Betreff
Wahl der Ratsmitglieder in den Umlegungsausschuss
Vorlage
ZD/0019/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt wählt folgende Ratsmitglieder in den Umlegungsausschuss:

 

1. Ratsfrau/Ratsherrn ........ / Stellvertreter/in: Ratsfrau/Ratsherrn .....

2. Ratsfrau/Ratsherrn ........ / Stellvertreter/in: Ratsfrau/Ratsherrn .....


Sachverhalt:

 

Der Umlegungsausschuss wird nach § 3 DVO zur Durchführung des BauGB durch den Rat der Gemeinde gebildet, da die Umlegung nach § 46 BauGB eine gemeindliche Angelegenheit ist. Der Umlegungsausschuss ist gleichwohl kein Ratsausschuss im Sinne des § 57 ff. GO NRW.

 

Gem. § 4 DVO zur Durchführung des BauGB besteht der Ausschuss aus 5 Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen zwei dem Rat angehören. Für jedes Mitglied sind ein oder mehrere Vertreter zu wählen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die Bestellung erfolgt durch Wahl gem. § 50 Abs. 4 GO NRW.

 

Bisher waren die Ratsmitglieder Leo Jürgens (CDU) und Klaus Rettig (FDP) ordentliche Mitglieder des Umlegungsausschusses und ihre Stellvertreter Daniel Meffert (CDU) und Dieter Jüngerkes (SPD). Die übrigen Mitglieder des Umlegungsausschusses wurden in der Sitzung des Rates am 29. März 2012 bzw. 17. Oktober 2013 gewählt.

 


Vorsitzender des Umlegungsausschusses ist Herr Dr. Hans Georg Monßen, sein Stellvertreter Stephan Klein. Als weitere Mitglieder wurden Rudolf Kaiser / Vertreter Achim Filenius (Sachverständige für Bewertung) und Peter Stuhlträger / Vertreter Peter Hilgers (Sachverständige für Vermessung) gewählt.