Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Mitglieder in die Gremien der Wassernetz Osterath GmbH zu entsenden:
Aufsichtsrat
1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage
2. ...
3. ...
4. ...
5. ...
6. ...
Gesellschafterversammlung
1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage; Vertreter: ...
2. ...; Vertreter: ...
3. ...; Vertreter: ...
4. ...; Vertreter: ...
5. ...; Vertreter: ...
6. ...; Vertreter: ...
Sachverhalt:
Die Stadt ist alleiniger Gesellschafter der Wassernetz Osterath GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Wasserversorgung im Bereich Meerbusch-Osterath sowie angrenzender Gebiete.
Die Organe der Gesellschaft sind nach § 4 des Gesellschaftsvertrags die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.
Geschäftsführung
Nach § 5 des Gesellschaftervertrags hat die Gesellschaft einen
Geschäftsführer, die durch dir Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen
wird. Der Aufsichtsrat ist zuständig für die Anstellungsverträge mit dem
Geschäftsführer.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach § 6 aus sechs Mitgliedern, von denen ein Mitglied der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Meerbusch ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Dauer einer Wahlperiode des Rates benannt. Das Aufsichtsratsmandat ist höchstpersönlich wahrzunehmen, eine Vertretung ist nicht möglich.
Die Aufgaben des Aufsichtsrats umfassen insbesondere die Beratung und Überwachung der Geschäftsführung, die Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten gemäß des in § 8 (3) der Gesellschafterversammlung verankerten Katalogs und die Vorschläge an die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung sowie die Genehmigung des Wirtschafts- und des Finanzplans.
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat wählt gemäß § 6 (3) aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung hat zwar keine im Gesellschaftsvertrag festgelegte Mitgliederzahl, ihr sollten jedoch analog zur Regelung bei der WBM ebenfalls sechs Mitglieder angehören.
Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung umfassen insbesondere die
Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung, die Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und die Genehmigung des
Wirtschafts- und des Finanzplans..
Um die Überwachungsfunktionen der unterschiedlichen Gremien sicherstellen zu können, müssen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung unterschiedlich besetzt sein. Personenidentität ist lediglich beim Vorsitzenden durch die Vorgaben des Gesellschaftervertrag unvermeidlich
Vorsitzender der Gesellschafterversammlung
Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt nach § 9 (5) der
Vorsitzende des Aufsichtsrates.
Soweit sich der Rat nicht auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag verständigt, erfolgt die Verteilung nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl wie folgt:
CDU: 2
Vertreter
SPD: 1
Vertreter
FDP: 1
Vertreter
Bündnis 90/Die Grünen: 1
Vertreter
Die Bürgermeisterin bzw. ein von ihr zu benennender Bediensteter ist
Kraft Gesetzes in den Aufsichtsrat zu entsenden.
In der vergangenen Ratsperiode waren zuletzt entsandt:
Für den Aufsichtsrat:
Bürgermeister Spindler
Ratherr Damblon (CDU)
Ratsherr Jung (CDU)
Ratsherr Dr. Schmidt-Menschner (FDP)
Ratsherr Jüngerkes (SPD)
Ratherr Peters (Bündnis 90/Die Grünen)
Für die Gesellschafterversammlung:
Bürgermeister Spindler; Vertreter technischer Beigeordneter Dr. Gérard
Ratherr Becker (CDU); Vertreter Ratsherr Radmacher (CDU)
Ratsfrau Schoppe (CDU); Vertreterin Ratsfrau Steinforth (CDU)
Ratsherr Schleifer
(FDP); Vertreter Ratsherr Gabernig (FDP)
Ratsherr Eimer
(SPD); Vertreter Ratsherr Schoenauer
Ratsherr Fliege
(Bündnis 90/Die Grünen); Vertreterin Ratsfrau Dr. Schomberg (Bündnis 90/Die Grünen)
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
keine
Alternativen:
keine