Sitzung: 06.05.2014 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/771/2014
Beschluss:
1. Beschluss über Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stellt
fest:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 298, Meerbusch‑Büderich,
Kindergarten Böhler‑Siedlung hat einschließlich der Entwurfsbegründung
sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und
Informationen gemäß § 13 (2) Baugesetzbuch ‑BauGB‑
in Verbindung mit § 3 (2) BauGB vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung vom 3. Februar 2014
bis einschließlich 5. März 2014
öffentlich ausgelegen. Der Bebauungsplan
wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, eine
Umweltprüfung war somit nicht erforderlich.
Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften nach Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander wie folgt:
1. Rhein-Kreis Neuss Schreiben
vom 04.03.2014
Der Stellungnahme zum Punkt „Bodenschutz“ wird gefolgt.
Die Hinweise zum Bodenschutz werden in die zu erteilende
Baugenehmigung aufgenommen.
Der Stellungnahme zum Punkt „Gesundheit“ wird gefolgt.
Die Zitierung der Trinkwasserverordnung wird in den
textlichen Festsetzungen angepasst.
Es wird festgestellt, dass durch diese Änderung kein
Erfordernis für eine erneute öffentliche Entwurfsauslegung besteht.
2. Bezirksregierung
Düsseldorf / Kampfmittelbeseitigungsdienst Schreiben
vom 05.03.2014
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Das weitere Vorgehen wird im Baugenehmigungsverfahren
geregelt.
3. Katholische
Kirchengemeinde St. Mauritius u. Heilig Geist Schreiben
vom 03.04.2014
Der Stellungnahme wurde bereits gefolgt.
Die Gespräche haben zwischenzeitlich stattgefunden. Es
wurde eine Gesamtlösung mit anderen Grundstücken, die ebenfalls durch das
Erbaurecht betroffen sind angestrebt, diese steht kurz vor dem Abschluss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt
dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 298, Meerbusch‑Büderich,
Kindergarten Böhler‑Siedlung, als Satzung gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013
(GV.NRW. S. 878).
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
umfasst die Flurstücke 795 tlw., 796 tlw. und 1330 tlw. der
Flur 34 der Gemarkung Büderich sowie den anliegenden Abschnitt und eine
kleine Teilfläche östlich des Laacher Weges und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als
Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.
Dabei
machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften
am 6. Mai 2014 beschlossene Abwägung zur öffentlichen
Entwurfsauslegung zu eigen.
Die
Abwägung lag dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschrift der Sitzung des
Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 6. Mai 2014 vor. Die
zu dem Abwägungsbeschluss des Ausschusses gehörende Vorlage mit den
eingegangenen Stellungnahmen war dem Rat bekannt.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die
entgegenstehenden Festsetzungen des auf die Stadt Meerbusch übergeleiteten
Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde Büderich außer Kraft.
Herr Hüchtebrock erläutert die vorgebrachten Stellungnahmen.
Die Verwaltung gehe davon aus, dass die letzten offenen Fragen zum Erbbaurecht bis zum Satzungsbeschluss im Rat geklärt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig