Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 50 BD, MeerbuschBüderich, Dürerstraße gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanergänzung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanergänzung umfasst den räumlichen Geltungsbereich des am 18. April 1991 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 50 BD einschließlich seiner 1. Änderung, 1. vereinfachten Änderung, 2. Änderung, 2. vereinfachten Änderung und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieser Ergänzung treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 BD einschließlich seiner 1. Änderung, 1. vereinfachten Änderung, 2. Änderung, 2. vereinfachten Änderung außer Kraft.

 


Der Ausschuss stellt keine Abweichung von der unter TOP 2.1 behandelten Problematik fest..


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig