Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat
der Stadt Meerbusch stellt fest, dass das Bürgerbegehren mit der Fragestellung
„Soll die städt. Barbara-Gerretz-Schule, kath. Grundschule, Fröbelstr.14 in
40670 Meerbusch-Osterath erhalten bleiben?“ zulässig ist.
2.
Der Rat
nimmt die Erläuterungen der Vertreter des Bürgerbegehrens gem. § 26 Abs. 6 Satz
5 Gemeindeordnung NW zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, dem Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Soll die städt. Barbara-Gerretz-Schule, kath. Grundschule, Fröbelstr.14 in 40670 Meerbusch-Osterath erhalten bleiben?“ nicht zu entsprechen.