Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 50 BD, Meerbusch‑Büderich,
Dürerstraße gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die
Bebauungsplanergänzung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanergänzung umfasst den
räumlichen Geltungsbereich des am 18. April 1991 in Kraft getretenen
Bebauungsplanes Nr. 50 BD einschließlich seiner 1. Änderung,
1. vereinfachten Änderung, 2. Änderung, 2. vereinfachten
Änderung und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieser Ergänzung treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 BD einschließlich seiner
1. Änderung, 1. vereinfachten Änderung, 2. Änderung,
2. vereinfachten Änderung außer Kraft.
Sachverhalt:
siehe Beschlussvorlage Sachverhalt
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen: ./.