Beschluss:

 

1.         Der Jugendhilfeausschuss beschließt den als Anlage zu dieser Vorlage als Entwurf beigefügten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2022 – 2025. Die bereits in der Sitzung am 08.09.2021 beschlossenen „Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit“ mit den einzelnen Förderbeträgen sind Bestandteil des Gesamtplanes.

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unter Sachverhalt dargestellten jeweiligen Leitlinien und Beschlussvorschläge A-G einschließlich des veränderten Beschlusses zu F zur Umsetzung.

 


Fachbereichsleiter Annacker weist eingangs darauf hin, dass der finanzielle Regelungsteil des Kinder- und Jugendförderplans zwecks Planungssicherheit für die freien Träger in 2022 bereits in der Sitzung am 08.09.2021 beschlossen worden sei. Nunmehr gehe es um die weitere inhaltliche Ausrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, zu dem am 26.08.2021 unter Beteiligung des LVR ein erster Workshop stattgefunden habe. Die Ergebnisse seien in die Vorlage zur Haushaltsberatung am 16.11.2021 eingeflossen; auf Vorschlag der FDP sei zur weiteren Diskussion am 01.02.2022 ein zweiter Workshop durchgeführt worden. Es seien tolle Ergebnisse erzielt worden, die in den jetzt vorliegenden Beschlussvorschlag eingearbeitet seien. So enthalte der Plan neben allgemeinen Beschreibungen konkrete Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung auch zu einzelnen Maßnahmen.

 

Ratsherr Hasebrink dankt für den gelungenen Workshop, der zu guten Ideen geführt habe. Hiermit verfüge die Politik über ein zentrales Rahmenwerk für die Legislaturperiode. Um zu den einzelnen Maßnahmen grundsätzlich im Gespräch zu bleiben und Planungen zeitnah anstoßen zu können, rege er an, die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans als ständigen TOP vorzusehen.

 

Ratsherr Neuhausen unterstützt den Vorschlag auch als eigenes Anliegen. Über die Häufigkeit könne diskutiert werden.

 

Fachbereichsleiter Annacker unterstützt die Behandlung als ständigen TOP. Auf diese Weise würden die Prozesse transparent und ein lebhaftes Miteinander gefördert. Jugendliche könnten zudem unmittelbar eingeladen werden. Ob schriftliche Vorlagen oder mündliche Berichte erfolgten, könne je nach Sachstand entschieden werden.

 

Es besteht Einvernehmen, die Ausrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit als ständigen Tagesordnungspunkt im JHA zu behandeln.

 

Ratsherr Jörgens sieht in dem nun vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan ein gelungenes Werk, das durch die Politik nun mit Leben gefüllt werden müsse. Hinsichtlich der Leitlinie F – Schaffung eines Kinder- und Jugendbüros – beantrage er zur Sicherstellung, dass die Schaffung in allen großen Stadteilen geplant sei, den Beschlussvorschlag zu F wie folgt zu ändern:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kinder- und Jugendbüro zu konzipieren und dazu auch die Möglichkeit zu nutzen, öffentliche Investive-Fördermittel z.B. durch „Starke Projekte“ zu beantragen. In der folgenden Versorgung sollen nach Möglichkeit in allen größeren Ortsteilen geeignete Räume gesucht werden. Eine Anlehnung an bestehende oder geplante Räumlichkeiten (vgl. z.B. Pos. G betreffend Büderich oder im Ortsteil Osterath z.B. Alter Güterbahnhof) ist wünschenswert. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Haushaltsberatung 2023 ff entsprechende Mittel in den Haushalt aufzunehmen. 

Der Änderungsantrag wird einstimmig beschlossen.

 

Im Anschluss ergeht der Zustimmungsbeschluss unter Berücksichtigung des veränderten Beschlusses zu F.

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig