Betreff
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
SFI/798/2014
Aktenzeichen
08.20.05
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt gem. § 85 Abs. 1 i.V.m. § 83 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO NRW der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 841.000 € bei dem Produkt 120 541 010 Straßen, Wege, Plätze (PSP-Element 7.120 011 32.740.001 / 7817 0000 – Verlängerung Böhlerstraße – Investitionskostenzuschuss) zu.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 22. April 2014 beantragte der Fachbereich 5 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 841.000,- € für die Maßnahme „Verlängerung Böhlerstraße (von Düsseldorfer Straße bis Neusser Straße)“. Die Verlängerung der Böhlerstraße mit Anbindung an die A 52 zur Erschließung des B-Plangebietes 228 (Seepark Böhler) und Entlastung insbesondere der Marienburger Straße ist bereits seit einigen Jahren im Haushalt veranschlagt.

Die Maßnahme wird von der Stadt Düsseldorf als Gemeinschaftsaufgabe federführend durchgeführt. Die Stadt Meerbusch ist in die Planung und Vorabwicklung eingebunden. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung 2014 und nach damaligem Sach- und Kenntnisstand betrug der städt. Kostenanteil rd. 2,2 Mio. €.

 

Die Abstimmungsarbeiten mit der Stadt Düsseldorf sind nunmehr soweit gediehen, dass die erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Düsseldorf abgeschlossen werden kann. Mit Beratungsvorlage zum Bau- und Umweltausschuss am 07.05.2014 (Drucksache FB5/796/2014) soll der Bau- und Umweltausschuss vorbehaltlich der Entscheidung des Rates die Verwaltung ermächtigen, die Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Düsseldorf abzuschließen. Nach überarbeiteter aktueller Kostenschätzungen beträgt der Meerbuscher Kostenanteil nunmehr ca. 2.541.000,- €.

 

Die Baumaßnahme ist im Haushalt 2014 wie folgt finanziert: 200.000,- € Ermächtigungsübertragung 2013/14, 10.000,- € Ansatz 2014 plus 1.490.000,- € Verpflichtungsermächtigung (Gesamt = 1.700.000 €). Darüber hinaus sind für spätere Jahre weitere 500.000 € veranschlagt.

Aus technischen Gründen ist die ursprünglich im Haushalt 2014 angemeldete Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.995.000,- € tatsächlich nur mit 1.495.000,- € im Haushalt 2014 veranschlagt worden. Um die Verwaltungsvereinbarung abschließen zu können, müssen die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 841.000 € als überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt werden. Mit der Baumaßnahme soll im Jahre 2015 begonnen werden. Um die Umsetzung der Baumaßnahme nicht zu verzögern und um ein „wichtiges Signal nach außen im Sinne einer zeitnahen Umsetzung zu setzen“, ist der zügige Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwingend erforderlich. Die Deckung erfolgt durch die Bereitstellung der VE aus der Maßnahme 7.120 012 13.740.001 / 7811 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath). Nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand wird hier in 2014 keine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen und die VE wird im Haushalt 2015 neu veranschlagt.

 

Gemäß § 9 Nr. 4.2 der Haushaltssatzung entscheidet der Kämmerer über außer- und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis 250.000 €, sofern in den Jahren, zu deren Lasten die Verpflichtungsermächtigung erteilt wird, keine Auszahlungen in mindestens gleicher Höhe in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten sind. Zur mittelfristigen Finanzplanung gehören gemäß § 84 GO NRW neben dem laufenden Haushaltsjahr sowie dem Planjahr die drei auf das Planjahr folgenden Jahre. Für den Haushalt 2014 endet die mittelfristige Finanzplanung daher mit dem Jahr 2017. In diesem Planungszeitraum sind die nunmehr benötigten Mittel nicht vorgesehen. Aus diesem Grund wird der Antrag auf überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung dem Rat zur Zustimmung vorgelegt .

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der Wert der Verpflichtungsermächtigung erhöht sich bei der Maßnahme zwar um 841.000,- €, die Deckung ist jedoch durch die derzeit nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme Bahnhof Osterath gewährleistet, so dass der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.

Die tatsächlichen Auszahlungen auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung erhöhen sich in den Folgejahren nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand um 341.000,- € und müssen im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2015 berücksichtigt werden.

 


Alternativen:

 

keine sachgerechten