Betreff
5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" in Meerbusch
Vorlage
FB3/105/2011
Aktenzeichen
FB3-40/Rit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat die als Anlage beigefügte 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ in Meerbusch zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Am 22. Juli 2011 hat der Landtag das erste KiBiz-Änderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist am 29. Juli 2011 im Gesetzes- und Verordnungsblatt verkündet worden und am 1. August 2011 in Kraft getreten.

 

Das erste KiBiz-Änderungsgesetz sieht unter anderem die Beitragsfreiheit für Vorschulkinder, die eine Kindertagesstätte besuchen oder eine Kindertagespflege in Anspruch nehmen, vor.

 

In Meerbusch bestanden schon in der Vergangenheit Regelungen für Beitragsbefreiungen, die sich am Einkommen orientieren oder Geschwisterkinder erfassen. Motivation der satzungsrechtlichen Geschwisterkindermäßigungen war die Vermeidung doppelter bzw. mehrfacher Beitragsbelastungen für die Eltern.

 

Die Geschwisterkindregelung für den Besuch von Kindertagesstätten hat auch Auswirkungen auf die Gebühren für die Teilnahme am offenen Ganztag; wenn nämlich für ein Kind in der Kindertagesstätte ein Beitrag gezahlt wird, erfolgte die Gebührenveranlagung für den Ganztag zu einer ermäßigten Gebühr von 456,-- €. Die Tagespflege blieb in der Vergangenheit unberücksichtigt. Von insgesamt 895 Kindern im offenen Ganztag profitieren derzeit 272 von der Geschwisterkindregelung, 115 Familien sind aufgrund des Einkommens beitragsfrei gestellt.

 

Aufgrund der Änderung durch die Beitragsfreiheit für Vorschulkinder durch das erste KiBiz-Änderungsgesetz sind die Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen über den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Meerbusch und die Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme einer Kindertagespflege anzupassen.

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ nahm bisher Bezug auf das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder. Dieses Gesetz ist durch das Kinderbildungsgesetz vom 30. Oktober 2007 abgelöst worden. Insofern soll die Satzung für die Gebühren für den Ganztag künftig hinsichtlich der Geschwistergebühr auf die satzungsrechtlichen Festsetzungen für die Kindertagesstätten und die Tagespflege Bezug nehmen.

 

 


Finanzierung:

 

entfällt

 


Alternativen:

 

entfallen