Der Ausschuss nimmt die weiterhin steigenden Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zur Kenntnis. Zu welchen Teilen dieser Anstieg auf eine Zunahme des anspruchsberechtigten Personenkreises oder auf einer stärkere Inanspruchnahme durch berechtigte Personen beruht, ist nicht nachvollziehbar.