Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91 in MeerbuschLangst-Kierst im Bereich der Straße „Zur Rheinfähre“ gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 217-219 der Flur 10 der Gemarkung Langst-Kierst sowie den anliegenden Teil der Straße „Zur Rheinfähre“ und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 91 außer Kraft.

 


Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

Ratsherr Radmacher erklärt, dass der gesamte Bereich des Ortskernes von Langst betroffen sei. Es handele sich um einen wertvollen Bereich und einen auch touristisch interessanten Punkt. Insofern gelte es mit der Problematik und der Gestaltung dieses Teiles besonders sorgsam umzugehen. In der Angelegenheit sei auch keine Eile geboten. Der Heimatkreis Lank, für den er auch spreche, sucht mit dem Eigentümer und den Nachbarn zeitnah ein Gespräch. Die derzeitige Planung sei unbefriedigend. Es gelte den alten Baubestand des Hauses Wellen zu erhalten. Der Vorstoß des Heimatkreises ziele jedoch darauf ab, den gesamten Bereich um die Rheinfähre beidseitig des Rheines als Denkmalbereich auszuweisen

Die notwendige Änderung des B-Planes biete die Möglichkeit, den Wildwuchs in Langst zu beenden. Der aus dem Jahre 1973 stammende B-Plan müsse in Gänze hinterfragt werden. Es gelte die Frage zur klären, ob er noch zeitgemäß sei. Er bitte darum, die weitere Planung in Ruhe zu entwickeln und diese Planungsgespräche auch als Chance zu sehen. Das derzeit einzige, für ihn erkennbare Planungsziel, sei die Verbreiterung der Straße.

Ratsherr Peters erklärt, es sei nicht das Ziel die Straße zu verbreitern. Es gehe allerdings auch darum, den Radfahrern eine vernünftige Verkehrsführung anzubieten. Der Eigentümer könne nach geltendem Recht das Gebäude jetzt schon abreißen. Die ins Auge gefasste Änderung des B-Planes sei das richtige Instrument um die Probleme zu lösen.

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard führt aus, dass er für den vom Heimatkreis Lank angeregten Ensembleschutz keine Realisierungsmöglichkeit sehe. Der Antrag auf Unterschutzstellung sei im Zusammenhang mit einem Antrag auf Abrissgenehmigung zu sehen. In diesem Verfahren sei formal abzuklären, ob mit den Fachbehörden das Benehmen herzustellen sei.

Ratsherr Rettig signalisiert für die FDP-Fraktion Zustimmung, allerdings sehe auch er nicht, dass in dem Verfahren Eile geboten sei. Ratsherr Damblon erklärt, dass der Aufstellungsbeschluss erforderlich sei, um eine geregelte Entwicklung sicherzustellen. Die Fortführung des Radweges sei dabei ein Ziel. Ratsfrau Maas könne zwar die Sorgen des Heimatkreises Lank verstehen, Tatsache sei jedoch, dass für eine geordnete Bebauung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sei. Im Rahmen dieses Verfahrens könne man die Zeit für klärende Gespräche nutzen. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass auch ihre Fraktion sich für eine geregelte Entwicklung ausspreche. Schade sei es, dass auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung keine Nachfolgeregelung für das Gasthaus Wellen gefunden werden konnte.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

19

2

 

FDP

9

 

 

SPD

8

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

2

 

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

47

2