Der am 27. November 2012 in Kraft getretene o. g. Bauleitplan sieht in seinem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen der IV-geschossigen Eckbebauung und der III-geschossigen Bebauung entlang der Straße „Am Pfarrgarten“ als bauliches Bindeglied offene Balkone zwischen den Einzelbaukörpern in den Obergeschossen vor.
Die Balkone scheinen derartig zugig zu sein, dass nunmehr beantragt wird, sie mit verschiebbaren Glasflächen zu versehen, um sie bei Bedarf schließen zu können.
Die Verwaltung beabsichtigt, der Abweichung zuzustimmen, da sie geringfügig ist und durch die nach wie vor gegebene Transparenz an dieser Stelle der Gesamteindruck der Anlage nicht negativ berührt wird.
Die Abweichung wird in der Sitzung vorgestellt.
In Vertretung
gez.
Dr. Just Gérard
Technischer Beigeordneter