Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt
dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91 in Meerbusch‑Langst-Kierst
im Bereich der Straße „Zur Rheinfähre“ gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in
Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanänderung wird
gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieser
Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 217-219 der Flur 10 der Gemarkung
Langst-Kierst sowie den anliegenden Teil der Straße „Zur Rheinfähre“ und ist im
Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die
entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 91 außer Kraft.
Sachverhalt:
siehe Beschlussvorlage Sachverhalt
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.
Alternativen:
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