Sitzung: 17.09.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Vorlage: FB4/198/2013
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen
a)
welche
verkehrsrechtlichen Maßnahmen zielführend sind und durchgesetzt werden können,
um den durch das geplante Neusser Gewerbegebiet entstehenden
Erschließungsverkehr auf der Römerstraße und insbesondere dem Laacher Weg zu
unterbinden;
b)
ob Erfolgsaussichten einer Normenkontrollklage gegen den Neusser Bebauungsplan bestehen.
Herr
Hüchtebrock berichtet, dass das Ergebnis der Abwägung der Stadt Neuss höchst
unbefriedigend sei.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes weist auf mehrere „flapsige“ Bemerkungen in der Abwägung
hin und stellt den Antrag,
die Verwaltung möge prüfen, welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen gegen den
prognostizierten und damit zu erwartenden Verkehr auf der Römerstraße und
insbesondere dem Laacher Weg ergriffen werden können und ob Erfolgsaussichten
einer Normenkontrollklage bestehen.
Ratsherr
Peters fragt, ob die Stadt Neuss über die Umbauplanungen auf dem Laacher Weg
Kenntnis habe. Ansonsten solle Sie davon in Kenntnis gesetzt werden.
Herr
Hüchtebrock berichtet, dass die Stadt Neuss bislang offiziell keine Kenntnis
über die Umbauplanung des Laacher Weges habe. Diese werde ihr mit der
Beteiligung zum Bebauungsplan für die Kita Laacher Weg übermittelt.
Ratsherr
Damblon geht davon aus, dass durch Neubaumaßnahmen in den umliegenden Städten
zusätzlicher Verkehr durch Meerbusch fließt. Es sei daher geboten, alles zu
unternehmen, um mit z. B. verkehrslenkenden Maßnahmen die Mehrbelastung
abzuwenden oder zumindest in erträgliche und damit hinnehmbare Bahnen zu
lenken.
Ratsherr
Rettig weist darauf hin, dass die Stadt Düsseldorf gegen eine Straßenanbindung
über die Zülpicher Straße sei.
Herr
Dr. Gérard sagt zu, die Gründe für die Weigerung zu erfragen.
Nach
einer weiteren Diskussion stimmt der Ausschuss dem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis:: einstimmig