Bestellung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Mitglieder in die Gremien der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH zu entsenden:
Aufsichtsrat:
1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage
2. ...
3. ...
4. ...
5. ...
6. ...
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
1. ...
Gesellschafterversammlung:
1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, Vertreter: ...
2. ..., Vertreter: ...
3. ..., Vertreter: ...
4. ..., Vertreter: ...
5. ..., Vertreter: ...
6. ..., Vertreter: ...
Sachverhalt:
An den Wirtschaftsbetrieben Meerbusch GmbH (WBM) ist die Stadt mit 60%
beteiligt. Weiterer Gesellschafter ist die Rhenag mit einer Beteiligung von
40%. Nach § 2 des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens die
öffentliche Versorgung mit Gas, Wasser und Strom sowie die Betriebsführung für
Einrichtungen der Stadt Meerbusch.
Organe der Gesellschaft sind nach § 5 des Gesellschaftsvertrags die
Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung haben jeweils 10 Mitglieder.
Geschäftsführung
Nach § 8 des Gesellschaftervertrags hat die Gesellschaft einen oder
mehrere Geschäftsführer, die durch den Aufsichtsrat bestellt, abberufen und
angestellt werden.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus
10 Mitgliedern, von denen die Stadt Meerbusch entsprechend der von ihr an der
Gesellschaft gehaltenen Anteile sechs Vertreter entsendet. Die Mitglieder des
Aufsichtsrates werden für die Dauer einer Wahlperiode des Rates benannt. Das
Aufsichtsratsmandat ist höchstpersönlich wahrzunehmen, eine Vertretung ist
nicht möglich.
Die Aufgaben des Aufsichtsrates umfassen insbesondere die Überwachung
der Tätigkeit der Geschäftsführung, die Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten
gemäß des im Gesellschaftervertrags verankerten Katalogs und die Vorbereitung
der Gesellschafterversammlung inklusive der Unterbreitung von
Beschlussempfehlungen.
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Gemäß § 10 Abs. 1 wird der Vorsitzende des Aufsichtsrates von der Stadt
Meerbusch entsandt, den stellvertretenden Vorsitzenden stellt die rhenag.
Gesellschafterversammlung
Gemäß § 12 Abs. 2 die Gesellschafterversammlung entsendet die Stadt
Meerbusch ebenfalls sechs Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.
Bevollmächtigungen (Bestellung von Vertretern) sind zulässig. Die Stimmen eines
Gesellschafters können unabhängig von der Anzahl der Mitglieder nur einheitlich
abgegeben werden.
Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung umfassen insbesondere die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, die Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und Entscheidungen über wesentliche
Sachverhalte wie Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen.
Um die Überwachungsfunktionen der unterschiedlichen Gremien sicherstellen
zu können, müssen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung unterschiedlich
besetzt sein. Personenidentität ist lediglich beim Vorsitzenden durch die
Vorgaben des Gesellschaftervertrag unvermeidlich.
Vorsitzender der Gesellschafterversammlung
Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt nach § 12 Abs. 5 der
Vorsitzende des Aufsichtsrates.
Soweit sich der Rat nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
verständigt, erfolgt die Verteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl wie
folgt:
CDU: 2
Vertreter
SPD: 1
Vertreter
FDP: 1
Vertreter
Bündnis 90/Die Grünen: 1
Vertreter
Die Bürgermeisterin bzw. ein von ihr zu benennender Bediensteter ist
Kraft Gesetzes in den Aufsichtsrat zu entsenden.
In der vergangenen Ratsperiode waren zuletzt entsandt:
Für den Aufsichtsrat:
Bürgermeister Spindler
Ratherr Damblon (CDU)
Ratsherr Jung (CDU)
Ratsherr Dr. Schmidt-Menschner (FDP)
Ratsherr Jüngerkes (SPD)
Ratherr Peters (Bündnis 90/Die Grünen)
Als Vorsitzender:
Bürgermeister Spindler
Für die Gesellschafterversammlung:
Bürgermeister Spindler; Vertreter technischer Beigeordneter Dr. Gérard
Ratherr Becker (CDU); Vertreter Ratsherr Radmacher (CDU)
Ratsfrau Schoppe (CDU); Vertreterin Ratsfrau Steinforth (CDU)
Ratsherr Schleifer
(FDP); Vertreter Ratsherr Gabernig (FDP)
Ratsherr Eimer
(SPD); Vertreter Ratsherr Schoenauer
Ratsherr Fliege
(Bündnis 90/Die Grünen); Vertreterin Ratsfrau Dr. Schomberg (Bündnis 90/Die
Grünen)
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
keine
Alternativen:
keine