Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Personen in die Gremien des Flughafens zu entsenden:
Fluglärmkommission:
- Bürgermeisterin Mielke-Westerlage;
Vertreter: Verwaltungsangestellter Bechert
Flughafenbeirat:
- Bürgermeisterin Mielke-Westerlage;
- Verwaltungsangestellter Bechert
Sachverhalt:
Gemäß § 32 b) des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) wird für jeden Verkehrsflughafen, für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet, die die Genehmigungsbehörden über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm berät.
Die Kommission besteht aus maximal 15 Mitgliedern. Die Mitglieder werden nach § 32 (5) LuftVG von der Genehmigungsbehörde, im vorliegenden Fall also vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, in die Kommission berufen. Bislang war der Bürgermeister als Mitglied und der Leitende Rechtsdirektor als Stellvertreter benannt.
Der Flughafenbeirat beruht auf einem Vergleich, den das damalige Amt Angerland in einem Rechtsstreit über den Ausbau des Flughafens Düsseldorf–Lohausen gegen den Verkehrsminister des Landes NRW am 13. Mai 1965 vor dem OVG Münster geschlossen hat.
Der Beirat soll die gutnachbarlichen Beziehungen zu den Anliegergemeinden fördern und die Einhaltung des Vergleichs überwachen. Der Beirat tagt zweimal jährlich.
Die Stadt Meerbusch ist mit zwei Mitgliedern im Flughafenbeirat vertreten.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
keine
Alternativen:
keine