Betreff
Wahl von Vertretern in den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH (WBM),
Bestellung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
Vorlage
BM/0001/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Mitglieder in die Gremien der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH zu entsenden:

 

Aufsichtsrat:

1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage

2. ...

3. ...

4. ...

5. ...

6. ...

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

1. ...

 

 

Gesellschafterversammlung:

1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, Vertreter: ...

2. ..., Vertreter: ...

3. ..., Vertreter: ...

4. ..., Vertreter: ...

5. ..., Vertreter: ...

6. ..., Vertreter: ...

 

 


 

 

Sachverhalt:

 

An den Wirtschaftsbetrieben Meerbusch GmbH (WBM) ist die Stadt mit 60% beteiligt. Weiterer Gesellschafter ist die Rhenag mit einer Beteiligung von 40%. Nach § 2 des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens die öffentliche Versorgung mit Gas, Wasser und Strom sowie die Betriebsführung für Einrichtungen der Stadt Meerbusch.

 

Organe der Gesellschaft sind nach § 5 des Gesellschaftsvertrags die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung haben jeweils 10 Mitglieder.

 

Geschäftsführung

Nach § 8 des Gesellschaftervertrags hat die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch den Aufsichtsrat bestellt, abberufen und angestellt werden.

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 10 Mitgliedern, von denen die Stadt Meerbusch entsprechend der von ihr an der Gesellschaft gehaltenen Anteile sechs Vertreter entsendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Dauer einer Wahlperiode des Rates benannt. Das Aufsichtsratsmandat ist höchstpersönlich wahrzunehmen, eine Vertretung ist nicht möglich.

 

Die Aufgaben des Aufsichtsrates umfassen insbesondere die Überwachung der Tätigkeit der Geschäftsführung, die Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten gemäß des im Gesellschaftervertrags verankerten Katalogs und die Vorbereitung der Gesellschafterversammlung inklusive der Unterbreitung von Beschlussempfehlungen.

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Gemäß § 10 Abs. 1 wird der Vorsitzende des Aufsichtsrates von der Stadt Meerbusch entsandt, den stellvertretenden Vorsitzenden stellt die rhenag.

 

Gesellschafterversammlung

Gemäß § 12 Abs. 2 die Gesellschafterversammlung entsendet die Stadt Meerbusch ebenfalls sechs Mitglieder in die Gesellschafterversammlung. Bevollmächtigungen (Bestellung von Vertretern) sind zulässig. Die Stimmen eines Gesellschafters können unabhängig von der Anzahl der Mitglieder nur einheitlich abgegeben werden.

 

Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung umfassen insbesondere die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und Entscheidungen über wesentliche Sachverhalte wie Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen.

 

Um die Überwachungsfunktionen der unterschiedlichen Gremien sicherstellen zu können, müssen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung unterschiedlich besetzt sein. Personenidentität ist lediglich beim Vorsitzenden durch die Vorgaben des Gesellschaftervertrag unvermeidlich.

 

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung

Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt nach § 12 Abs. 5 der Vorsitzende des Aufsichtsrates.

 

Soweit sich der Rat nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag verständigt, erfolgt die Verteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl wie folgt:

 

 

 

CDU:                                       2 Vertreter

SPD:                                        1 Vertreter

FDP:                                        1 Vertreter

Bündnis 90/Die Grünen:          1 Vertreter

 

Die Bürgermeisterin bzw. ein von ihr zu benennender Bediensteter ist Kraft Gesetzes in den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

 

In der vergangenen Ratsperiode waren zuletzt entsandt:

 

Für den Aufsichtsrat:

Bürgermeister Spindler

Ratherr Damblon (CDU)

Ratsherr Jung (CDU)

Ratsherr Dr. Schmidt-Menschner (FDP)

Ratsherr Jüngerkes (SPD)

Ratherr Peters (Bündnis 90/Die Grünen)

 

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Spindler

 

Für die Gesellschafterversammlung:

Bürgermeister Spindler; Vertreter technischer Beigeordneter Dr. Gérard

Ratherr Becker (CDU); Vertreter Ratsherr Radmacher (CDU)

Ratsfrau Schoppe (CDU); Vertreterin Ratsfrau Steinforth (CDU)

Ratsherr Schleifer (FDP); Vertreter Ratsherr Gabernig (FDP)

Ratsherr Eimer (SPD); Vertreter Ratsherr Schoenauer

Ratsherr Fliege (Bündnis 90/Die Grünen); Vertreterin Ratsfrau Dr. Schomberg (Bündnis 90/Die Grünen)

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

keine

 


Alternativen:

keine