Betreff
Wahl von Vertretern in die Mitgliederversammlung und Arbeitsgemeinschaften des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
BM/0010/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Vertreter in die Mitgliederversammlung und die Arbeitsgemeinschaften des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zu entsenden:

 

1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage; Vertreter: Technischer Beigeordneter Dr. Gérard

2. NN; Vertreter: VA Annacker

3. ...; Vertreter: ...

4. ...; Vertreter: ...

5. ...; Vertreter: ...

6. ...; Vertreter: ...

7. ...; Vertreter: ...

8. ...; Vertreter: ...

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 (2) der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes kann die Stadt Meerbusch acht Vertreter in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes entsenden. Eine Stimmübertragung ist nach § 8 (5) nur auf den jeweiligen Stellvertreter möglich.

 

Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die benannten Mitglieder bzw. deren Vertreter auch in die Sitzungen der in § 17 der Satzung genannten Arbeitsgemeinschaften (Arbeitskreis Mittelstadt, Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf) zu entsenden.

 

In der vergangenen Wahlperiode waren folgende Mitglieder benannt:

1. Bürgermeister Spindler; Vertreter: Technischer Beigeordneter Dr. Gérard

2. Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage; Vertreter VA Annacker

3. Ratsfrau Kox; Vertreterin Ratsfrau Pricken

4. Ratsfrau Herrmanns; Vertreterin Ratsfrau Steinforth

5. Ratsfrau Büchner; Vertreter N.N.

6. Ratsherr Schleifer; Vertreter Dr. Schmidt-Menschner

7. Ratsherr Jüngerkes; Vertreterin Ratsfrau Niederdellmann

8. Ratsherr Marco Becker; Vertreter Ratsherr Peters

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

keine

 


Alternativen:

keine