Betreff
Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Meerbusch am 25. Mai 2014
Vorlage
FB1/790/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss beschließt, die als Anlage 4 beigefügten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und die Wahl der Vertretung der Stadt Meerbusch zuzulassen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Bekanntmachung vom 6. Dezember 2013 wurde zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Bis zum 48. Tag vor der Wahl – das war der 07. April 2014 – konnten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/des Bürgermeisterin und für die Wahl der Vertretung der Stadt Meerbusch eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge werden erst dann verbindlich, wenn der Wahlausschuss diese bis zum spätestens 39. Tag – das ist der 16. April 2014 - zugelassen hat. Hierzu werden dem Ausschuss alle, auch offensichtlich ungültige Wahlvorschläge vorgelegt. Die Wahlvorschläge sind in den Anlagen 1 (Bürgermeister/in), 2 (Direktkandidaten) und 3 (Reservelisten) zusammengefasst.

 

Die Wahlvorschläge wurden sofort nach Eingang geprüft, die Vertrauenspersonen wurden aufgefordert, Mängel rechtzeitig bis zum Ende der Einreichungsfrist bzw. bis zur Zulassungsentscheidung zu beseitigen. Soweit dies geschehen ist, wurden die Vorschläge entsprechend bereinigt, die Bereinigung ist in den Anlagen 1 bis 3 bereits berücksichtigt.

 

Nach der Vorprüfung durch den Wahlleiter prüft der Wahlausschuss die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge. Die Prüfung erstreckt sich im Besonderen auf folgende Punkte:

 

  • Bezeichnung der Parteien und deren Kurzbezeichnung,
  • die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber anhand der Niederschrift der Versammlung,
  • die Unterzeichnung der Wahlvorschläge, die Zustimmungserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, Bescheinigungen der Wählbarkeit,
  • bei dem Einzelbewerber für das Amt des Bürgermeisters die Zahl der gültigen Unterstützungsunterschriften.

 

Bei folgenden Wahlvorschlägen konnten festgestellte Mängel nicht rechtzeitig behoben werden:

 

Gospos, Philipp (Reserveliste CDU, Platz 39):

Nicht in Meerbusch wohnhaft, Zustimmungserklärung fehlt.

 

Brandt, Helmut (Reserveliste SPD, Platz 29):

Nicht in Meerbusch wohnhaft.

 

Parakkamannil, Mary Ann (Reserveliste SPD, Platz 11):

Zustimmungserklärung fehlt.

 

Hansen, Astrid (Reserveliste GRÜNE, Platz 11):

Zustimmungserklärung fehlt.

 

Shroeter, Carl (Reserveliste ZENTRUM, Platz 10):

Besitzt nicht die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft.

 

Diese Wahlvorschläge können nicht zugelassen werden und sind daher zurückzuweisen. Die Namen der Bewerber sind aus den Reservelisten zu streichen (§ 18 Absatz 2 Satz 2 KWahlG).

 

Nach Streichung verbleiben die in Anlage 4 ausführlich dargestellten Wahlvorschläge, welche die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung geforderten Voraussetzungen erfüllen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Keine.

 


Alternativen: