Die
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Schomberg weist auf die Informationsvorlage
hin.
Ratsherr
Schmitt will wissen, wie es nun weitergehe. Im August 2020 sei vom
Kulturausschuss der Beschluss gefasst worden, neben dem Güterschuppen auch die
Ladestraße und das Silo unter Denkmalschutz zu stellen. Davon wäre in der
Informationsvorlage nichts mehr zu lesen. Aus seiner Sicht könne das der
Ausschuss nach dem novellierten Denkmalschutzgesetz selber machen. Es würde ja
nur um das Silo und das Kopfsteinpflastergehen.
Erster
und Technischer Beigeordnete Apsel erklärt, man folge der Empfehlung des LVR.
Die Verwaltung würde das Ensemble ja sehen, aber es bestehe keine Gefahr, da
alles der Stadt Meerbusch gehöre. Eine Veränderung würde nur durch eigene
Beschlüsse stattfinden.
Ratsherr
Schmitt erklärt, genau das wäre seine Sorge, dass es irgendwann doch durch
Mehrheitsbeschlüsse geändert werden könne. Er verweist noch einmal auf den
Beschluss des Kulturausschusses. Würde nur der Güterschuppen unter
Denkmalschutz gestellt, würde man dem eigenen Beschluss nur in Teilen
nachkommen. Er befürchte eine Bebauung in der Zukunft.
Ratsherr
Neuhausen pflichtet Ratsherrn Schmitt bei. Es gebe einen klaren Beschluss des
Kulturausschusses, das gesamte Ensemble unter Schutz zu stellen. Es sei von
besonderer Bedeutung für Osterath und ganz Meerbusch. Er wundere sich, warum
die Unterschutzstellung nun verweigert würde.
Ratsherr
Schmoll schließt sich den beiden Vorrednern an und fordert die
Unterschutzstellung des gesamten Ensembles. Das Areal sei ein
Identifikationspunkt, mit ihm verbinde man die alten Zeiten, auch mit dem
Kopfsteinpflaster der Straße.
Der
ehrenamtliche Denkmalschutzbeauftragte Prof. Dr. Schöndeling unterstreicht die
Wichtigkeit zur Eintragung. Den Schuppen würde es seit 1893 geben, das Silo
seit über 60 Jahren, und auch das Kopfsteinpflaster würde zur Atmosphäre
dazugehören. Er erinnert, dass es Planungen für einen P+R-Parkplatz gebe und
man daher den Erhalt des Ensembles stärker mit in diese Planungen einbeziehen
solle.
Ratsherr
Jürgens erinnert ebenfalls daran, dass es einen Beschluss des Kulturausschusses
gebe. Es obliege nicht der Verwaltung, solche Beschlüsse zu ändern. Er stellt
den Antrag, die Verwaltung möge zur nächsten Sitzung ausführlich erklären,
warum sie den Beschluss nicht ausführt.
Ratsherr
Jung erklärt, es solle das Kopfsteinpflaster auf jeden Fall gerettet werden,
bevor es verloren gehen. Es ging einst von der Meerbuscher bis zur Strümper
Straße.
Ratsherr
Fischer stimmt dem zu und stellt den Antrag, es zeitnah zu retten, um später
Reserve zu haben.
Die
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Schomberg formuliert die beiden Anträge und
ruft in Folge zur Abstimmung auf.
Der
erste Antrag ist, die Verwaltung möge zur nächsten Sitzung ausführlich
darlegen, warum der Beschluss aus dem Jahr 2020 nur teilweise ausgeführt ist.
Der
Antrag wird einstimmig angenommen.
Der
zweite Antrag ist, die Verwaltung möge die Pflastersteine zur Sicherung
einlagern.
Der
Antrag wird einstimmig angenommen.
Nach
den beiden Anträgen will Ratsherr Jürgens wissen, ob die Fläche an der
Ladestraße aktuell ein städtischer Parkplatz sei, da dort immer LKW stehen
würden.
Ratsherr
Jung weist daraufhin, dass es dort nachts sehr dunkel sei. Er bittet die
Verwaltung um Auskunft, ob es sich dabei um ein Privatgrundstück der Bundesbahn
handele.
Der
Technische Beigeordnete Apsel nimmt die beiden Fragen auf und verspricht, die
Fragen zu prüfen. Wenn die Verwaltung darauf Einfluss habe, dann würde man
etwas unternehmen.