Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD vom 17.01.2013 grundsätzlich zu.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der Planungspriorität C zugeordnet.

Der Antragsteller ist bereit, städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.

 


Ratherr Rettig fragt nach der Geschossigkeit der neuen Bebauung und danach, ob sich diese in die umgebene Bebauung einfüge. Anhand der schlechten lesbaren Darstellung in der Beschlussvorlage könne er dies nicht erkennen.

Herr Hüchtebrock verweist auf die Schnitt-Zeichnung in den Unterlagen, die die Höhenentwicklung des Objekts deutlicher mache als die Modellfotos.

Ratsherr Gabernig fragt nach der künftigen Zufahrt.

Ratsherr Weyen erinnert an den Vertrauensschutz auf den bestehenden Bebauungsplan.

Herr Hüchtebrock erläutert den bisherigen Planinhalt und die hier anzuwendenden Verfahrensschritte zur Planänderung, wozu die Öffentlichkeitsbeteiligung gehöre. In wie weit heute bestehende Zufahrten zu ändern seien, werde das weitere Verfahren zeigen.


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig