Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt der Befreiung von der nachfolgenden planungsrechtlichen Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 59 Meerbusch-Büderich, „Dietrich-Bonhoeffer-Straße“ für das Bauvorhaben (hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit dazugehörigen Stellplätzen im Rahmen der Standortentwicklung Bethlehem Kirche) gemäß § 31 Abs. 3 BauGB zu:

 

-      Befreiung von der Art der Nutzung

 

Alternativen:

Der Befreiung wird nicht zugestimmt.

 

 


Ratsherr Peters findet, dass an der Stelle ein Einfamilienhaus von der Größe nicht angebracht sei.

 

Ratsherrin Glasmacher schließt sich der Kritik an und befürwortet stattdessen ein Mehrfamilienhaus.

 

Sachkundige Bürgerin Hansen kann sich dem nur anschließen

 

Ratsherr Schönauer merkt an, dass der Ausschuss nicht zu entscheiden habe, ob dort ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus entstehe. Es gehe darum eine Befreiung der Art der Nutzung

 

Ratsherr Gabernig bemängelt, dass an anderer Stelle bei einem ähnlichen Antrag befreit wurde und hier nun nicht.

 

Ratsherr Peters betont, dass die Stadt die Planungshoheit habe. Wäre es möglich ein Vorkaufsrecht auszuüben.

 

Frau Wagner (FB6) antwortet, dass ein Vorkaufsrecht nicht ohne weiteres möglich sei. Man brauche eine Zweckbestimmung. Dies könne das prüfen.

 

Das Gremium beschließt einstimmig die Vertagung des Beschlusses. Ein Vorkaufsrecht seitens der Stadt solle zunächst geprüft werden.