Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen

a)

welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zielführend sind und durchgesetzt werden können, um den durch das geplante Neusser Gewerbegebiet entstehenden Erschließungsverkehr auf der Römerstraße und insbesondere dem Laacher Weg zu unterbinden;

b)

ob Erfolgsaussichten einer Normenkontrollklage gegen den Neusser Bebauungsplan bestehen.


Herr Hüchtebrock berichtet, dass das Ergebnis der Abwägung der Stadt Neuss höchst unbefriedigend sei.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes weist auf mehrere „flapsige“ Bemerkungen in der Abwägung hin und stellt den Antrag, die Verwaltung möge prüfen, welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen gegen den prognostizierten und damit zu erwartenden Verkehr auf der Römerstraße und insbesondere dem Laacher Weg ergriffen werden können und ob Erfolgsaussichten einer Normenkontrollklage bestehen.

Ratsherr Peters fragt, ob die Stadt Neuss über die Umbauplanungen auf dem Laacher Weg Kenntnis habe. Ansonsten solle Sie davon in Kenntnis gesetzt werden.

Herr Hüchtebrock berichtet, dass die Stadt Neuss bislang offiziell keine Kenntnis über die Umbauplanung des Laacher Weges habe. Diese werde ihr mit der Beteiligung zum Bebauungsplan für die Kita Laacher Weg übermittelt.

Ratsherr Damblon geht davon aus, dass durch Neubaumaßnahmen in den umliegenden Städten zusätzlicher Verkehr durch Meerbusch fließt. Es sei daher geboten, alles zu unternehmen, um mit z. B. verkehrslenkenden Maßnahmen die Mehrbelastung abzuwenden oder zumindest in erträgliche und damit hinnehmbare Bahnen zu lenken.

Ratsherr Rettig weist darauf hin, dass die Stadt Düsseldorf gegen eine Straßenanbindung über die Zülpicher Straße sei.

Herr Dr. Gérard sagt zu, die Gründe für die Weigerung zu erfragen.

Nach einer weiteren Diskussion stimmt der Ausschuss dem Antrag zu.

 


Abstimmungsergebnis::       einstimmig