Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Stadt Meerbusch stellt fest, dass das Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Soll die städt. Barbara-Gerretz-Schule, kath. Grundschule, Fröbelstr.14 in 40670 Meerbusch-Osterath erhalten bleiben?“ zulässig ist.

2.         Der Rat nimmt die Erläuterungen der Vertreter des Bürgerbegehrens gem. § 26 Abs. 6 Satz 5 Gemeindeordnung NW zur Kenntnis.

3.         Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, dem Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Soll die städt. Barbara-Gerretz-Schule, kath. Grundschule, Fröbelstr.14 in 40670 Meerbusch-Osterath erhalten bleiben?“ nicht zu entsprechen.