Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Personen als Vertreter der Stadt in die Schulkonferenzen zu entsenden:
Als stimmberechtigtes Mitglied:
- Bürgermeisterin Mielke-Westerlage bis zur Nachbesetzung der Beigeordneten-Stelle
Als beratende Mitglieder:
- ...
- ...
- ...
Sachverhalt:
Die Bestellung einer Schulleiterin oder eines Schulleiters erfolgt gemäß § 61 (1) SchulG durch geheime Wahl der Schulkonferenz. Zu diesem Zweck wird die jeweilige Schulkonferenz nach § 61 (2) SchulG um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen.
In der letzten Ratsperiode vertrat Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage die Stadt Meerbusch als Schulträger, beratende Mitglieder waren die Ratfrauen Kox und Niederdellmann und Ratherr Berthold.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
keine
Alternativen:
keine