Beschluss:
Die Stellplatz- und Stellplatzgestaltungssatzung wird auf Grundlage von § 48 (1) Satz 2 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend den Anlagen 1 und 2 beschlossen.
Frau Briese führt den Inhalt der Beschlussvorlage anhand einer Präsentation aus. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Ratsfrau Neukirchen bedauert es, dass der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einen Stellplatz pro Wohneinheit entsprechend der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorzusehen, nicht in der Stellplatz- und Stellplatzgestaltungssatzung berücksichtigt wurde. Positiv sei dagegen die Berücksichtigung mehrerer Fahrradabstellplätze an Schulen.
Ratsherr Weyen fragt nach, ob die Stellplatz- und Stellplatzgestaltungssatzung auch bei neuen Wohngebieten mit Quartiersgaragen greife.
Frau Briese führt auf, dass die Satzung für einzelne Bauanträge gelte. Bei Bebauungsplänen könne davon abgewichen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen