Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch ermächtigt die Verwaltung mit
der Stadt Düsseldorf auf der Grundlage der unter „Sachverhalt“ aufgeführten
Eckpunkte 1 bis 10 eine Vereinbarung zum Bau und Betrieb der
Verlängerung Böhlerstraße abzuschließen
Sachverhalt:
Verwaltungsseitig war ursprünglich angedacht, im Bau- und
Umweltausschuss am 09.04.2014 den Entwurf einer mit der Stadt Düsseldorf
abgestimmten Vereinbarung zum Bau der Verlängerung Böhlerstraße einzubringen.
Da eine Stellungnahme des Ministeriums zur Frage der Ablösung
der Unterhaltungsmehrkosten des Landesbetriebes Straßen NRW für den Knotenpunkt
Neusser Straße (L 137) / verlängerte Böhlerstraße noch nicht vorliegt und mit
der Stadt Düsseldorf noch weitere Einzelheiten abzuklären sind, kann derzeit
ein ausformulierter Vereinbarungsentwurf noch nicht vorgelegt werden. Da der
nächste Bau- und Umweltausschuss aber erst für den 3. September 2014 terminiert
ist, andererseits aber keine Verzögerung in der Angelegenheit riskiert werden
soll und auch die Stadt Düsseldorf in einer Beschlussfassung ein
"wichtiges Signal nach außen im Sinne einer nahen Umsetzung" sieht,
sollte die Vereinbarung mit der Stadt Düsseldorf möglichst zeitnah
abgeschlossen werden.
In seiner Sitzung am 7.05.2014 hat der Bau- und
Umweltausschuss, nach Vortrag der Problematik durch die Verwaltung, einstimmig
die Entscheidung in den Rat der Stadt Meerbusch vertagt.
1. Art
und Umfang der Maßnahme
Art und Umfang der Baumaßnahme bestimmen sich nach den als
Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten Plänen.
2.
Gemeinschaftsmaßnahme
Die Maßnahme wird von der Stadt Düsseldorf als
Gemeinschaftsmaßnahme federführend durchgeführt. Die Stadt Meerbusch wird in
die Planung und die Bauabwicklung eingebunden.
3.
Kosten
Zu den Kosten gehören die Grunderwerbskosten, sämtliche
Baukosten einschließlich der Kosten für die Anlage der Ausgleichsflächen, die
Kosten für die Verlegung von Versorgungsleitungen, die Kosten für die
erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung sowie, sofern vom Landesbetrieb
Straßen NRW unabdingbar gefordert, die Kosten für die Ablösung der Anbindung
der verlängerten Böhlerstraße an die Neusser Straße (L 137). Nach derzeitigem
Sachstand belaufen sich die Kosten auf ca. 4,7 Mio. €.
4.
Kostenteilung
Die Kosten für alle Maßnahmen nach 3. werden hälftig zwischen
der Stadt Düsseldorf und der Stadt Meerbusch geteilt. Bisher angefallene
externe Planungskosten ( ca. 382.000 €) werden gleichfalls hälftig von
der Stadt Düsseldorf und der Stadt Meerbusch getragen. Verwaltungskosten werden
gegenseitig nicht berechnet. Für die Übernahme der Baulast werden gegenseitig
keine Kosten geltend gemacht.
5.
Straßenbaulast und Unterhaltung
Nach mängelfreier Abnahme der Baumaßnahme geht die Bau- und
Unterhaltungslast entsprechend den Darstellungen in Anlage 1 und Anlage 2 auf
die jeweiligen Baulastträger, unabhängig von der tatsächlich durch das Bauwerk
laufenden Stadtgrenze, über (siehe Anlage 4 und Anlage 5).
Die Lichtzeichenanlage im Bereich Neusser Straße (L 137) /
verlängerte Böhlerstraße und die Lichtzeichenanlage Böhlerstraße / Düsseldorfer
Straße (L 392) / Krefelder Straße (L 392) werden von der Stadt Düsseldorf
betrieben und unterhalten.
Die Straßenbeleuchtungsanlage auf der Düsseldorfer Straße bis
zum Knotenpunkt Böhlerstraße / Düsseldorfer Straße (L 392) / Krefelder Straße
(L 392), auf der Böhlerstraße im Abschnitt von v.g. Knotenpunkt in Richtung
Böhlerwerk sowie auf der Neusser Straße ( L 137) von Ausbauende bis zur
Stadtgrenze wird von der Stadt Meerbusch betrieben und unterhalten.
Die Beleuchtungsanlagen in den vorstehend nicht aufgeführten
Abschnitten der Baumaßnahme werden von der Stadt Düsseldorf betrieben und unterhalten.
6.
Straßenreinigung und Winterdienst
Für die Straßenreinigung und Winterdienst ist der jeweilige
Baulastträger zuständig.
7.
Verkehrsrechtliche Anordnung gem. StVO
Sofern bei verkehrsrechtlichen Anordnungen gem. StVO
Straßenflächen betroffen sind, die nicht ausschließlich auf dem eigenen
Stadtgebiet liegen, wird eine gemeinsame Anordnung der beiden beteiligten
Straßenverkehrsbehörden erstellt.
8.
Widmung
Die Widmung der Baumaßnahme erfolgt in einem gemeinsamen
Verwaltungsakt.
9.
Baubeginn
Mit der Baumaßnahme soll im Jahre 2015 begonnen werden.
10.
Rechtsform der Vereinbarung
Die Prüfung, ob wegen der gemeinsamen Aufgabenerledigung z.B.
bei der Anordnung von Verkehrszeichen, eine Verwaltungsvereinbarung nicht
ausreichend ist und stattdessen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach
dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit geschlossen werden muss, ist noch
nicht abgeschlossen. Für den Fall, dass dieses erforderlich wird, würde die
Verwaltung gegenüber der Stadt Düsseldorf eine Absichtserklärung mit den o.g.
Eckpunkten abgeben und die formale Beschlussfassung hierüber in einer späteren
Ausschuss- bzw. Ratssitzung nachholen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Baukostenanteil ca. 2,350 Mio. €
Planungskostenanteil ca. 0,191 Mio. €
Summe ca. 2,541 Mio. €
Da
im Haushaltsplan 2014 nur Mittel in Höhe von 2,200 Mio. € veranschlagt sind,
müssen durch den Rat für die Folgejahre noch Mittel in Höhe von 0,341 Mio. €
bereit gestellt und die Verpflichtungsermächtigung 2014 um 0,841 Mio. € erhöht
werden. Siehe hierzu auch TOP 14 der Sitzung des Rates am 1.05.2014.
Der städt. Haushalt wird überschlägig
zukünftig durch Zins und Tilgung für die zu übernehmenden Kostenanteile mit ca.
18.800 €/a für 30 Jahre belastet.
Da im Zuge der Baumaßnahme ca. 1.600 m²
Verkehrsfläche der vorhandenen Böhlerstraße (ca. 32 Jahre alt) entfallen und
durch ca. 2.300 m² neue Verkehrsfläche ersetzt werden, tritt im ersten
Schritt rechnerisch eine Reduzierung der
Straßenunterhaltungskosten ein.
Im Zuge der Veränderung der
Straßenbeleuchtung können 4 Leuchten (Baujahr 1982) im Altbestand zurückgebaut
werden; 7 neue Leuchten sind zu installieren (mittlere Stromkosten in 2013 für
diesen erforderlichen Leuchtentyp ca. 120 €/a+Leuchte).
Alternativen:
keine sachgerechten erkennbar