Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Schomberg weist auf die Informationsvorlage hin.

 

Ratsherr Schmitt will wissen, wie es nun weitergehe. Im August 2020 sei vom Kulturausschuss der Beschluss gefasst worden, neben dem Güterschuppen auch die Ladestraße und das Silo unter Denkmalschutz zu stellen. Davon wäre in der Informationsvorlage nichts mehr zu lesen. Aus seiner Sicht könne das der Ausschuss nach dem novellierten Denkmalschutzgesetz selber machen. Es würde ja nur um das Silo und das Kopfsteinpflastergehen.

 

Erster und Technischer Beigeordnete Apsel erklärt, man folge der Empfehlung des LVR. Die Verwaltung würde das Ensemble ja sehen, aber es bestehe keine Gefahr, da alles der Stadt Meerbusch gehöre. Eine Veränderung würde nur durch eigene Beschlüsse stattfinden.

 

Ratsherr Schmitt erklärt, genau das wäre seine Sorge, dass es irgendwann doch durch Mehrheitsbeschlüsse geändert werden könne. Er verweist noch einmal auf den Beschluss des Kulturausschusses. Würde nur der Güterschuppen unter Denkmalschutz gestellt, würde man dem eigenen Beschluss nur in Teilen nachkommen. Er befürchte eine Bebauung in der Zukunft.

 

Ratsherr Neuhausen pflichtet Ratsherrn Schmitt bei. Es gebe einen klaren Beschluss des Kulturausschusses, das gesamte Ensemble unter Schutz zu stellen. Es sei von besonderer Bedeutung für Osterath und ganz Meerbusch. Er wundere sich, warum die Unterschutzstellung nun verweigert würde.

 

Ratsherr Schmoll schließt sich den beiden Vorrednern an und fordert die Unterschutzstellung des gesamten Ensembles. Das Areal sei ein Identifikationspunkt, mit ihm verbinde man die alten Zeiten, auch mit dem Kopfsteinpflaster der Straße.

 

Der ehrenamtliche Denkmalschutzbeauftragte Prof. Dr. Schöndeling unterstreicht die Wichtigkeit zur Eintragung. Den Schuppen würde es seit 1893 geben, das Silo seit über 60 Jahren, und auch das Kopfsteinpflaster würde zur Atmosphäre dazugehören. Er erinnert, dass es Planungen für einen P+R-Parkplatz gebe und man daher den Erhalt des Ensembles stärker mit in diese Planungen einbeziehen solle.

 

Ratsherr Jürgens erinnert ebenfalls daran, dass es einen Beschluss des Kulturausschusses gebe. Es obliege nicht der Verwaltung, solche Beschlüsse zu ändern. Er stellt den Antrag, die Verwaltung möge zur nächsten Sitzung ausführlich erklären, warum sie den Beschluss nicht ausführt.

 

Ratsherr Jung erklärt, es solle das Kopfsteinpflaster auf jeden Fall gerettet werden, bevor es verloren gehen. Es ging einst von der Meerbuscher bis zur Strümper Straße.

 

Ratsherr Fischer stimmt dem zu und stellt den Antrag, es zeitnah zu retten, um später Reserve zu haben.

 

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Schomberg formuliert die beiden Anträge und ruft in Folge zur Abstimmung auf.

 

Der erste Antrag ist, die Verwaltung möge zur nächsten Sitzung ausführlich darlegen, warum der Beschluss aus dem Jahr 2020 nur teilweise ausgeführt ist.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Der zweite Antrag ist, die Verwaltung möge die Pflastersteine zur Sicherung einlagern.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Nach den beiden Anträgen will Ratsherr Jürgens wissen, ob die Fläche an der Ladestraße aktuell ein städtischer Parkplatz sei, da dort immer LKW stehen würden.

 

Ratsherr Jung weist daraufhin, dass es dort nachts sehr dunkel sei. Er bittet die Verwaltung um Auskunft, ob es sich dabei um ein Privatgrundstück der Bundesbahn handele.

 

Der Technische Beigeordnete Apsel nimmt die beiden Fragen auf und verspricht, die Fragen zu prüfen. Wenn die Verwaltung darauf Einfluss habe, dann würde man etwas unternehmen.