Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den nachfolgenden Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 277, Am Strümper Busch / Gewerbegebiet Bundenrott, für das Bauvorhaben (hier: Neubau eines Bürogebäudes „UnOne“, Berta-Benz-Straße, Meerbusch-Strümp) für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) BauGB sowie abweichend von der Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder des Landes NRW zu:

 

1.    Bau von 4 Carsharing KFZ-Stellplätzen und 80 Fahrradabstellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksgrenze

2.    Verringerung der Anzahl notwendiger KFZ-Stellplätze um 10 auf 60 statt 70 KFZ-Stellplätze

 

Die Befreiungen sind an folgende Voraussetzung geknüpft: Zum Bauantrag wird vom Antragsteller ein schlüssiges betriebliches Mobilitätskonzept vorgelegt. Dieses ist dann als schlüssig zu erachten, wenn im Einklang mit der Stellplatzsatzung der Stadt Meerbusch dargelegt wird, wie die Reduzierung der KFZ-Stellplätze sachgerecht und alltagstauglich ausgeglichen wird. Folgende Ansätze könnten beispielsweise verfolgt werden:

 

·         Es werden die fehlenden KFZ-Stellplätze per Baulast auf einem anderen Grundstück in der erweiterten Nachbarschaft im Gewerbegebiet nachgewiesen (faktisch wäre Befreiung damit obsolet),

·         die fehlenden KFZ-Stellplätze werden auf dem Baugrundstück durch bauliche Anlagen als Doppelparksystem (z. B. Duplex Garagen) nachgewiesen (faktisch wäre Befreiung damit obsolet),

·         im vorzulegenden Mobilitätskonzept wird dargelegt, wie die Details zur Nutzung des Carsharing-Konzeptes aussehen und wie dadurch eine Reduzierung des Stellplatzbedarfes gerechtfertigt werden kann, oder

·         es wird ein Vertrag über den Abschluss eines Job-Tickets für die ÖPNV Nutzung mit konkreten Angaben zur Zahl der Nutzer vorgelegt. Da die nächste Bushaltestelle (Strümp Kirche) ca. ein Kilometer entfernt liegt, ist zusätzlich darzulegen, wie trotz dieser Entfernung mit diesem Ansatz eine Reduzierung des Stellplatzbedarfes gerechtfertigt werden kann.

 

Alternativen:

Den Befreiungen wird nicht zugestimmt

 


Herr Bennighoven trägt den Tagesordnungspunkt vor.

 

Vorsitzender Damblon bedankt sich bei Herrn Benninghoven für den Vortrag.

 

Ratsherr Gabernig merkt an, dass die Stellplätze für PKW nicht reichen und kritisiert die Reduzierung.

 

Frau Briese erläutert, dass der Antragsteller die Anzahl der Stellplätze für PKW reduzieren und eine Tiefgarage vermeiden möchte.

 

Herr Devers ergänzt dazu, dass man die Reduzierung geprüft habe und erläutert wie man nach der Stellplatzsatzung die Anzahl der PKW Stellplätze hier reduzieren konnte.

 

Ratsherrin Glasmacher stellt fest, dass nicht die gesamte Stellplatzanlage mit PV-Anlagen überdacht sei.

 

Gremium: Die Befreiung soll daher mit dem Zusatz der Komplettüberdachung der Stellplatzanlage beschlossen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen       (3)

3

 

GRÜN-alternativ Meerbusch    (1)

1

 

SPD          ( 2 )

2

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

1

 

Gesamt:     ( 17 )

17

 

Einstimmig beschlossen mit der Bedingung, dass der Antragsteller die komplette Stellplatzanlage mit PV-Anlagen überdachen soll.