Betreff
Wahl der Ratsmitglieder in den Integrationsrat
Vorlage
ZD/0018/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt bestellt folgende Mitglieder in den Integrationsrat:

 

  1. ...; Stellvertreter: ...
  2. ...; Stellvertreter: ...
  3. ...; Stellvertreter: ...
  4. ...; Stellvertreter: ...

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Festlegung des Rates in § 9 der Hauptsatzung besteht der Integrationsrat aus 15 Mitgliedern, von denen zehn direkt gewählt sein sollen und fünf weitere Mitglieder gemäß § 27 (2) GO NW durch den Rat aus seiner Mitte bestellt werden. Die Bestellung von Stellvertretern ist zulässig.

 

Am 25. Mai 2014 fanden die Wahlen zum Integrationsrat der Stadt Meerbusch statt, bei denen lediglich sieben Kandidaten in den Integrationsrat gewählt wurden. Um dem Gedanken der Zusammensetzung aus 2/3 gewählten und 1/3 durch den Rat bestellten Mitgliedern, die sich auch in der Praxis bewährt hat, Rechnung zu tragen, wird dem Rat empfohlen, vier Mitglieder in den Integrationsrat zu entsenden.