Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 13.11.2013 betreffend die Erarbeitung eines einheitlichen Vermarktungskonzeptes für Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum
Vorlage
FB5/763/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag der Piratenpartei vom 13.11.2013 im Hinblick auf die Frage der Anschaffung/Anbringung von Werbeträgern an städtischen Lichtmasten nicht zu folgen.

 

Der Forderung nach einem einheitlichen Vermarktungskonzept der dauerhaften Werbeanlagen wird insofern gefolgt, dass im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Vermarktung der städtischen Werbeanlagen eine Gesamtvermarktung aller Anlagen durch einen Dritten angestrebt wird. Notwendig ist dazu eine schrittweise Beendigung der bestehenden vertraglichen Bindungen.

 

Bezüglich der Werbung mit Plakaten und anderen portablen Werbeträgern verbleibt es bei der bisherigen Lösung.


Sachverhalt:

 

Mit dem in der Anlage beigefügten Antrag wird der Bau- und Umweltausschuss aufgefordert, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines einheitlichen Vermarktungskonzeptes für die Stadt Meerbusch zu beauftragen und ggfs. die entsprechenden Änderungen der Gebührenordnungen vorzubereiten.

Im Einzelnen sollen folgende Punkte durch die Verwaltung bearbeitet werden:

 

1.            Prüfung der vorhandenen Verträge auf angemessene Ertragszahlungen für die beiden Uhrensäulen der Firma Ströer, sowie der 17 Allgemeinstellen und drei Ganzsäulen der Firma WallDecaux

 

Die Piraten-Partei ist der Auffassung, dass der im Haushalt ausgewiesene jährliche Ertrag von 2.000 Euro in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den marktüblichen Pachterträgen, gerade im Hinblick auf die sehr gute Vermarktungsquote der benannten Flächen, steht.

 

2.            Prüfung auf Realisierbarkeit und Anschaffung von 70 DIN A1 Plakatrahmen an städt. Laternenmasten. Aufgeteilt in 50 Stück für Kulturwerbung im Sinne einer Sondernutzung gemäß § 18 StrWG NRW, sowie 20 Stück für Hinweiswerbung in Dauerbelegung

 

Als Grund wird angeführt, dass die vorgenommenen Werbemaßnahmen im Zuge einer Kurzfristplakatierung in der Regel nicht den städt. Vorgaben entsprechen. Insgesamt kommt es nach Auffassung der Piraten-Partei zunehmend zu einer Beeinträchtigung des Stadtbildes und der öffentlichen Sicherheit. Insofern soll die Werbung an 50 Plakatrahmen, die an städt. Straßenleuchten befestigt werden, konzentriert werden. Ergänzend sollen weitere 20 DIN A1 Plakatrahmen an Straßenlaternen befestigt werden, die als Dauerhinweiswerbung für örtliche Einzelhändler zur Verfügung gestellt werden sollen. Sofern die 70 Systemwerbeanlagen durch die Stadt angeschafft werden, geht die Piraten-Partei von einem Aufwand von ca. 9.000 Euro aus.

 

3.            Änderung der Gebührensatzung für genehmigte Sondernutzung gem. § 18 StrWG NRW

 

Die Piratenpartei gründet diese Forderung mit den nach ihrer Auffassung vergleichsweise „weit unter den Gebühren vergleichbarer Städte“ liegenden Gebühren. Sie empfiehlt eine Gebührenerhöhung für kulturelle Veranstaltungen mit Gewinnabsicht auf 0,50 €/Tag/Pakat sowie für rein kommerzielle Veranstaltungen auf 1,00 €/Tag/Plakat.

 

4.            Prüfung auf Vermarktungsmöglichkeiten von ca. 40 Citylight-Postern an städt. Bushaltestellen

 

Hier geht die Piraten-Partei davon aus, dass die vorhandenen ca. 40 Citylight-Poster durch die Stadt selbst vermarktet werden. Nach ihrer Auffassung sollen diese Flächen an ansässige Gewerbetreibende zu 80,00 Euro/Monat als Vermarktungsflächen zur Verfügung gestellt werden, wobei nach ihrer Meinung eine Belegung von ca. 10 Monaten aufs Jahr gewährleistet wird. In nicht vermarkteten Zeiten sollen die Flächen der Stadt als Eigenwerbung zur Verfügung stehen.

 

5.            Prüfung zur Ausschreibung eines entsprechenden Vertrages für die Stadtwerberechte, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte 1. bis 4.

 

Hier sieht die Piraten-Partei die Notwendigkeit, sofern die vorgeschlagene Maßnahme einen zu hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand erwarten lassen, die Vermarktung ganzheitlich an eine Firma zu vergeben. Die Piraten-Partei geht davon aus, dass bei einer 100 %-igen Vermarktungsquote in Eigenverwaltung es für die Vermarktung der 40 Citylight-Poster gem. Punkt 4. und der 70 Plakatrahmen gem. Punkt 2. nach Änderung der Gebührensatzung gem. Punkt 3., zu einem jährlichen Brutto-Gesamtertrag von ca. 62.250 Euro kommen wird. Dieser Vertrag verringert sich entsprechend der tatsächlichen Vermarktungsquote und der Frage, ob eine Vermarktung durch Dritte oder in Eigenverwaltung erfolgt.

 

Die Piraten-Partei geht davon aus, dass insgesamt das aufgezeigte Konzept für alle Beteiligten einen Gewinn bedeuten würde. Insgesamt würde ein sauberes Stadtbild entstehen und der Stadtkasse nicht unerhebliche Einnahmen zufließen. Weiterhin würde durch die 20 Hinweiswerbeträger in Dauerbelegung eine Förderung der ansässigen Unternehmer erfolgen.

 

Die in vorgenannter Berechnung der Piraten-Partei unterstellten Mietmonatspreise ungeprüft als richtig unterstellt, muss gesagt werden, dass der ins Auge gefasste Jahresbruttoertrag von ca. 62.250 Euro nicht zu erzielen ist.

 

An 58 Bushaltestellen in Meerbusch kann insgesamt an 97 Werbeflächen geworben werden. Von diesen werden 29 Bushaltestellen mit 55 Werbeflächen durch die WALL AG betrieben. Im Gegenzug reinigt und unterhält die Wall AG 80 Wartehallen und 23 Infosäulen an Bushaltestellen. Dieses Vertragsverhältnis endet am 31.12.2017. Bei Vertragsende ist die Wall AG berechtigt oder auf Verlangen der Stadt Meerbusch verpflichtet, die eigenen Wartehallen auf eigene Kosten zu entfernen oder einem Nachfolgeunternehmen oder der Stadt Meerbusch zum Zeitwert zu übertragen.

 

An den restlichen 29 Bushaltestellen mit 42 Werbeflächen wird von der Stadt Meerbusch Eigenwerbung betrieben. Dieses ist darin begründet, dass an 23 Bushaltestellen mit 31 Werbeflächen eine kommerzielle Werbung auf Grund von Auflagen bei der Förderung nicht erlaubt sind. Diese Einschränkung endet am 02.06.2016.

 

Insgesamt stehen somit aktuell nur 6 Bushaltestellen mit 11 Werbeflächen ohne Einschränkung zur Verfügung, die einer kommerziellen Werbung im Sinne des Antrages der Piraten-Partei zugeführt werden könnten. Die ursprüngliche Einnahmeerwartung bei den Citylight-Postern von 32.000 Euro reduziert sich damit auf (die Annahmen der Piraten-Partei als richtig unterstellt) ca. 8.800 Euro. Hierzu muss allerdings gesagt werden, dass die Prüfung der Frage, ob diese Haltestellen vermarktet werden können, in der Vergangenheit regelmäßig auf Grund ihrer Lage im Stadtgebiet negativ ausfiel.

 

Die von der Piraten-Partei erwartete Einnahme von ca. 18.250 Euro für Kulturwerbung, also Werbeplakaten von Kulturwerbenden, die in den Systemrahmen an den städtischen Laternenmasten untergebracht werden sollen, sind gleichfalls nicht zu erzielen. Aufgrund der Tatsache, dass die Werbeträger fest an den Masten montiert sind, können diese nicht fachgerecht durch Dritte (Schützenvereine, Werbegemeinschaften, Zirkusveranstalter etc.) in Eigenleistung bestückt werden. Nicht zuletzt wegen der Lage im öffentlichen Verkehrsraum bedarf es des Einsatzes von geschultem Fachpersonal, welches nur durch eine mit der Vermarktung beauftragte Agentur gestellt werden kann.

An dieser Stelle ist die grundsätzliche Frage von Bedeutung, ob man an städtischen Laternenmasten überhaupt feste Werbeeinrichtungen möchte, die darüber hinaus nur durch eine kommerzielle Agentur betrieben werden können. Durch die Zwischenschaltung eines externen Dritten (Werbeagentur), der die vorgeschlagenen 50 Werbeflächen einrichtet und vermarktet, entstehen den Vereinen und Veranstaltern deutlich höhere Kosten als es heute der Fall ist, wo sie selbständig in Eigenleistung maximal 40 Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum platzieren können. Die Zahl der Werbeträger im Stadtgebiet ist dabei allerdings auf 160 Stück begrenzt. Die Möglichkeit, Zielgruppen bestmöglich zu erreichen, wäre stark eingeschränkt. Weiterhin wäre die vorgeschlagene Vermarktung der Werbeflächen durch Dritte für die meisten Vereine und nicht gewerblichen Veranstalter zukünftig nicht mehr erschwinglich.

 

Auch aus Sicht des Stadtmarketings ist ein solches Vorgehen nicht zu befürworten. Der Großteil der genehmigten Plakate im öffentlichen Straßenraum Meerbusch dient heimischen Vereinen dazu, kostengünstig und öffentlichkeitswirksam für eigene Veranstaltungen zu werben. Es wird eine niedrige Verwaltungsgebühr erhoben (pro Plakat und Werbetag 0,10 Euro, insgesamt jedoch mindestens 10,20 Euro) die auch für kleine Vereine und nicht gewerbliche Veranstalter erschwinglich ist. Durch die derzeit problemlos praktizierte Sondernutzungsregelung auf Grund der Handlungsanweisung vom 30.04.2007 (Anlage 2) ist es sichergestellt, dass die Zahl der aufgestellten Plakate in den einzelnen Stadtteilen eine feste Anzahl nicht überschreitet. Genehmigte Plakate tragen einen städtischen Aufkleber, nicht genehmigte Plakate werden entfernt. Zudem ist die Plakatwerbung auf bestimmte Straßen im Stadtgebiet beschränkt. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung jederzeit einen Überblick über die Art der Werbung und kann bei Bedarf die Genehmigungen verweigern. Letztendlich liegt das Regulativ in den Händen der Stadt und nicht in den Händen eines umsatzorientierten Dritten.

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Piratenpartei vom 13.11.2013 im Hinblick auf die Frage der Anschaffung/Anbringung von Werbeträgern an städtischen Lichtmasten nicht zu folgen.

 

Der Forderung nach einem einheitlichen Vermarktungskonzept sollte dagegen insofern gefolgt werden, dass im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Vermarktung der städtischen Werbeanlagen eine Gesamtvermarktung aller Anlagen durch einen Dritten angestrebt wird.

 

Vorteile werden hier insbesondere in der Möglichkeit gesehen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten in entsprechende Verträge zu integrieren und aufgrund der Bündelung eine für die Vertragsgestaltung verbesserte Ausgangssituation zu erzielen.

 

Eine solche vereinheitlichte Vermarktung ist derzeit wegen der laufenden Verträge nicht möglich. Mit Auslaufen der Zweckbindungsfrist für die geförderten Wartehallen werden sich am 02.06.2016 die Verhältnisse dahingehend ändern, dass weitere 31 Werbeflächen an Bushaltestellen vermarktet werden können. Daher sollte das Vertragsverhältnis mit der Wall AG, welches die 29 Bushaltestellen mit 55 Werbeflächen betrifft und am 31.12.2017 ausläuft, nicht automatisch verlängert werden. Für die angesprochenen 31 Werbeflächen ist eine Zwischenvermarktung bis zum 31.12.2017 anzustreben. Weiterhin sollten die bestehenden Vermarktungsverträge der Uhrensäulen bzw. Litfaßsäulen und Anschlagstafeln nur befristet bis zum 31.12.2017 verlängert werden.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Unmittelbar entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 


Alternativen:

 

Keine Alternativen erkennbar, die die Interessenlage der Stadt Meerbusch berücksichtigen.