Sitzung: 25.09.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften und Sozialausschuss
Vorlage: FB2/133/2013
Ratsherr
Damblon erläutert den vorliegenden Antrag und nimmt Bezug auf die gemeinsame
Sitzung mit externen Fachleuten zum Thema Sozialer Wohnraum am
13. Juni 2013. Der vorliegende Antrag resultiere aus der auch mit der
SPD gemeinsamen Sorge hinsichtlich der zukünftigen Wohnraumsituation in
Meerbusch. Man habe für eine zeitnahe Umsetzung in dem Antrag nochmals die
seinerzeit teilweise auch von den Wohnbaugesellschaften genannten Baugebiete
aufgenommen. Allerdings könne die Stadt das Problem nicht alleine schultern, da
die Möglichkeiten hier nicht denen einer Großstadt entsprächen. So seien vor
Ort auch die Möglichkeiten des Neubaus überschaubar. Insofern sei auch
insbesondere das Land in der Pflicht und dürfe sich der Verantwortung nicht
entziehen. Von besonderer Wichtigkeit seien die vom Land vorzugebenden
Rahmenbedingungen sowie auch die Miethöhen.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes betont erneut die Wichtigkeit des Wohnens als zentrales
Grundbedürfnis der Menschen. Insofern befasse sich die SPD bereits seit vielen
Jahren mit dem Thema „Sozialer Wohnungsbau“. Man freue sich daher, dass
diesbezüglich nunmehr eine solch große Übereinstimmung mit den anderen
Fraktionen gelungen sei.
Für die FDP führt Ratsherr Rettig aus, dass man
den Vorstoß der Koalition und der SPD begrüße. Zwar habe die FDP keinen eigenen
Antrag vorgelegt, aber dennoch zusätzliche Vorschläge, die im weiteren Verlauf
der Sitzung zur Sprache gebracht würden.
Nach kurzer Diskussion zu einzelnen
Bestandteilen der Anträge schlägt Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes zur weiteren
Vorgehensweise vor,
die Anträge unter Berücksichtigung der inhaltlich
überwiegenden Übereinstimmung zusammenzuführen und die darüber hinausgehenden
kontroversen Aspekte oder Ergänzungen zu erörtern und gesondert zu beschließen.
Nach kurzer Erörterung besteht Einvernehmen, den
Antrag von CDU Bündnis/90 quasi als „Basisantrag“ für einen gemeinsamen Antrag
aller Fraktionen zu betrachten und als solchen zu behandeln.
Der Ausschussvorsitzende Jürgens stellt daher
zunächst Abschnitt A mit den Unterpunkten 1-4 zur Diskussion. Nach der
Berücksichtigung von Änderungs- und Ergänzungswünschen von SPD und FDP stellt
der Ausschussvorsitzende den folgenden Wortlaut zur Abstimmung:
A. Es sind kurzfristige Maßnahmen
einzuleiten, die den Anteil an sozialem Wohnraum erhöhen.
1.
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sitzung des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften am 15. Oktober 2013 zu prüfen, ob, wie, in welchem Umfang und vor
welcher zeitlichen Realisierbarkeit auf den nachfolgenden Grundstücken
Baurechte für Wohnungsbau mit anteiligem preisgebundenen Wohnungsbau geschaffen
werden kann.
a)
Fläche am Weißenberger Weg /Further Weg, die im Eigentum des Bauvereins
Meerbusch steht und an den Wohnungsbestand des Bauvereins angrenzt.
b)
Grünfläche Nähe Hallenbad (städt. Eigentum)
c) Spielplatz Laacher Weg 29 (städt.
Eigentum); hier ist vorab zu prüfen, ob die Fläche als Spielplatzfläche
aufgegeben werden kann
(Die Grundstücke a) – c) sind vom
Geschäftsführer des Bauvereins Meerbusch bei der gemeinsamen Sitzung des
Haupt-, Sozial- und Planungsausschusses am 13.6.2013 als mögliche Standorte für
sozialen Wohnungsbau benannt worden)
d) Fläche am Frankenweg im Bereich des
Großparkplatzes/Abenteuerspielplatzes Wohnungen auf dem Böhlergelände ergänzend
zu den im Teilraumentwicklungsplan vorgesehenen 62 (GWH); lässt sich eine
solche Wohnbebauung ohne gravierende Belastungen der künftigen Bewohner durch
die nahe gelegene Autobahn verwirklichen?
(Anregung
der GWH in der gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Sozial- und Planungsausschusses
am 13.6.2013 dort weitere 70 WE zu errichten)
e) Fläche am Sportplatz Krähenacker im
Rahmen der Reduzierung der Sportfläche (städt. Eigentum)
f)
Grundstück Uerdinger Straße/Rottstraße (für die Feuerwehr im Bebauungsplan
Nr. 267 festgesetztes Grundstück)
2. Die Verwaltung wird des Weiteren
beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang in den Planungsgebieten Ostara
und Böhler-Erweiterungsgelände im Konsens mit den Grundstückseigentümern, die
Möglichkeit der Schaffung von Sozialwohnungen besteht. Die Fraktionen sollen
hierüber zeitnah informiert werden.
3. Die Verwaltung wird des Weiteren
beauftragt zu prüfen unter welchen Voraussetzungen das Gelände hinter der
Hauptschule (Meerbusch Osterath) für eine Bebauung mit sozialem Wohnungsbau zur
Verfügung stünde?
4.
Für das Gelände Brühl (ehemaliger Bauhof) gehen wir von einem angemessenen
Anteil sozialer Wohnraum aus und bitten dies bei den laufenden Planungen zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Teil
A, inkl. Ziff. 1 – 4 des gemeinsamen Antrages ist somit in der vorgenannten
Fassung beschlossen.
Vor der Abstimmung zu Abschnitt
B mit den Unterpunkten a) bis g) des gemeinsamen Antrages wird seitens der
Koalitionsfraktionen nochmals klar gestellt, dass sich das Handlungskonzept wie
unter Buchst. a) ausgeführt, auf alle Preissegmente und alle Altersgruppen der
Bevölkerung beziehe. Sodann stellt Ausschussvorsitzender Jürgens nach
Einarbeitung von Ergänzungen durch die SPD folgenden Wortlaut zur Abstimmung:
B.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Handlungskonzept Wohnungsbau – als Teil des
Stadtentwicklungskonzeptes – zu erarbeiten. Dieses sollte bis März 2014 fertig
gestellt sein.
Die
Fachbehörden des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
sollen in die Erarbeitung des Handlungskonzeptes Wohnen eingebunden werden.
a) Das in Arbeit befindliche
Stadtentwicklungskonzept soll für den Bereich Wohnen ein strategisch ausgerichtetes
Handlungskonzept ergeben, das sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung nach
angemessenem Wohnraum in allen Preissegmenten orientiert. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die Stadt Meerbusch bereits jetzt landesweit mit die
höchsten Immobilienpreise und Mieten verzeichnet, also insbesondere günstiger
Wohnraum fehlt.
b) Der geförderte Wohnraum ist mit der
für die Stadt Meerbusch üblichen Wohnqualität zu planen. Trotz anzustrebender
Verdichtung sind u.a. ausreichender Grün- und Freiraum und Kommunikationsräume
vorzusehen. Ebenso sind optimierte energetische Standards anzuwenden.
c) Für alle städtischen Grundstücke,
bei denen es um die Schaffung von Wohnraum geht, wird ab 20 Wohneinheiten eine
Quote für den Anteil von sozialem Wohnraum von mindestens 30% festgelegt.
d) Für die zukünftigen Planungen ist
grundsätzlich ein hoher Anteil von barrierefreien und kleinen Wohneinheiten für
ein bis zwei Personenhaushalte vorzusehen. Ebenso sollen neue Wohnformen
unterstützt und ein erhöhter Pflege-Bedarf berücksichtigt werden. Wir verweisen
hier auf das große Interesse an Senioren-WG´s, als die nachgefragteste Wohnform
bei der Studie "Aktiv im Alter" in Meerbusch. Die Berücksichtigung
der Vielfalt möglicher Wohnraumkonzepte soll mittels der Durchführung von
Wettbewerben sichergestellt werden.
e) Die Schaffung von sozialem Wohnraum
soll sich nicht auf Büderich beschränken. Eine breitere Streuung ist
anzustreben. Es wird aber erkannt, dass Büderich den mit Abstand höchsten
Bedarf diesbezüglich hat, dem auch Rechnung getragen werden soll.
f) Die
Verwaltung wird beauftragt ebenfalls zu prüfen inwieweit und mit welchen
Auswirkungen auf den städt. Haushalt ein „Förderprogramm Wohnraum“ realisiert
werden kann und ob folgende Möglichkeiten zur Erreichung des Ziels, den Anteil
sozialen Wohnraums in Meerbusch zu erhöhen, hilfreich sein könnten:
a. Städtische Darlehen (siehe Anlage -
Entwurf Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt der Stadt Düsseldorf Seite 84 -
„6.1.2. Flexible Preisgestaltung bei städtischen Grundstücken“)
b. Preisnachlass bei Erwerb städtischer
Grundstücke (siehe Anlage - Entwurf Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt der
Stadt Düsseldorf Seite 84 - „6.1.3. Flexible Preisgestaltung bei städtischen
Grundstücken“)
c. Erbpacht
g) Erwerb von
Belegrechten (siehe Anlage - Entwurf Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt der
Stadt Düsseldorf Seite 85 „6.1.6. Städtisches Förderprogramm zum Erwerb von
Belegungs- und Mietbindungen“)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Teil
B, inkl. Buchstabe a) – g) des gemeinsamen Antrages ist somit in der
vorgenannten Fassung beschlossen.
Schließlich stellt
Ausschussvorsitzender Jürgens auf Antrag der SPD-Fraktion folgende Punkte des
ursprünglichen SPD-Antrags zur Diskussion, die laut Auffassung der SPD-Fraktion
Bestandteil des Handlungskonzeptes sein sollten, sich aber in dem „Basisantrag“
und somit in den o. g. Beschlussfassungen nicht wiederfinden:
·
Einrichtung einer
Stabsstelle beim Bürgermeister oder im federführenden Dezernat zur
Koordinierung der erforderlichen Aktivitäten verschiedener Fachbereiche sowie
zur Wohnungsmarktbeobachtung
·
Organisation eines
Belegungsmanagements in Zusammenarbeit mit der GWH, GWG und dem Bauverein
Meerbusch sowie mit Investoren und Bauunternehmen
·
Prüfung der Gründung
einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, um eine regulierende Marktgröße zu
schaffen
Ratsherr Peters beurteilt die örtlichen Voraussetzungen im
Hinblick auf die drei bereits vorhandenen Wohnungsbaugesellschaften als gut.
Zusätzliche Personalressourcen in der Verwaltung für eine Stabsstelle oder das
Belegungsmanagement sollen zunächst nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen nicht geschaffen werden. Wichtig sei es, zunächst das Konzept auf den
Weg zu bringen und Wohnraum zu niedrigen Preisen zu schaffen. Auch Ratsherr
Rettig spricht sich für die FDP-Fraktion gegen die Schaffung neuer Stellen
sowie die Gründung einer eigenen, städtischen Wohnungsbaugesellschaft aus. Der
Meerbuscher Bauverein leiste gute Arbeit. Möglicherweise wäre eine Erhöhung des
städtischen Beteiligung am Bauverein denkbar. Ferner regt Ratsherr Rettig eine
Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der monetären Auswirkungen des sozialen
Wohnungsbaus für die Stadt vor. In diesem Zusammenhang erläutert Erste Beigeordnete
Mielke-Westerlage, dass unter Berücksichtigung der Förderung des Landes
sozialer Wohnungsbau auch ohne finanzielles Engagement der Stadt realisierbar
sei.
Im Folgenden stellt Ausschussvorsitzender Jürgens den Antrag der
SPD-Fraktion, die drei oben angeführten Maßnahmen in den gemeinsamen Antrag
aufzunehmen, zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ausschuss für
Planung und Liegenschaften
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
FDP |
|
3 |
|
SPD |
2 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
|
2 |
|
UWG |
|
1 |
|
fraktionslos |
|
1 |
|
Gesamt: |
2 |
14 |
|
Sozialausschuss
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
FDP |
|
4 |
|
SPD |
3 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
|
2 |
|
UWG |
|
1 |
|
Gesamt: |
3 |
14 |
|
Der
Antrag der SPD-Fraktion, die drei oben angeführten
Maßnahmen in den gemeinsamen Antrag aufzunehmen, ist somit mehrheitlich abgelehnt.
Abschließend
beantworten Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage und Technischer Beigeordneter
Dr. Gérard die Anfrage der CDU hinsichtlich des Arbeitskreises zur Kooperation
gemeinsamer Raumentwicklung (KOGERE). Der Arbeitskreis sei der Verwaltung nicht
bekannt und insoweit auch keine Einbindung der Stadt Meerbusch gegeben.