Betreff
Wahl von Vertretern in den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Wassernetz Osterath GmbH (wno)
Vorlage
BM/0002/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Mitglieder in die Gremien der Wassernetz Osterath GmbH zu entsenden:

 

Aufsichtsrat

1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage

2. ...

3. ...

4. ...

5. ...

6. ...

 

Gesellschafterversammlung

1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage; Vertreter: ...

2. ...; Vertreter: ...

3. ...; Vertreter: ...

4. ...; Vertreter: ...

5. ...; Vertreter: ...

6. ...; Vertreter: ...

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt ist alleiniger Gesellschafter der Wassernetz Osterath GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Wasserversorgung im Bereich Meerbusch-Osterath sowie angrenzender Gebiete.

 

Die Organe der Gesellschaft sind nach § 4 des Gesellschaftsvertrags die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.

Geschäftsführung

Nach § 5 des Gesellschaftervertrags hat die Gesellschaft einen Geschäftsführer, die durch dir Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen wird. Der Aufsichtsrat ist zuständig für die Anstellungsverträge mit dem Geschäftsführer.

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht nach § 6 aus sechs Mitgliedern, von denen ein Mitglied der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Meerbusch ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Dauer einer Wahlperiode des Rates benannt. Das Aufsichtsratsmandat ist höchstpersönlich wahrzunehmen, eine Vertretung ist nicht möglich.

 

Die Aufgaben des Aufsichtsrats umfassen insbesondere die Beratung und Überwachung der Geschäftsführung, die Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten gemäß des in § 8 (3) der Gesellschafterversammlung verankerten Katalogs und die Vorschläge an die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung sowie die Genehmigung des Wirtschafts- und des Finanzplans.

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat wählt gemäß § 6 (3) aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

 

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung hat zwar keine im Gesellschaftsvertrag festgelegte Mitgliederzahl, ihr sollten jedoch analog zur Regelung bei der WBM ebenfalls sechs Mitglieder angehören.

 

Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung umfassen insbesondere die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und die Genehmigung des Wirtschafts- und des Finanzplans..

 

Um die Überwachungsfunktionen der unterschiedlichen Gremien sicherstellen zu können, müssen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung unterschiedlich besetzt sein. Personenidentität ist lediglich beim Vorsitzenden durch die Vorgaben des Gesellschaftervertrag unvermeidlich

 

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung

Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt nach § 9 (5) der Vorsitzende des Aufsichtsrates.

 

 

Soweit sich der Rat nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag verständigt, erfolgt die Verteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl wie folgt:

 

CDU:                                       2 Vertreter

SPD:                                        1 Vertreter

FDP:                                        1 Vertreter

Bündnis 90/Die Grünen:          1 Vertreter

 

Die Bürgermeisterin bzw. ein von ihr zu benennender Bediensteter ist Kraft Gesetzes in den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

 

In der vergangenen Ratsperiode waren zuletzt entsandt:

 

Für den Aufsichtsrat:

Bürgermeister Spindler

Ratherr Damblon (CDU)

Ratsherr Jung (CDU)

Ratsherr Dr. Schmidt-Menschner (FDP)

Ratsherr Jüngerkes (SPD)

Ratherr Peters (Bündnis 90/Die Grünen)

 

 

Für die Gesellschafterversammlung:

Bürgermeister Spindler; Vertreter technischer Beigeordneter Dr. Gérard

Ratherr Becker (CDU); Vertreter Ratsherr Radmacher (CDU)

Ratsfrau Schoppe (CDU); Vertreterin Ratsfrau Steinforth (CDU)

Ratsherr Schleifer (FDP); Vertreter Ratsherr Gabernig (FDP)

Ratsherr Eimer (SPD); Vertreter Ratsherr Schoenauer

Ratsherr Fliege (Bündnis 90/Die Grünen); Vertreterin Ratsfrau Dr. Schomberg (Bündnis 90/Die Grünen)

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

keine

 


Alternativen:

keine