Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses die III. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 11. April 1997.
Sachverhalt:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend der Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW die städtische Hundesteuersatzung dahingehend zu ändern, dass für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag eine unbefristete Steuerbefreiung gewährt wird.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Änderung
der Hundsteuersatzung entstehen entsprechende Mindereinnahmen in nicht zu
beziffernder Höhe.