Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat die als Anlage beigefügte 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Teilnahme an der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ in Meerbusch
zu beschließen.
Sachverhalt:
Am 22. Juli 2011 hat der Landtag das erste
KiBiz-Änderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist am 29. Juli 2011 im Gesetzes-
und Verordnungsblatt verkündet worden und am 1. August 2011 in Kraft getreten.
Das erste KiBiz-Änderungsgesetz sieht unter
anderem die Beitragsfreiheit für Vorschulkinder, die eine Kindertagesstätte
besuchen oder eine Kindertagespflege in Anspruch nehmen, vor.
In Meerbusch bestanden schon in der
Vergangenheit Regelungen für Beitragsbefreiungen,
die sich am Einkommen orientieren oder Geschwisterkinder erfassen. Motivation
der satzungsrechtlichen Geschwisterkindermäßigungen war die Vermeidung
doppelter bzw. mehrfacher Beitragsbelastungen für die Eltern.
Die Geschwisterkindregelung für den Besuch
von Kindertagesstätten hat auch Auswirkungen auf die Gebühren für die Teilnahme
am offenen Ganztag; wenn nämlich für ein Kind in der Kindertagesstätte ein
Beitrag gezahlt wird, erfolgte die Gebührenveranlagung für den Ganztag zu einer
ermäßigten Gebühr von 456,-- €. Die Tagespflege blieb in der Vergangenheit
unberücksichtigt. Von insgesamt 895 Kindern im offenen Ganztag profitieren
derzeit 272 von der Geschwisterkindregelung, 115 Familien sind aufgrund des
Einkommens beitragsfrei gestellt.
Aufgrund der Änderung durch die
Beitragsfreiheit für Vorschulkinder durch das erste KiBiz-Änderungsgesetz sind
die Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen über den
Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Meerbusch und die
Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Inanspruchnahme einer Kindertagespflege anzupassen.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Teilnahme an der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ nahm bisher
Bezug auf das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder. Dieses Gesetz ist
durch das Kinderbildungsgesetz vom 30. Oktober 2007 abgelöst worden. Insofern
soll die Satzung für die Gebühren für den Ganztag künftig hinsichtlich der
Geschwistergebühr auf die satzungsrechtlichen Festsetzungen für die Kindertagesstätten und die Tagespflege Bezug
nehmen.
Finanzierung:
entfällt
Alternativen:
entfallen