Betreff
III. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Meerbusch vom 11. April 1997
Vorlage
SFI/787/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses die III. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 11. April 1997.

 


Sachverhalt:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend der Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW die städtische Hundesteuersatzung dahingehend zu ändern, dass für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag eine unbefristete Steuerbefreiung gewährt wird.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Änderung der Hundsteuersatzung entstehen entsprechende Mindereinnahmen in nicht zu beziffernder Höhe.