Betreff
Städtische Gemeinschaftshauptschule Osterath, schulorganisatorische Maßnahmen zum Auslaufen
Vorlage
FB3/783/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

1.    Die in sukzessiver Auflösung befindliche Städtische Gemeinschaftshauptschule Osterath setzt ihren Unterricht bis zum Ende des Schuljahres 2015 / 2016 am 31. Juli 2016 an ihrem Standort Wienenweg 38 fort. Mit Ablauf des 31. Juli 2016 ist die Städtische Gemeinschaftshauptschule Osterath endgültig aufgelöst, die Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Schuljahrs 2016/17 der städt. Hauptschule Osterath erfolgt an der städt. Gemeinschaftshauptschule Korschenbroich. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Korschenbroich.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Vereinbarungen mit der Stadt Korschen-            broich zu treffen.

 

 


Sachverhalt:

 

Nachdem die erforderliche Mindestanmeldezahl zur Bildung einer Eingangsklasse im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2012 / 2013 nicht mehr erreicht wurde, hat der Rat in seiner Sitzung am
24. Mai 2012 die sukzessive Auflösung der städtischen Gemeinschaftshauptschule Osterath beschlossen.
Die Schule sollte solange fortgeführt werden, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrecht erhalten werden kann.

 

 

 

 

Die Schüler- / Klassenzahlen stellen sich aktuell wie folgt dar:

 

 

laufendes Schuljahr

 

 

2013 / 2014

 

Schüler

Klassen

Jahrgang   5

 

 

Jahrgang   6

 

 

Jahrgang   7

30

1

Jahrgang   8

41

2

Jahrgang   9

51

2

Jahrgang 10

42

2

Gesamt

164

7

 

2014 / 2015

2015 / 2016

2016 / 2017

 

 

 

 

Schüler

Klassen

Schüler

Klassen

Schüler

Klassen

Jahrgang 5

 

 

 

 

 

 

Jahrgang 6

 

 

 

 

 

 

Jahrgang 7

 

 

 

 

 

 

Jahrgang 8

27

1

 

 

 

 

Jahrgang 9

45

2

27

1

 

 

Jahrgang 10

49

2

45

2

27

1

Gesamt

121

5

72

3

27

1

 

 

Maßgeblich für die Beantwortung der Frage der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Schulbetriebes ist neben der räumlichen Unterbringung insbesondere eine ausreichende Lehrerversorgung über die gesamte Breite der Fächer, der Fächerkombinationen und der angestrebten Schulabschlüsse (Hauptschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss mit und ohne Qualifikation), deren Sicherstellung in die Zuständigkeit des Landes fällt.

 

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 13.02.2014 (siehe Informationsvorlage (FB3/238/2014) dargelegt, hat die Bezirksregierung bei der Schulträgerberatung am 17.12.2013 empfohlen, eine anderweitige Unterbringung der verbleibenden Schüler/Klassen zum Schuljahresende 2015/2016, spätestens jedoch zum Schuljahr 2016/17 vorzunehmen. Hierzu sind zwischenzeitlich wie in der o.g. Vorlage angekündigt, Gespräche mit den Schulleitungen des städt. Meerbusch-Gymnasiums sowie der städt. Realschule unter Beteiligung der Leiterin der Hauptschule geführt worden.

 

Im Gespräch mit der Schulleitung des städt. Meerbusch-Gymnasiums am 27.02.2014 wurde zum einen deutlich, dass die Schule insbesondere im Differenzierungsbereich keine ausgestatteten Klassenräume für den Unterricht einer Hauptschule vorhält. Dies betrifft insbesondere die Fächer Technik, Nähen und Hauswirtschaft. Als weiteres Problem wurde von Seiten der Schulleitungen die Lehrerversorgung gesehen.

 

Insofern wurde am 17.03.2014 ebenfalls unter Beteiligung der Leiterin der Hauptschule ein Gespräch mit der Leitung der städt. Realschule geführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass im Gebäude der Realschule eine Fortführung des Unterrichts für die Hauptschüler nur unter schwierigen Bedingungen darstellbar ist, weil u.a. keine Differenzierungsräume, kein Schulleiterzimmer und kein Beratungszimmer zur Verfügung stünde und die vorhandenen naturwissenschaftlichen Räume nicht ausreichend sind, die Stundentafel für beide Schulen für drei zusätzliche Klassen abzudecken. Problematisch ist darüber hinaus auch eine Beschulung der Jahrgangsstufe 10, weil aufgrund der geringen Schülerzahl die Bildung einer Klasse für eine 10 b voraussichtlich nicht erreicht werden kann.

 

Insofern wurde die Fortführung des Unterrichts an einer anderen Hauptschule geprüft, die auch unter schulfachlichen Gesichtspunkten als sinnvollste Lösung auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler erachtet wird. Als Ergebnis eines weiteren Gespräches mit der Bezirksregierung am 18.03.2014 wurden von Seiten der Verwaltung Gespräche mit der Stadt Korschenbroich, von Seiten der Schulleitung mit der Schulleitung der dortigen städtischen Gemeinschaftshauptschule geführt. Dort stehen zwar nicht genügend Räume zur Verfügung, bereits zum Schuljahr 2015/2016 die prognostizierten 72 Schüler aus drei Klassen unterzubringen, eine Möglichkeit bestünde allerdings für die letzte Klasse des Schuljahres 2016/17.

 

Die Verlagerung wird von der Schulleitung der städt. Hauptschule, die in diesem Fall voraussichtlich ebenfalls an die Hauptschule nach Korschenbroich wechseln würde, als auch von der Schulaufsicht ausdrücklich begrüßt.

 

Zur Vorbereitung des Ausschuss- bzw. Ratsbeschlusses wurde vorab auch die Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule Osterath gem. § 76 Schulgesetz NRW beteiligt. Die Schulkonferenz hat dem Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am 10.04.2014 zugestimmt. 

 

Vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses hat ebenfalls der Bürgermeister der Stadt Korschenbroich der Beschulung der Meerbuscher Schüler an der Hauptschule Korschenbroich zugestimmt.

 

Soweit der Ausschuss und der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, würde die Verwaltung eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Korschenbroich als Schulträger der dortigen städtischen Gemeinschaftshauptschule abschließen.

 

Schülersachkosten und Schulbücher würden von der Stadt Meerbusch übernommen, gleiches gilt für Schülerfahrkosten, soweit solche entstehen und die Schüler nicht unter Nutzung des Schokotickets die Schule erreichen können.

 

Die Entscheidung zur weiteren Beschulung ist Grundvoraussetzung für die Nutzung des Schulgebäudes zur Beschulung von Grundschülern. Da im Schuljahr 2015/16 nur noch 3 Klassen im Gebäude am Wienenweg beschult würden, bestünde die Möglichkeit, im laufenden Schuljahr 2015/16 die notwendigen Umbaumaßnahmen durchzuführen, so dass das Gebäude zum Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien am 24.08.2016 hergerichtet wäre.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Für das Schuljahr 2016/17 entstehen Kosten von rd. 2.000 €, die der Stadt Korschenbroich zu erstatten wären.

 


Alternativen:

 

Siehe Sachverhaltsdarstellung.