Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Ebenso sind Haushaltsvorgriffe gemäß § 83 Abs. 3 Satz 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Anliegend überreiche ich Ihnen daher eine Übersicht über die vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (incl. Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2013 im Sinne des § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW) sowie eine gesonderte Übersicht über die genehmigten Haushaltsvorgriffe im Sinne des § 83 Abs. 3 GO zur Kenntnisnahme.
Ergänzend zu der Vorlage zu TOP 11 zur Ratssitzung vom 29.05.2013 ist als Anlage eine Liste mit weiteren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beigefügt, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 erforderlich geworden sind.
gez.
Dieter Spindler
Bürgermeister