Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Vertreter in die Mitgliederversammlung und die Arbeitsgemeinschaften des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zu entsenden:
1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage; Vertreter: Technischer Beigeordneter Dr. Gérard
2. NN; Vertreter: VA Annacker
3. ...; Vertreter: ...
4. ...; Vertreter: ...
5. ...; Vertreter: ...
6. ...; Vertreter: ...
7. ...; Vertreter: ...
8. ...; Vertreter: ...
Sachverhalt:
Gemäß § 8 (2) der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes kann die Stadt Meerbusch acht Vertreter in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes entsenden. Eine Stimmübertragung ist nach § 8 (5) nur auf den jeweiligen Stellvertreter möglich.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die benannten Mitglieder bzw. deren Vertreter auch in die Sitzungen der in § 17 der Satzung genannten Arbeitsgemeinschaften (Arbeitskreis Mittelstadt, Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf) zu entsenden.
In der vergangenen Wahlperiode waren folgende Mitglieder benannt:
1. Bürgermeister Spindler; Vertreter: Technischer Beigeordneter Dr. Gérard
2. Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage; Vertreter VA Annacker
3. Ratsfrau Kox; Vertreterin Ratsfrau Pricken
4. Ratsfrau Herrmanns; Vertreterin Ratsfrau Steinforth
5. Ratsfrau Büchner; Vertreter N.N.
6. Ratsherr Schleifer; Vertreter Dr. Schmidt-Menschner
7. Ratsherr Jüngerkes; Vertreterin Ratsfrau Niederdellmann
8. Ratsherr Marco Becker; Vertreter Ratsherr Peters
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
keine
Alternativen:
keine