schritte.

3.    Der Ansprechperson dürfen keine Disziplinarbefugnisse übertragen werden; in Disziplinarverfahren wegen Korruption wird sie nicht als Ermittlungsführer tätig.

4.    Die Fachbereiche haben die Ansprechperson zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu informieren, insbesondere bei korruptionsverdächtigen Vorfällen.

5.    Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu Korruptionsprävention ist die Ansprechperson weisungsunabhängig. Sie hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Bürgermeisterin und darf wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.

6.    Die Ansprechperson hat über ihr bekannt gewordene persönliche Verhältnisse von Beschäftigten, auch nach Beendigung ihrer Amtszeit, Stillschweigen zu bewahren; dies gilt nicht gegenüber der Bürgermeisterin und der Personalverwaltung, wenn sie Tatsachen erfährt, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen. Personenbezogene Daten sind nach den Grundsätzen der Personalaktenführung zu behandeln.

7.    Für die ehrenamtliche Ansprechperson für Korruptionsprävention gelten die Punkte 1 a) und e), 2, 4 und 6 entsprechend.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, als Ansprechpartner aus der Verwaltung Frau städt. Oberrechtsrätin Baetzgen vom Bereich Service Recht zu bestellen; Frau Baetzgen ist darüber hinaus als Datenschutzbeauftragte bestellt. Als ehrenamtlicher Korruptionsbeauftragter sollte die/der stellv. Bürgermeisterin/stellv. Bürgermeister bestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

keine

 


Alternativen: