Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, in die Verbandsversammlung der ITK Rheinland folgende Mitglieder zu entsenden:
- Bürgermeisterin Mielke-Westerlage; Vertreter: Städt. Verwaltungsdirektor Wirtz
- ...; Vertreter ...
Sachverhalt:
Die Stadt Meerbusch ist neben der Stadt Düsseldorf, dem Rhein-Kreis Neuss und allen übrigen Städten und Gemeinden des Kreises Mitglied des Zweckverbandes der IT-Kooperation Rheinland (kurz ITK). Der Zweckverband führte bis zum 31.12.2007 den Namen Kommunale Datenverarbeitungszentrale Neuss (KDVZ). Zum 01.01.2008 ist die Landeshauptstadt Düsseldorf in den Zweckverband eingetreten und zeitgleich die Umbenennung in IT-Kooperation Rheinland erfolgt.
Der Zweckverband hat die Aufgabe, die kommunale Datenverarbeitungszentrale für die Mitglieder zu betreiben und technikunterstützte Informationsverarbeitung (TUIV) im Sinne eines Beratungs-,
Organisations-, Software-, Qualifizierungs- und Produktverbundes seine Verbandsmitglieder
bereitzustellen.
Seine Organe sind der Verbandsvorsteher, der Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung.
Verwaltungsrat
Laut § 6 (1) der Verbandssatzung bilden die Hauptverwaltungsbeamten den Verwaltungsrat. Sie dürfen sich vertreten lassen.
Verbandsversammlung
Die Vertretung in der Verbandsversammlung erfolgt gemäß § 4 (2) der Satzung entsprechend der Inanspruchnahme der ITK. Nachdem die Landeshauptstadt Düsseldorf dem Zweckverband beigetreten war, wurde die Stimmenzahl für bis zum Ende der abgelaufenen Sitzungsperiode auf 106 angehoben. Mit der jetzt beginnenden Sitzungsperiode ist die Stimmenzahl auf 50 festgelegt, auf die Stadt Meerbusch entfallen davon 2 Stimmen. Gemäß § 5 (1) der Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied höchstens so viele Mitglieder in die Verbandsversammlung, wie es Stimmen hat. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu bestellen.
Die bisherigen vier Mitglieder der Zweckverbandsversammlung waren:
1. Bürgermeister Spindler; Vertreterin: Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage
2. Ratsherr van Vreden; Vertreter: Ratsherr Damblon
3. Ratsherr Burkhardt; Vertreter: Ratsherr Rettig
4. Ratsherr Grund; Vertreterin: Ratsfrau Niegeloh
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
keine
Alternativen:
keine